Reinhold Sendker MdB
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Aktuelles aus Berlin
14.12.2016, 11:34 Uhr
 
Neues aus der Parlamentswoche
Dem sinnlosen Terror fallen auf dieser Welt immer weiter Menschen zum Opfer. Die Anschläge von Kairo und Istanbul setzen diese Kette nun auf das Schrecklichste fort. Wir trauern um die Opfer des Anschlags in Kairo und um die Opfer in der Türkei. Terror, egal, wer ihn verübt und egal, wo er verübt wird, ist eine Verachtung aller unserer christlichen und humanitären Werte und jedes Opfer des Terrors hat unser Mitgefühl. Gerade der Anschlag auf die koptischen Christen beunruhigt uns besonders. Von den Attentätern wird wie vor Jahren schon einmal der Versuch unternommen, die ägyptische Gesellschaft zu spalten und ins Chaos zu stürzen. Die koptischen Christen gehören zum Volk Ägyptens, sie blicken auf eine lange Geschichte im Land am Nil zurück. Ihre Lage hatte sich in den vergangenen Jahren verbessert. Sie dürfen nicht weiter zur Zielscheibe islamistischer Fanatiker werden. Wir sind uns sicher, dass dies der ägyptische Präsident und die geistlichen Führer der Sunniten in Kairo genauso sehen.
Der feige Anschlag in Istanbul erschüttert die Türkei und die in Deutschland lebenden Türken aufs Neue. Wir hoffen, dass die türkische Regierung die Weitsicht und Klugheit besitzt, verhältnismäßig darauf zu reagieren.
 
Politisch bleibt unsere Schlussfolgerung: Alle friedliebenden Staaten müssen im Kampf gegen den Terror eng zusammenarbeiten. Deutschland und Europa kooperieren in dieser Frage auch mit solchen Staaten eng, mit denen wir nicht in allen Fragen übereinstimmen. Allerdings verdichten sich auch die Informationen, dass sowohl in Ägypten als auch in Europa Terroristen und Salafisten aus einigen Golfstaaten unterstützt werden. Dies ist nicht akzeptabel.
 
Den Wert des geistigen Werkes im digitalen Zeitalter sichern.
In dieser Woche werden wir die Reform des Urhebervertragsrechts nach längeren Verhandlungen verabschieden. Dieses Gesetz kommt unscheinbar daher, hat aber zentrale Bedeutung für Kreative im digitalen Zeitalter: Es soll sicherstellen, dass Urheber, also Schöpfer geistiger und kreativer Werke, und ausübende Künstler auch im Internetzeitalter in die Lage versetzt werden, eine faire Vergütung zu erhalten. Um ihre Ansprüche geltend machen zu können, wird ihnen ein Auskunftsanspruch gegen ihren Vertragspartner eingeräumt.‎
 
Zudem regeln wir das Dreiecksverhältnis zwischen Autor, Verleger und Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort so, dass diese auch künftig Ausschüttungen an die Verlage vornehmen können. Wir leisten damit einen Beitrag zur Verlagsvielfalt in Deutschland und damit insgesamt im deutschsprachigen Raum. So sichern wir einen Teil unseres kulturellen Reichtums. Das ist auch gerade in Zeiten bedeutsam, in denen sich unsere Muttersprache im Ausland großer Beliebtheit erfreut und viele Menschen Deutsch lernen, wie aktuelle Zahlen des Goethe-Instituts belegen. Für uns gilt: Geistige und kreative Leistung muss sich lohnen!
 
Finanzielle Absicherung der Entsorgung des Atommülls.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung wollen wir einen langen politischen Streit in der Atomenergie beenden: Der Rückbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung nuklearer Abfälle sollen langfristig solide finanziert werden. Um einen breiten gesellschaftlichen Konsens herzustellen, bringen wir diesen Gesetzentwurf als gemeinsame Fraktionsinitiative der Koalition mit den Grünen in das Plenum ein.
 
Damit setzen wir die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs vom April 2016 um. Es wird ein öffentlich-rechtlicher Fonds in Form einer Stiftung errichtet, aus dem die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung der nuklearen Abfälle aus den stillgelegten Kernkraftwerken gedeckt werden sollen. Der Rückbau der Kernkraftwerke wird von den Energieversorgern durchgeführt und bezahlt werden. Die Atom-Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen von ca. 17,4 Mrd. Euro plus ein Risikozuschlag von 35 Prozent in Höhe von ca. 6,1 Mrd. Euro werden an den Fonds übertragen. Damit wird die Verantwortung der Unternehmen hinsichtlich ihrer Entsorgungspflichten auf den Bund übergehen. Gleichzeitig wird das im Herbst 2015 eingebrachte Konzernnachhaftungsgesetz ergänzt, um die Haftung des gesamten Konzernvermögens auch im Falle einer Aufspaltung eines Energieversorgers zu gewährleisten.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich. Wir stellen in zweiter und dritter Lesung u.a. sicher, dass die Haftung des gesamten Konzernvermögens für die Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich auch im Falle einer Aufspaltung des Konzerns gewährleistet wird.
 
