Reinhold Sendker MdB
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Landwirtschaft
23.03.2017, 17:50 Uhr
 
Vereinfachte Verfahren und bessere Verwaltungen bringen Vorteile für deutsche Winzerinnen und Winzer
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag über das Zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes abschließend beraten. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es ein zentrales Anliegen, mit der Änderung des Weingesetzes die Rahmenbedingungen für einen zukunfts- und wettbewerbsfähigen Weinsektor in Deutschland zu schaffen. Erstmals ermächtigt der Bund die Länder, Branchenverbände zu schaffen. Durch Branchenverbände können die Bundesländer ihren regionalen Besonderheiten im Weinbau noch besser Rechnung tragen und die vielfältigen Fördermöglichkeiten und Funktionen dieser Verbände nutzen. Die Verwaltung von herkunftsgeschützten Weinen durch Schutzgemeinschaften wird vereinfacht und die Verfahren zur Änderung von Produktspezifikationen verkürzt.
Die Länder dürfen nun Hektarhöchstbeträge für Weine ohne Herkunftsbezeichnung festlegen und zwar in Höhe von mindestens 200 Hektoliter. So wird drohenden Marktstörungen vorgebeugt. Die Ausweitung der Begrenzung von Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche auf drei weitere Jahre bis 2020 verhindert ein zukünftiges Überangebot. Mit der Kombination dieser beiden Maßnahmen schaffen wir die notwendige Marktsicherheit für die deutschen Winzerinnen und Winzer.