Reinhold Sendker MdB
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Aktuelles aus Berlin
22.03.2017, 17:32 Uhr
 
Neues aus der Parlamentswoche
Der Ausgang der Wahlen in den Niederlanden hat es gezeigt: Unser Europa wird von einer breiten Mehrheit getragen und der Populismus ist kein Selbstläufer. Vor 60 Jahren unterschrieben mutige Staatsmänner aus den sechs Gründungsstaaten der EWG wie Konrad Adenauer die Römischen Verträge, die die Grundlagen für unserer Zusammenleben in Europa bis heute bestimmen. Auf diesen Jahrestag können wir als Europäer und Deutsche mit Stolz zurückblicken. Europa hat Frieden und Wohlstand gebracht, diese wohl größten Geschenke der Gründungsväter Europas gilt es zu bewahren. Nicht nur die politischen Vermächtnisse von Konrad Adenauer und Helmut Kohl fordern uns dazu auf. Gerade in einer Zeit, in der Gegner Europas versuchen, die Europäische Union zu zerstören oder wie Großbritannien sich von Europa zu isolieren, ist es Aufgabe von CDU und CSU, für Europa einzutreten und zu kämpfen.
Immer, wenn Europa vor großen Aufgaben stand, waren Christdemokraten Bundeskanzler. So ist es auch heute. Mit unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel werden wir die EU trotz des gegenwärtig schwierigen Fahrwassers voranbringen. Wir wollen nicht mehr, sondern in den entscheidenden Dingen ein besseres Europa: bei der inneren und äußeren Sicherheit, bei der Wettbewerbsfähigkeit, bei der Digitalisierung, beim weltweiten Werben für Freihandel. Deutschland bleibt unsere Heimat, Europa unsere Zukunft.
 
Menschen effektiv vor Verbrechen und Kriminalität schützen.
Schritt für Schritt sorgen wir auch in dieser Woche für mehr Sicherheit in unserem Land. Dabei setzen wir unter dem Stichwort Vermögensabschöpfung dort an, wo es Kriminellen besonders weh tut: beim Geld. Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen können zukünftig schneller, wirksamer und umfassender wieder entzogen werden. Das gilt auch für Diebesgut und andere Taterträge, die keiner konkreten Straftat zugeordnet werden können, die aber offenkundig aus kriminellen Aktivitäten herrühren. Insbesondere zur Bekämpfung von Einbruchsbanden, deren Aktivitäten zugenommen haben, geben wir damit Gerichten und Staatsanwaltschaften ein wichtiges Instrument an die Hand. Auch bei der Terrorbekämpfung kommen wir einen weiteren Schritt voran. Wir beraten in dieser Woche das Fluggastdatengesetz, das die Verwendung von Fluggastdaten zur Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität ermöglicht. Denn eins ist klar: Terroristen und Kriminelle machen nicht vor Grenzen halt. Um Straftaten zu verhindern und aufzuklären, müssen wir wissen, wer wann per Flugzeug die Grenzen des Schengenraumes überschreitet.
 
Zudem ist es uns gelungen, dass die KfW nunmehr einbruchsschützende Maßnahmen wie sichere Fenster und Türen oder Alarmanlagen bereits ab einer Investitionssumme von 500 EUR fördert. Dies macht das Programm insbesondere für Mieter attraktiv, da die bisherige Mindestinvestitionssumme 2.000 EUR betrug. Auch das zur Beratung anstehende Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht bedeutet ein mehr an Sicherheit. Als wichtige Konsequenz aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt können Gefährder künftig leichter in Abschiebehaft genommen oder mittels elektronischer Fußfessel besser überwacht werden. Zudem wird dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ermöglicht, bei Zweifeln über die Herkunft von Asylbewerbern deren Mobiltelefone auszulesen. Identitätstäuschungen werden damit weiter erschwert.

Verantwortung übernehmen, Endlager finden.
Seit Jahrzehnten wird in Deutschland über die Endlagerfrage zum Teil erbittert gestritten. Nicht nur deshalb ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Energie- und Umweltpolitik die sichere, dauerhafte Endlagerung von hochradioaktiven Atomabfällen. Das Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager ist auf diesem Weg ein entscheidender Schritt.
 
