Neues aus der Parlamentswoche

Mit dem Saarland ging es los, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen folgten. Herzlichen Glückwunsch! Das ist Rückenwind für uns. Die Landtagswahlergebnisse machen deutlich: Mit den richtigen Themen und guten, überzeugenden Kandidaten werden Wahlen gewonnen. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hat die CDU auf Schulen, Straßen und Sicherheit gesetzt, das waren und sind die richtigen Themen, die die Menschen beschäftigen. In beiden Ländern hat die CDU nach schlechten Umfragen die Nerven behalten und ist bei ihrer Linie geblieben. Das war um so wichtiger, als sich in Nordrhein-Westfalen nach Analysen ein Drittel der tatsächlichen Wähler erst in den letzten Tagen oder sogar am Wahltag entschieden haben.

Zudem waren die innerparteiliche Geschlossenheit und die direkte Ansprache der Bürger enorm wichtig für diese Wahlerfolge. Die Bürger erwarten von ihren Regierungen, dass sie ihre Wünsche und aktuelle Herausforderungen identifizieren, Lösungen erarbeiten und diese dann auch in die Tat umsetzen. Auf dieses Umsetzen sollten wir uns in den nächsten vier Sitzungswochen konzentrieren, denn die Bürgerinnen und Bürger schätzen keinen Dauerwahlkampf. Mit der Reform der Bund-Länder-Finanzen, den Gesetzen zur Betriebsrente und den Netzentgelten sowie den zahlreichen Vorhaben im Bereich Innen und Recht stehen uns noch intensive Beratungen bevor.
 
International begrüßen wir, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Franzosen Emmanuel Macron zum Präsidenten gewählt und ihn seine erste Auslandsreise nach Deutschland geführt hat. Wir sind im Interesse der deutsch-französischen Freundschaft und des Wohlergehens der EU zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihm bereit. Nur mit einem starken deutsch-französischen Tandem wird es uns gelingen, die EU trotz des Brexit voranzubringen.
 
Weitere Weichenstellungen für Recht und Ordnung.
Wir werden weiter mit voller Kraft Verbesserung bei der inneren Sicherheit in unserem Land voranbringen. Die Landtagswahlen haben gezeigt, dass die Bürger mit uns die Hoffnung auf mehr Sicherheit verbinden.
 
Ein Thema ist die völlig inakzeptable Zahl der Wohnungseinbrüche. Die Unionsfraktion hat seit langem angestrebt, die Strafgesetze zum Wohnungseinbruchsdiebstahl zu verschärfen. Nach der Verbesserung der Prävention durch das KfW-Programm zum Einbruchschutz legen wir nun auch im Strafrecht nach. Erst kurz vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen, wo die Zahl der Einbrüche besonders hoch ist, hat sich der Koalitionspartner in dieser Frage bewegt und zugestimmt, Einbrüche in dauerhaft genutzte Privatwohnungen härter zu bestrafen und die Befugnisse der Polizei zu verbessern. Die höhere Strafandrohung dient nicht nur der Abschreckung, sondern soll der hohen Zahl von Verfahrenseinstellungen entgegenwirken und den Verfolgungsdruck erhöhen. Zudem sollen die Ermittlungsbehörden künftig Funkzellendaten abfragen können, damit sie den immer professioneller agierenden Banden besser auf die Spur kommen.
 
Wir senken außerdem in dieser Woche die Hürden zur Durchsetzung der Ausreisepflicht für Ausländer, die nicht freiwillig ausreisen. Das ist nicht nur, aber auch ein Thema der inneren Sicherheit, denn es wird insbesondere die Abschiebung jener ausreisepflichtigen Ausländer erleichtert, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen. Sie können zukünftig nicht nur leichter in Abschiebehaft genommen, sondern auch elektronisch überwacht werden. Fehlen Pässe zur Identitätsfeststellung, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zukünftig Mobiltelefone von Asylsuchenden auslesen. Damit geben wir den Behörden eine wichtige Befugnis an die Hand.
 
Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung.
Wir haben in dieser Legislatur die Haushaltsmittel für die Entwicklungspolitik enorm gesteigert. Deutschland erfüllt 2016 das Ziel, das sich die entwickelten Staaten der Welt gemeinsam gegeben haben – 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Entwicklungszusammenarbeit zu Verfügung zu stellen. Das „Textilbündnis“ und die „Agenda 2030“ sowie die Beteiligung von Kommunen und der privaten Wirtschaft an der Entwicklungszusammenarbeit verdeutlichen die Ausrichtung unserer Entwicklungspolitik an der neuen Vision für die Weltgemeinschaft gemäß den 17 Zielsetzungen der UN-Nachhaltigkeitsagenda. Unser engagierter Bundesminister Dr. Gerd Müller hat viel zu einer gestiegenen öffentlichen Wahrnehmbarkeit dieses wichtigen Themas beigetragen. 
 
Die Woche im Parlament
 
15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung. Der Bericht gibt einen Überblick über aktuelle globale Herausforderungen, wesentliche von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Weichenstellungen in der Entwicklungspolitik und zieht eine positive Bilanz für die Zeit seit 2013. Mit der Erhöhung der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2016 haben wir eines der wichtigsten Ziele der Gebergemeinschaft erfüllt.
 
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz). In erster Lesung diskutieren wir mit diesem Gesetzentwurf die Einführung von Compliance-Regeln im Sinne eines Beschwerdemanagements bezüglich strafbarer Inhalte in den sozialen Netzwerken. Offensichtlich strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden müssen, weitere strafbare Inhalte innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde. Weiterhin werden die Plattformen unter anderem zu vierteljährlichen Berichten über den Umgang mit Beschwerden verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen diese Compliance-Pflichten drohen dem Unternehmen bis zu 50 Millionen Euro Geldbuße. Zudem erhalten Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einen Anspruch gegen den Betreiber auf Auskunft zum Täter.
 
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchsdiebstahl. Als weiteres Mittel zur Bekämpfung der zu hohen Einbruchszahlen verschärfen wir das Strafrecht und weiten die Befugnisse der Strafermittlungsbehörden aus. Wir setzen damit eine Forderung unserer Fraktion von der Vorstandsklausur im September 2016 um. Künftig wird der Wohnungseinbruch in privat genutzte Wohnungen härter bestraft, indem ein neuer Straftatbestand dafür eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht. Ein Einbruch in ihre Privatsphäre ist oftmals ein traumatisches Erlebnis für die Opfer, daher ist eine Anpassung des Strafmaßes angemessen. Zudem erweitern wir den Katalog der Straftaten in der Strafprozessordnung, nach dem die Polizei nach richterlichem Beschluss Verbindungsdaten der Tatverdächtigen auswerten kann. Somit wird es leichter, die Bandenstrukturen der Täter aufzudecken.

Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II). Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir in zweiter und dritter Lesung beschleunigte bundesrechtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz. Das Maßnahmenbündel umfasst unter anderem die Erleichterung und die Beschleunigung des Baus von Hochwasserschutzanlagen, die Beschleunigung von Gerichtsverfahren gegen genehmigte Maßnahmen oder die Schließung von Regelungslücken zur Verhinderung und Vermeidung von Schäden durch Hochwasser. Bei der Pflicht zur Erneuerung von Heizölheizungen fügen wir ein Wirtschaftlichkeitsgebot ein.

Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“. Wir beraten die Beschlussempfehlung zum Bundesprogramm  „Blaues Band Deutschland“, welches die Stärkung von Investitionen zur Renaturierung von Bundeswasserstraßen und zum Aufbau eines Biotopverbundes vorsieht. Diese Maßnahmen dienen neben der Stärkung des Wassertourismus auch der Wirtschaft ländlicher Regionen sowie der Hochwasservorsorge und sind als generationenübergreifende Aufgabe zu verstehen. Der Investitionsbedarf des Bundesverkehrsministeriums beläuft sich auf seinen Flächen auf rund 50 Mio. Euro pro Jahr bis 2030, das BMUB erarbeitet für andere betroffene Flächen ein Förderprogramm.
 
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften. Mit dem Gesetzentwurf beschließen wir in zweiter und dritter Lesung weitere Vorgaben zum Tierschutz. Wir führen ein Pelztierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt ein und verschärfen damit die Anforderungen an die Haltung von Pelztieren. Weiterhin wird etwa das Schlachten hochträchtiger Tiere künftig nur noch im Rahmen enger Regelungen etwa bei Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen erlaubt.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Wir stimmen über die vorliegende Beschlussempfehlung der Bundesregierung über die Verlängerung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali bis zum 31.5.2018 in namentlicher Abstimmung ab. Die personelle Obergrenze von 300 Soldaten, Einsatzgebiet und inhaltliche Aufgaben der Ausbildungs- und Beratungsmission bleiben dabei unverändert.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21). In erster Lesung diskutieren wir diese Grundgesetzänderung, mit der Parteien, die aufgrund der Ausrichtung ihrer Mitglieder darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu gefährden oder zu beseitigen, von der staatlichen Teilfinanzierung und von steuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen werden können.
 
Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Als Folge der vorgenannten Grundgesetzänderung beraten wir in erster Lesung die Schaffung eines entsprechenden Verfahrens im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei von der staatlichen Teilfinanzierung ausschließen; nach vier Jahren kann diese eine Aufhebung des Ausschlusses beantragen. Dafür notwendig ist der Wegfall von Umständen, die den einstigen Ausschluss stützen. 
Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2016. Dieser Bericht beinhaltet für das Jahr 2016 eine Analyse zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt, zur Wohnungsmarktsituation, zu klimapolitischen Belangen der Stadtentwicklungspolitik und zur Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden. Die Mittel für die Städtebauförderung wurden in dieser Legislaturperiode deutlich erhöht - 2017 stehen 790 Millionen Euro zur Verfügung.
 
Berufsbildungsbericht 2017. Dieser Berufsbildungsbericht enthält Daten zum Ausbildungsmarkt. Im Ausbildungsjahr 2016 haben sich aus Sicht der jungen Menschen die Ausbildungschancen erneut verbessert. Zum dritten Mal in Folge stieg 2016 die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Berufsausbildungsstellen auf nunmehr 546.000, mithin 3 Prozent mehr als im letzten Berichtszeitraum. Allerdings sank die Ausbildungsbetriebsquote im Jahr 2015 auf 20 Prozent.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Mission Atalanta an der Küste Somalias namentlich ab. Die Mission ATALANTA hat in der Vergangenheit bereits wesentlich zum Rückgang der Piraterie vor der Küste Somalias beigetragen. Eine strategische Prüfung hat ergeben, dass eine Kräftereduzierung und eine Anpassung an die saisonal schwankende Bedrohungslage durch flexiblere Bereitstellung von Einheiten Erfolg verspricht. Dieser Weg soll nun fortgesetzt werden.

Nach oben