Neues aus der Parlamentswoche

Wir waren bei den Sondierungsverhandlungen am Sonntag nah an einer inhaltlichen Einigung, wir standen kurz vor dem Durchbruch. Wir hatten in zahlreichen Punkten Einigungen erzielt, die gut für unser Land gewesen wären. Nun ist es anders gekommen. Wir respektieren die Entscheidung der FDP, aber wir teilen sie inhaltlich nicht. Wir respektieren auch das Verhandlungsverhalten der Grünen, die sich teilweise weit bewegt hatten. Es ist nicht die Stunde für Schuldzuweisungen, die Bürgerinnen und Bürger werden sich selbst ein Urteil über dieses Wochenende bilden.

Der konsentierte Verhandlungsstand vom Sonntagabend enthielt zahlreiche Unionspunkte, die gut für unser Land gewesen wären:
 
  • Paket für Familien: Verständigt hatte man sich auf eine Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro pro Monat und eine entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrages. Unstreitig war ebenso die Einführung eines Baukindergeldes. Eine Erleichterung des Familienalltags hätte der schon geeinte Rechtsanspruch zur Betreuung von 2,8 Millionen Grundschulkindern gebracht. 
  • Pflege: Nachdem wir in der vergangenen Legislaturperiode 5 Mrd. Euro pro Jahr für Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige beschlossen haben, hatten wir uns auf ein Sofortprogramm Pflege verständigt. Damit sollte u. a. eine bessere Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege kommen.
  • Landwirtschaft und ländliche Räume: Hier bestand Einigkeit, die bäuerliche Landwirtschaft nicht gegen Aspekte des Tierwohls auszuspielen, sondern gemeinsam mit den Landwirten mehr zu erreichen. Wir wollten hier nicht mit der Keule des Ordnungsrechts, sondern mit Anreizen arbeiten. Es bestand Konsens über eine zusätzliche Milliarde Euro jährlich, die dem Ausbau von Ställen und sonstigen Bereichen der Landwirtschaft hätte zugute kommen sollen. Damit hätten wir auch den ländlichen Raum gestärkt: Denn alles, was gut ist für die Landwirtschaft, ist gut für den ländlichen Raum.
  • Soli-Abbau / Steuerentlastung: Wir hatten einen Abbau des Solidaritätszuschlags in der Weise angeboten, dass am Ende dieser Legislaturperiode rund ¾ aller Bürger keinen Solidaritätszuschlag mehr hätten zahlen müssen. Zudem bestand Einigkeit über eine Steuerreform zugunsten von Beziehern ganz kleiner Einkommen.
  • Wirtschaft/ Soziales/ Rente/ Ehrenamt: Wir waren einig, die Sozialversicherungsbeiträge bei 40 % zu deckeln und sowohl den Mindestlohn beim Ehrenamt als auch die Pflege zu entbürokratisieren. Wir waren uns darüber einig, Frauen mit einer kleinen Rente eine Aufstockung bis zur Grundsicherung so zu gewähren, dass sie dafür nicht zum Amt gehen müssen.
  • Innere Sicherheit: Geeint waren zusätzliche 7.500 Polizeistellen beim Bund sowie ein klares Bekenntnis dazu, durch mehr Videoüberwachung für mehr innere Sicherheit zu sorgen.
  • Außen- und Verteidigungspolitik: Hier bestand Konsens, dass wir weder in die eine noch in die andere Richtung eine Sonderstellung akzeptieren können, sondern Deutschland ein verlässlicher Partner in Europa und der Welt bleibt.
Auch FDP und Grüne hatten wichtige Vorhaben für sich verbuchen können. So hatten wir etwa ein Einwanderungsgesetz samt Punktesystem akzeptiert, was beiden Partnern wichtig war. Den Solidaritätszuschlag wollten wir insgesamt im zweistelligen Milliardenbetrag in oben beschriebener Weise abbauen, so dass am Ende der Legislatur ¾ der Bürger keinen Soli mehr bezahlt hätten. Im Bildungsbereich wollten wir einen Nationalen Bildungsrat, der analog zum Wissenschaftsrat tätig werden kann, ohne die Zuständigkeit der Länder für die Bildung in Frage zu stellen. Wir waren – was den Grünen wichtig war – beim Thema Klima und Energie zu Kompromissen und zu einer Reduktion der Kohleverstromung um 7 GW bis 2020 bereit. Wir hatten ein Hinweisgebergesetz und ein Lobbyregister akzeptiert und sogar, was sowohl FDP als auch Grünen wichtig war, statt der sog. Vorratsdatenspeicherung eine anlassbezogene Datenspeicherung einzuführen. Und schließlich waren wir sehr nah an einem vernünftigen Kompromiss in der Migrationsfrage, mit dem wir die Migration hätten besser steuern und begrenzen können.
 