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung‎. Das Gesetzespaket setzt die beihilferechtliche Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission zur KWK-Förderung, zur KWK-Umlage und zum Eigenstromprivileg bei der EEG-Umlage um. KWK-Anlagen der Größe 1 bis 50 Megawatt sind zukünftig auszuschreiben. Eine ermäßigte KWK-Umlage erhalten grundsätzlich nur noch diejenigen Stromverbraucher, die die Bedingungen einer reduzierten EEG-Umlage erfüllen. Bei der EEG-Umlage bleiben Bestandsanlagen zur Eigenstromerzeugung vollständig befreit, allerdings sind keine Anlagenmodernisierungen mehr zulässig. Dieses Eigenstromprivileg bleibt auch bei Vererbung der Bestandsanlage, bei Eigentümerwechsel bis Ende 2016 sowie bei bestehenden Anlagen, die sich mehrere Stromverbraucher teilen, erhalten. Im Gesetzespaket wird unter anderem auch klargestellt, dass der im Sommer 2016 vereinbarte Zubaukorridor bei Windkraft keine Vorverlagerung von Mengen auf vorausgehende Jahre zulässt.

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Für Registrierkassen wird der Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung verpflichtend, damit digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können. Ebenso wird mit der Kassennachschau ein eigenständiges Verfahren zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen eingeführt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die neuen Anforderungen gelten ab 2020 und im Falle bereits angeschaffter Kassen, die nicht nachgerüstet werden können, ab 2023. Eine Registrierkassenanschaffungspflicht ist nicht vorgesehen. Bei Verwendung von Registrierkassen wird es bei der Belegausgabepflicht Ausnahmen geben, die z.B. bei Landwirten und Sportvereinen für den Geschäftsbetrieb notwendige Flexibilität schaffen.
 
Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung. Wir verabschieden in zweiter und dritter Lesung wie oben dargestellt diese Reform des Urhebervertragsrechts.
 
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung behandeln, soll der strafrechtliche Schutz gegen Stalking ausgebaut und zugleich eine Schutzlücke im Bereich des Gewaltschutzgesetzes geschlossen werden. Bislang scheiterten Verurteilungen häufig daran, dass der Eintritt einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung nicht nachzuweisen war oder der Täter auf ein wehrhaftes Opfer traf. Durch die Änderung wollen wir dafür sorgen, dass Täter einfacher verurteilt und Opfer besser geschützt werden.‎ Ausreichend ist zukünftig, dass die Täterhandlung objektiv dazu geeignet ist, eine gravierende Beeinträchtigung des Opfers herbeizuführen, ohne dass der Erfolg dieser Handlung notwendig eintritt. Zum Schutz der Opfer haben wir durchgesetzt, dass die bisherige Generalklausel erhalten bleibt, so dass auch weiterhin Tathandlungen wie unrichtige Heiratsanzeigen, Manipulation in sozialen Netzwerken und nachhaltige Lärmbeschallung erfasst sind. 

Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit – Gesunde Ernährung, sichere Produkte (Ernährungspolitischer Bericht 2016). Der Ernährungspolitische Bericht stellt die Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Ernährungspolitik und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Zeitraum von 2013 bis 2017 dar. Im Mittelpunkt stehen dabei neben der nationalen und internationalen Ernährungssicherung etwa die Sicherheit von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen, aber auch die Ernährungsbildung und Produkttransparenz. Zur bisherigen Bilanz der Bundesregierung gehören unter anderem die Verbesserung der Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln, die Reform des Deutschen Lebensmittelbuchs sowie die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung.

Verlässliche Rahmenbedingungen für vegane und vegetarische Lebensmittelangebote – „Klarheit und Wahrheit“ für Hersteller und Verbraucher. Die Nachfrage nach veganen und vegetarischen Lebensmitteln steigt. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass als vegan und vegetarisch ausgelobte Angebote auch tatsächlich vegan oder vegetarisch sind. Bislang fehlt es jedoch an einer einheitlichen Definition für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung daher auf, sich weiterhin im Interesse der Verbraucher sowie der Hersteller gegenüber den übrigen EU-Mitgliedstaaten für den zeitnahen Erlass einer EU-weiten rechtsverbindlichen Definition einzusetzen.
 
EU-Jahresbericht 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahre 2015. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte spielen eine wichtige Rolle in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Der Jahresbericht bietet einen Überblick über die menschenrechtlichen Aktivitäten der EU in ihren Außenbeziehungen und beschreibt die Lage der Menschenrechte und Demokratie in der Welt.

Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. In zweiter und dritter Lesung sorgen wir für eine gerechtere und unkompliziertere Verteilung der Mittel für Contergangeschädigte, indem wir das Verwaltungsverfahren an verschiedenen Stellen vereinfachen. Somit stellen wir sicher, dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen. Frei werdende Verwaltungskapazitäten können darüber hinaus zur Beratung der Betroffenen eingesetzt werden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan. Wir geben unsere Zustimmung zur weiteren Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation Resolute Support bis zum 31.12.2017. Ziel der Mission ist nach wie vor die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte insbesondere bei Aufklärung, Lufttransport und Verwundetenlufttransport. Deutschland übernimmt dazu auch weiterhin Verantwortung als Rahmennation in Nordafghanistan. Die Personalobergrenze verbleibt unverändert bei 980 Soldaten.