Neues aus der Parlamentswoche

Mit Peter Hintze verlieren wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen herausragenden Politiker und viele von uns einen engen Freund. Wir trauern um Peter Hintze und sind in diesen schweren Tagen in unseren Gedanken bei seiner Frau und seinem Sohn. Peter Hintze hat über Jahrzehnte hinweg durch seine Arbeit und seinen Einsatz den Deutschen Bundestag – zuletzt als Vizepräsident -, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CDU mitgeprägt. Er war Parlamentarier aus ganzem Herzen, der scharfsinnig argumentierte, aber dabei die Ansichten anderer respektierte, der leidenschaftlich für seine Sache stritt und gleichzeitig Brücken baute. Als Vorsitzender der Landesgruppe setzte er sich in Berlin für sein Heimatland Nordrhein-Westfalen ein und dachte dabei stets an das Wohl Deutschlands.

Für den Christen Peter Hintze waren der Schutz des menschlichen Lebens und der Respekt vor der menschlichen Würde immer von herausragender Bedeutung, was sich gerade auch in seiner Arbeit in der jüngeren Vergangenheit widerspiegelte.
 
Peter Hintze war vielen von uns im persönlichen Gespräch ein kluger Ratgeber. Er wird uns sehr fehlen. Wir werden ihn nicht vergessen.
 
Wir sorgen für Gerechtigkeit und sozialen Fortschritt.
Bei der Debatte um die Rente orientieren wir uns an den Fakten: Dank der guten Konjunktur bleibt das Rentenniveau bis 2020 stabil bei 48 Prozent und sinkt danach weniger stark als erwartet. Die Rentenanpassung in diesem Jahr war die höchste seit über 20 Jahren. Der Beitragssatz ist heute auf dem Niveau von 1989. Die Entwicklung ist wesentlich günstiger verlaufen als dies zur Zeit der letzten Anpassung des Rahmens der Rentenversicherung prognostiziert worden war. Wir müssen jetzt alles daran setzen, dass es so positiv weiter geht.
 
In der letzten Woche haben wir im Koalitionsausschuss wichtige Vereinbarungen zur Rente getroffen. Die 2018 einsetzende schrittweise kommende Gleichbehandlung der ost- und westdeutschen Rentner bis 2025 können wir stemmen. Das ist ein wichtiger Baustein bei der Vollendung der inneren Einheit. Zur Finanzierung dieser Angleichung sind die betroffenen Bundesministerien im Gespräch. Positiv ist auch die erneute Verbesserung für aus gesundheitlichen Gründen früh ausscheidende Erwerbsgeminderte, die künftig so behandelt werden, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Das ist eine große soziale Leistung, auf die wir stolz sein können. Zudem stärken wir die betriebliche Altersversorgung, um diesen Pfeiler der Alterssicherung attraktiver zu machen.
 
Einigung beim Bundesteilhabegesetz.
Ein anderes wichtiges sozialpolitisches Vorhaben betrifft Behinderte: Wir reformieren in dieser Woche das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen. Wir schaffen mit dem neuen Bundesteilhabegesetz eine gute neue Grundlage für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Daher haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass viele Sorgen der Betroffenen ausgeräumt werden: Wir erhöhen den Vermögensschonbetrag (Ansparmöglichkeit) von 2.600 auf rund 5.000 Euro  und zudem wird das Arbeitsförderungsgeld von bisher 26 Euro auf künftig 52 Euro verdoppelt.
 
Drittes Pflegestärkungsgesetz stärkt Pflegeberatung in den Kommunen.
Nachdem wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren für den 1. Januar 2017 beschlossen haben, bringen wir mit dem Pflegestärkungsgesetz III in dieser Woche weitere Verbesserungen im immer wichtiger werdenden Bereich der Pflege auf den Weg. Damit die Hilfe bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien zügig ankommt, stärkt das Gesetz die Pflegeberatung in den Kommunen. Zudem sollen die Kontrollen verschärft werden, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Schließlich schaffen wir für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Damit stellen wir sicher, dass Beratung und Versorgung insgesamt bei den Betroffenen und ihren Familien besser ankommen.

Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet.
Mit rund 1.350 einzelnen Straßenvorhaben und einem noch einmal auf rund 270 Milliarden Euro erhöhtem Gesamtvolumen bis 2030 beschließen wir einen Bundesverkehrswegeplan, der sich sehen lassen kann. Er berücksichtigt Straße (rund 49 Prozent der Mittel), Schiene (rund 41 Prozent) und Wasserstraßen (etwa 10 Prozent) und legt einen Schwerpunkt auf die Modernisierung und den Erhalt der bestehenden Verkehrsinfrastruktur.
 