Ausgehend vom Prinzip der weißen Landkarte soll  auf Grundlage des Gesetzes bis 2031 ein Ort bestimmt werden, an dem die entsprechenden Abfälle dauerhaft eingelagert werden können. Zuvor hatten Politik, Experten und interessierte Bürger jahrelang über Auswahlkriterien und Verfahren debattiert. Nun werden Fachleute nach wissenschaftlichen Kriterien den besten Standort auswählen. Den Planungen zufolge soll der Bau des Endlagers 2050 abgeschlossen sein. Da die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf eingebracht haben, besteht die berechtigte Hoffnung, dass nunmehr der bereits über Jahrzehnte andauernde gesellschaftliche Konflikt gelöst werden kann.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir, wie oben dargestellt, mit diesem Gesetz Regelungen zur Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Auf Basis der Empfehlungen des Abschlussberichts der Endlagerkommission ermöglichen wir so ein vergleichendes Auswahlverfahren für einen Standort, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Hierzu formulieren wir die geologischen und planungswissenschaftlichen Auswahlkriterien sowie die einzelnen Verfahrensschritte für die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure.
 
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. In erster Lesung diskutieren wir Regelungen, um die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zu erleichtern, für den Fall, dass insbesondere von diesen Sicherheitsrisiken ausgehen. Dazu schaffen wir Vorschriften, wonach Ausländer, die ausreisepflichtig sind, aber nicht freiwillig ausreisen, sich nur noch im Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde aufhalten dürfen, sofern sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigert haben. Zudem stärken wir die Möglichkeiten der Überwachung und Abschiebeinhaftierung von Ausländern, die eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Abschiebehaft soll bei gefährlichen Ausreisepflichtigen künftig auch dann zulässig sein, wenn die Abschiebung absehbar nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann. Wir ziehen damit auch ausländerrechtliche Konsequenzen aus dem Fall Amri, die SPD hat diesen Änderungen leider erst nach dem schrecklichen Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz zugestimmt. Zuvor hatte sie entsprechende Vorschläge unseres Bundesinnenministers noch abgelehnt.
 
Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes. Wir beschließen die sich aus der Einigung mit der EU-Kommission im Dezember 2016 ergebenden Änderungen des Infrastrukturabgabengesetzes in zweiter und dritter Lesung. Mit der damit möglich werdenden Einführung einer Infrastrukturabgabe für alle Nutzer gehen wir einen wesentlichen Schritt hin zu einer Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung. Dieser eröffnet größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und bietet mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.
 
Demografiepolitische Bilanz der Bundesregierung zum Ende der 18. Wahlperiode: Jedes Alter zählt – Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen. Demografischer Wandel bedeutet: Wir bleiben auch im Alter immer gesünder und werden deshalb älter. Wie die demografiepolitische Bilanz zeigt, hat die Bundesregierung bereits ein breites Bündel von wirksamen Maßnahmen wie den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angestoßen, um den demografischen Wandel aktiv zu gestalten. Wir setzen zur Deckung des künftigen Fachkräftepotentials auf drei große Potentiale:  Erstens sollen die inländischen Potentiale besser gehoben werden: Frauen können besser arbeiten, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist und Schulkinder auch nachmittags ordentlich unterrichtet und versorgt sind. Wir wollen zudem, dass mehr ältere Arbeitnehmer beschäftigt werden. Schließlich wollen wir den Schul-, Ausbildungs- oder Studienabbrechern helfen, denn sie sind jung genug, noch den Weg in den Arbeitsmarkt zu finden. Zweitens setzen wir auf das innereuropäische Potential: Wir sind ein großer europäischer Arbeitsmarkt, Unionsbürger aus 27 anderen Mitgliedstaaten können in Deutschland arbeiten. Drittens setzen wir auch auf qualifizierte Zuwanderung aus anderen Staaten nach dem Motto „Einwanderung in den Arbeitsplatz, nicht auf das Arbeitsamt.“

Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016. Die Bundesregierung unterrichtet das Parlament über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen für den Beobachtungszeitraum 2005 bis 2014. In vielen Lebensbereichen hat sich deren Teilhabe verbessert – etwa bei der Bildung und Ausbildung oder beim Einkommen und der Erwerbsarbeit. In anderen Feldern, wie dem Gesundheitswesen oder der Freizeitgestaltung, besteht weiter Handlungsbedarf, um Menschen mit Beeinträchtigungen auch dort eine umfängliche Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
 
Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Angesichts zunehmender Digitalisierung und immer stärkerer globaler Vernetzung ergeben sich für Wissenschaft, Forschung und Bildung vielfältige neue Chancen. Auch über den Europäischen Forschungsrahmen hinaus ergeben sich aus der internationalen Kooperation und aus dem akademischen Austausch über Ländergrenzen hinweg vielfältige Möglichkeiten für Deutschland als Forschungs- und Innovationsstandort. Die überarbeitete Internationalisierungsstrategie, über die die Bundesregierung das Parlament unterrichtet, schafft einen wichtigen strategischen Rahmen für Deutschlands künftigen Beitrag zu einer globalen Wissens- und Innovationsgesellschaft. Damit nutzen wir das große Potenzial, das Forschung und Entwicklung in Zukunftsfragen bereithält und sichern nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
 
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Um die Transparenz bei Kapitaltransfers weiter zu erhöhen und einen Missbrauch von Gesellschaften zu Zwecken der Geldwäsche zu erschweren, beraten wir in erster Lesung die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei schaffen wir unter anderem die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister, aus dem sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen lassen, und gehen so gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität vor. Dabei wurde darauf geachtet, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen möglichst gering bleibt. 

Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem wir die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement wie beispielsweise Kitas oder Dorfläden erleichtern. Wir verbessern dafür den Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins. Diese ist mit wenig Aufwand und Kosten verbunden und eignet sich demnach besonders gut für sehr kleine unternehmerische Initiativen. Auch für Genossenschaften sollen zukünftig bürokratische Erleichterungen wie vereinfachte Prüfungen und bessere Finanzierungsmöglichkeiten von Investitionen gelten.
 
Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Mit diesem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, setzen wir das 4. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung zwischen Bund und Ländern um. Dies ist Grundlage für die gemeinsame Finanzierung von 100.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt (bislang nur für Kinder unter drei Jahren). Dazu stocken wir das vom Bund 2007 eingerichtete Sondervermögen um 1,126 Mrd. Euro auf. Im Jahr 2017 werden Bundesmittel in Höhe von 226 Mio. Euro und in den Jahren 2018 bis 2020 jährlich je 300 Mio. Euro als Einlage getätigt. Im Rahmen des Programms können künftig auch Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung sowie der Inklusion und der Familienorientierung dienen.
 
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Um die Sicherheit bei der Nutzung von Zahlungsdiensten zu erhöhen, diskutieren wir in erster Lesung über die Anpassung des Rechtsrahmens an den technischen Fortschritt, um die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Wir stärken die Rechtsposition von Verbrauchern bei der Nutzung gängiger Zahlverfahren. Dies betrifft insbesondere die missbräuchliche Verwendung von Zahlungskarten sowie Haftungsfragen und die Gebührenordnung bei Zahlungsvorgängen.
 
Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz – FlugDaG). In erster Lesung beraten wir dieses Gesetz, das einen Beitrag zu mehr innerer Sicherheit darstellt. Durch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben über die Verwendung von Fluggastdatensätzen verbessern wir die Handlungsmittel zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Hierzu sollen künftig Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen verpflichtend für Flüge zwischen einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und einem Drittstaat sowie zwischen zwei Mitgliedstaaten übermittelt werden. Darüber hinaus werden auch Datenübermittlungen durch andere Wirtschaftsteilnehmer einbezogen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen erbringen. Damit schließen wir Sicherheitslücken im zivilen Flugverkehr.
 
Erstes Gesetz zur Änderung des Europolgesetzes. Wir beraten in erster Lesung, wie sich die Möglichkeiten zur Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität im Rahmen der Europol-Verordnung verbessern lassen. Durch europarechtliche Anpassungen ermöglichen wir unseren Sicherheitsbehörden im Rahmen operativer, strategischer und thematischer Analysen einen erweiterten und verbesserten Zugriff auf Informationen aus der Europol-Datenbank. Dadurch ist der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder unter der Einhaltung des Datenschutzes in Zukunft ein noch umfassenderer und effizienterer Informationsaustausch mit anderen europäischen Sicherheitsbehörden möglich.
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. In der ersten Lesung diskutieren wir die Anpassung nationaler Steuerbegünstigungen für die Verbraucher im Energie- und Stromsteuerbereich an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht. Darüber hinaus beraten wir über Entlastungsmöglichkeiten für Elektro- und sogenannte Plug-In-Hybridfahrzeuge für den öffentlichen Personennahverkehr und über die Verlängerung der Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas.