Neues aus der Parlamentswoche

Die CDU-Bundesvorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Montag nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus klargestellt, dass wir alles tun, um eine Situation wie im vergangenen Jahr mit der teilweise unkontrollierten Einreise von zahlreichen Flüchtlingen künftig zu vermeiden. Dafür haben wir in der Koalition schon eine Menge auf den Weg gebracht und es wurde sowohl auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene viel erreicht, was zu einer spürbaren Reduzierung der Zahlen geführt hat:

  • Wir haben das deutsche Asylrecht erheblich verschärft. Asylverfahren wurden beschleunigt, Abschiebungen werden nicht mehr angekündigt. 
  • Wir haben den Familiennachzug für bestimmte Gruppen und Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt; es gibt inzwischen Aufnahmezentren zur Verfahrensbeschleunigung für Migranten ohne Bleibeperspektive.
  • Die Verfahrensabläufe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlingen wurden verbessert und beschleunigt. 
  • Wir haben die Zahl der sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet. Die Einstufung der Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsstaaten führte zu einem deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen von dort.
  • Das Ausländerrecht wurde verschärft, Hürden für die Abschiebung wurden gesenkt.
  • Mit einem Integrationsgesetz setzen wir auf Fördern und Fordern. Es gibt mehr Integrationskurse. Den Städten und Kommunen helfen wir mit der Möglichkeit von Wohnsitzzuweisung, um Probleme in Ballungszentren zu vermeiden. Bislang haben allerdings nur Bayern und Baden-Württemberg davon Gebrauch gemacht.
  • Die illegale Migration über die Türkei konnte vor allem dank des EU-Türkei-Abkommens weitgehend gestoppt werden. 
  • Wir schützen heute die EU-Außengrenzen besser als noch vor einem Jahr. Ein NATO-Marineverband unter deutscher Führung beobachtet die Bewegungen von Schleusern in der Ägäis; die Grenzschutzagentur Frontex soll zu einer richtigen europäischen Grenz- und Küstenwache ausgebaut werden.
  • Deutschland gibt 2,3 Milliarden Euro, um syrischen Flüchtlingen vor Ort zu helfen und eine Perspektive zu geben.
Allein diese stichwortartige und nicht abschließende Aufzählung zeigt, dass wir schon viel unternommen haben, damit sich eine Situation wie in 2015 nicht wiederholt. Hierzu ist auch Europa gefordert. Die Länder an den EU-Außengrenzen dürfen mit der Bewältigung des Migrationsgeschehens nicht alleine gelassen werden. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die Pflicht nehmen lassen. Fluchtursachen müssen bekämpft werden, dazu zählt vor allem auch eine aktive Politik in Afrika.
 
SPD und Grüne dürfen wir nicht aus der Verantwortung lassen. Es ist unverständlich, dass SPD und Grüne im Bundesrat die Verabschiedung des vom Deutschen Bundestag bereits vor der Sommerpause beschlossenen Gesetzentwurfs, mit dem die Liste sicherer Herkunftsstaaten um Marokko, Algerien und Tunesien erweitert wurde, nach wie vor verhindern.
 
Da die nächsten Landtagswahlen im Saarland erst in über sechs Monaten stattfinden, haben wir ausreichend Zeit, unsere Energie  auf die zahlreichen Vorhaben zu richten, die vor uns liegen: Es geht um vernünftige Lösungen bei den Rentenvorhaben, bei denen wir Fragen der Generationengerechtigkeit und des Äquivalenzprinzips (wer mehr arbeitet, bekommt mehr Rente) in Einklang bringen müssen. Das Bundesteilhabegesetz sollten wir intensiv beraten, um die Auswirkungen für die betroffenen Behinderten im Blick zu haben. Aktuell beschäftigt sich der Vermittlungsausschuss mit der Reform der Erbschaftsteuer und bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen werden wir als Fraktion künftig besser eingebunden. Schließlich werden wir beim Freihandel, bei den Abkommen mit Kanada und den USA, die Stimme der Vernunft sein und nicht der verlängerte Arm von SPD-Parteikonventen.
 
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 – starkes Signal für die Infrastruktur.

Ohne eine funktionstüchtige und gut ausgebaute Infrastruktur, ohne Straßen, Schienen- und Wasserwege, die ein hohes Verkehrsaufkommen bewältigen können, leidet der Produktionsstandort Deutschland. Als Land in der Mitte Europas kommt Deutschland darüber hinaus eine große Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr zu. Lieferketten zwischen Zulieferern und Hauptwerken müssen gut abgestimmt sein und die Transporte reibungslos funktionieren. Viele Menschen in Deutschland sind auf gute Verkehrswege angewiesen, wenn sie zur Arbeit pendeln.
 