Mit der Rekordsumme für die Infrastruktur unterstreichen wir unser klares Bekenntnis zur Stärkung des Standortes Deutschland und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft. Besser noch, alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland ziehen ihren Vorteil aus der Erneuerung und dem Ausbau unserer Verkehrsnetze. Wir müssen gerade in den nächsten Monaten uns nun verstärkt darum kümmern, die Weichen für eine schnellere Realisierung der beschlossenen und finanzierten Projekte zu stellen. Das Geld muss auf die Straße, in die Schiene und in die Wasserwege – es darf nicht in der Verwaltung oder aufwendigen Gerichtsverfahren hängenbleiben.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG). Wir wollen die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken und die Behindertenpolitik in Deutschland weiterentwickeln. Hierzu beschließen wir in zweiter und dritter Lesung die Reform des Neunten Sozialgesetzbuches. Dabei fassen wir die Regelungen zur Eingliederungshilfe komplett neu und werten das SGB IX zu einem Leistungsgesetz auf. Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden damit künftig klar von Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert.
 
Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes. Auf Basis der im Bundesverkehrswegeplan 2030 definierten Projekte beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes. Damit werden Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs festgelegt und seitens des Bundes Planungsrecht für bestimmte Vorhaben an die Länder zugestanden. So können alle notwendigen Schritte erfolgen und eine mittelfristige Realisierung der Projekte gewährleistet werden, um die Verkehrsprobleme im Sinne der Menschen vor Ort zügig zu lösen.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir mit diesem Gesetz eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Schienenwege in Deutschland. Als ein wesentlicher Verkehrsträger für den Gütertransport leistet das Schienennetz einen unverzichtbaren Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Sein Erhalt und seine Modernisierung sind deshalb von herausragender Bedeutung für uns. Mit dem Gesetzesentwurf werden einzelne Projekte hinsichtlich ihres Bedarfs konkretisiert und festgelegt.

Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes. Um die verkehrspolitische Entwicklung der Binnenschifffahrt in Deutschland für den Planungshorizont bis 2030 aktiv zu gestalten, beschließen wir mit diesem Gesetz in zweiter und dritter Lesung Ausbauaktivitäten für die Bundeswasserstraßen. Damit sorgen wir weiterhin für positive Impulse bei diesem wichtigen Verkehrsträger und stärken nachhaltig den Wirtschaftsstandort Deutschland.
 
Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III). Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, stärken wir die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene bei der Pflege. Da das Verbesserungspotenzial in diesem Bereich insbesondere vor Ort durch mehr Koordination, Kooperation und Steuerung entsteht, erweitern und flexibilisieren wir die Gestaltungsspielräume von Ländern und Kommunen. Dies umfasst die Sicherstellung der Versorgung, die Beratung sowie die Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung. So ermöglichen wir es den Ländern künftig, neue Modelle zur besseren örtlichen Versorgung zu schaffen und so die Situation der Patienten zu verbessern.
 
Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften. Um die unternehmerische Flexibilität von Kapitalgesellschaften und deren nachhaltige Kapitaldeckung zu verbessern, beschließen wir mit diesem Gesetz in zweiter und dritter Lesung eine Neuausrichtung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften. Mit rückwirkender Gültigkeit zum 1. Januar 2016 erhalten Körperschaften – über die bestehenden Regelungen hinaus – künftig die Möglichkeit, nicht genutzte Verluste trotz eines qualifizierten Anteilseignerwechsels auf Antrag weiterhin nutzen zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. Mit der Weiterentwicklung wollen wir besonders auch junge innovative Unternehmen in ihrer Gründungsphase unterstützen.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Mit diesem Gesetz beschließen wir in zweiter und dritter Lesung die Anpassung der Bedarfssätze für Asylbewerber in Deutschland. Dabei setzen wir auf Basis des Regelbedarfsermittlungsgesetzes den Koalitionsbeschluss vom 13. April 2016 um, wonach die regelbedarfsrelevanten Ausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltungskosten aus dem Bedarfssatz im Asylbewerberleistungsgesetz auszugliedern sind, weil diese von den Leistungsbehörden künftig als Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Dem verminderten Bedarf für erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Sammelunterkunft untergebracht sind, wollen wir durch die Einführung einer neuen Bedarfsstufe Rechnung tragen und entsprechend anpassen.

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir mit diesem Gesetz die Anpassung der Höhe der Regelbedarfsstufen an die neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Regelbedarfe für die verschiedenen Gruppen sollen moderat steigen: Erwachsene, die in einer Wohnung leben, sollen statt 404 Euro monatlich künftig 409 Euro erhalten. Bei den Jugendlichen in der Regelbedarfsstufe 5 soll es mit einer Veränderung von 270 auf 291 Euro den höchsten Anstieg geben. Zudem erfordert die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Zuordnung haushaltsangehöriger Personen bei der Abgrenzung der Regelbedarfsstufen für Erwachsene eine Neuregelung, die wir mit diesem Gesetz umsetzen.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung auf eine weitere Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation Resolute Support bis zum 31. Dezember 2017. Ziel der Mission ist nach wie vor die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte insbesondere bei Aufklärung, Lufttransport und Verwundetenlufttransport. Deutschland übernimmt dazu auch weiterhin Verantwortung als Rahmennation in Nordafghanistan. Die Personalobergrenze verbleibt unverändert bei 980 Soldaten.

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