Die unionsgeführte Bundesregierung legt mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan das stärkste Programm für die Infrastruktur vor, das es je gab. Er sieht Mittel in Höhe von 269,6 Milliarden Euro für Erhalt, Sanierung, Aus- und Neubau vor. 1.000 Baumaßnahmen werden konkret benannt. Dies ist ein klares Zeichen für den Standort Deutschland. Der neue Bundesverkehrswegeplan setzt Schwerpunkte auf die Modernisierung der wichtigen Verkehrsachsen in Deutschland, in die etwa 70 Prozent der Mittel fließen. Aber auch für den Ausbau wichtiger Verbindungen und die Entlastung von Kommunen durch Umgehungsstraßen sind ausreichende Mittel eingeplant. Besonders berücksichtigt wird, dass viele Unternehmen in unserem Land auch in ländlichen Regionen beheimatet sind und von einer guten Verkehrsanbindung abhängen.
 
Religionsfreiheit weltweit schützen.
 
Abgeordnete aus der ganzen Welt waren am 14. September 2016 im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Gast. Die mehr als 100 Parlamentarier aus knapp 60 Staaten vertraten alle Weltreligionen. Afrika, aber auch Asien und Südamerika waren stark repräsentiert, zahlreiche Europäer und Nordamerikaner nahmen teil. Alle Gäste einte das unbedingte Eintreten für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, das gerade für Angehörige religiöser Minderheiten von besonderer Bedeutung ist.
 
Bundeskanzlerin Angela Merkel eröffnete die Internationale Parlamentarierkonferenz zur Religionsfreiheit unter großem Medieninteresse. Sie machte deutlich, dass die Religionsfreiheit als zentrales Menschenrecht im Zentrum des Einsatzes der CDU und der CSU steht und wichtiger Teil der wertegebundenen Außenpolitik der Bundesrepublik ist. Während wir auch und vor allem für bedrängte und verfolgte Christen weltweit eintreten, gilt dieses Recht selbstverständlich für Angehörige aller Religionen. Freiheit ist der Kernbereich dessen, was unser Land ausmacht, Toleranz bei einer Abwehr der Ex-treme ist unabdingbar.
 
Eindrucksvoll belegten die Berichte, wie Parlamentarier für die Religionsfreiheit wirken können, selbst wenn ihnen oft auch enge Grenzen gesetzt sind – sei es als Christin in Pakistan, als Jesidin im Irak oder als Muslim in Myanmar. UN-Sonderbeauftragter Dr. Shaheed mahnte an, dass sich die Staaten mit muslimischer Mehrheit dringend um die Verbesserung der Lage der Konvertiten kümmern müssten. Beiträge des neuen Sonderbeauftragten der EU für internationale Religionsfreiheit, Ján Figel, des US-Sonderbotschafters für internationale Religionsfreiheit David Saperstein und anderer Referenten zeigten, dass unser Einsatz für ein wichtiges Menschenrecht nicht alleine steht. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es auf unseren Einsatz ankommt, dass viele auf uns bauen.
 
In diesem Sinne beraten wir in dieser Woche den ersten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. 
 
Die Woche im Parlament
 
Bundesverkehrswegeplan 2030. Der Bundesverkehrswegeplan ist – wie oben näher dargestellt – das zentrale Element der Infrastrukturplanung des Bundes, mit dem wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis 2030 gestellt werden.
 
Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes. In erster Lesung schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Planung und den Aus- und Neubau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Bundesfernstraßen. Bis 2030 haben wir für den Aus- und Neubau von Fernstraßen Projekte mit einem Volumen von insgesamt 50,9 Milliarden Euro vorgesehen.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. Auch für die Schiene legen wir im parlamentarischen Verfahren die Projekte fest, die bis 2030 realisiert werden sollen. Hier sind Bauvorhaben mit einem Volumen von insgesamt 42,5 Milliarden geplant.

Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes. Den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen forcieren wir bis 2030 mit Projekten in der Größenordnung von insgesamt 4,9 Milliarden Euro.
 
Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Im vergangenen Jahr hatten wir die Bundesregierung zu einem Bericht zur Religions- und Glaubensfreiheit in der Welt aufgefordert. Der nun vorgelegte Bericht basiert auf einem weiten Verständnis von Religion und Weltan¬schauung und zeigt, dass unterschiedliche Rechtsverletzungen weltweit und durch alle Rechtssysteme hindurch stattfinden, auch wenn einzelne Religionsgemeinschaften – meist als religiöse Minderheiten – in einigen Staaten ganz besonders unter Druck stehen. Auch das Spannungsfeld zwischen Religions- und Meinungsfreiheit wird im Bericht beleuchtet.
 
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Mit dem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, führen wir in der Arbeitnehmerüberlassung eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgeltes gegenüber den Stammarbeitnehmern nach 9 Monaten ein. Abweichungen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen durch Tarifverträge möglich. Darüber hinaus führen wir eine Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei den Schwellenwerten im Betriebsverfassungsgesetz ein und stellen klar, wie das Arbeitnehmerverhältnis in Abgrenzung zu einem Werk- oder Dienstleistungsverhältnis zu definieren ist. Um darüber hinaus den Missbrauch bei Werk- und Dienstvertragskonstellationen vorzubeugen, soll der Arbeitgeber künftig von vornherein festlegen müssen, ob der Arbeitnehmer per Zeitarbeit beschäftigt wird.
 
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG). In erster Lesung diskutieren wir, wie die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt und gestärkt werden kann. Dazu planen wir, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe in das neu gefasste SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu überführen, das damit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet wird. Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden damit künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert.

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