Weil wir um unsere Verantwortung wissen, sind wir als Union, als geschlossene Einheit von CDU und CSU, weiterhin bereit, unserem Land eine gute Regierung unter Führung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel zu stellen. Sie hat in den vergangenen vier Wochen erneut bewiesen, warum sie zu Recht seit zwölf Jahren an der Spitze der Bundesregierung steht und warum sie das Land weiter gut führen kann. Nun kommt es darauf an, dass sich alle politischen Parteien ihrer besonderen Verantwortung bewusst werden und zuerst an das Land und erst viel später an sich selbst denken.
 
Wichtige Bundeswehrmandate zu beraten.
In dieser Woche steht die Einbringung wichtiger Mandate für die Auslandseinsätze der Bundeswehr an. Es geht um insgesamt sieben Mandate, fünf davon laufen Ende dieses Jahres, zwei Ende Januar 2018 aus. Alle sollen um je drei Monate verlängert werden. Hervorzuheben ist etwa der Einsatz unserer Soldaten zur Unterstützung der internationalen Koalition gegen den IS. Weiterhin geht es um die Verlängerung unseres Afghanistanengagements mit 980 Soldaten. Schließlich beraten wir u.a. die Fortsetzung des schwierigen Einsatzes von 1.000 Soldaten in Mali. Uns als Union ist wichtig, dass Deutschland außen- und sicherheitspolitisch handlungsfähig bleibt und seine Bündnisverpflichtungen erfüllt.
 
Hauptausschuss, Geschäftsordnungs- und Petitionsausschuss.
In dieser Woche setzen wir zur besseren Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages vorübergehend einen Hauptausschuss ein. Dieser Ausschuss wird es dem Bundestag wie bereits 2013 ermöglichen, die notwendigen Vorhaben und Anträge zu beraten. Der Vorsitz obliegt unserem Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble oder einem seiner Stellvertreter. Der Hauptausschuss wird 47 Mitglieder umfassen, 17 davon wird unsere Fraktion stellen. Die konstituierende Sitzung wird am Mittwoch, den 22. November 2017, stattfinden. Darüber hinaus werden wir einen Geschäftsordnungsausschuss sowie den Petitionsausschuss einsetzen.

Die Woche im Parlament
Einsetzung eines Hauptausschusses, eines Petitionsausschusses sowie eines Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Wir stimmen der Einsetzung eines Hauptausschusses wie oben beschrieben zu. Der Hauptausschuss wird Ausschuss im Sinne der im Grundgesetz ausdrücklich genannten Ausschüsse für Europa, Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten sein. Er ist zudem Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Er hat kein Selbstbefassungsrecht, sondern seine Zuständigkeit wird durch Überweisung durch das Plenum begründet. 
Zudem werden wir einen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie einen Petitionsausschuss einsetzen. Bis auf weiteres werden beide Ausschüsse aus neun Mitgliedern bestehen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt je drei Mitglieder.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Die auf dem NATO-Gipfel in Warschau im Juli 2016 beschlossene maritime Sicherheitsoperation Sea Guardian leistet einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zur Bekämpfung des Terrorismus und zum Kapazitätsaufbau im Mittelmeerraum. Sie dient dazu, krisenhafte Entwicklungen im maritimen Umfeld frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Überdies soll SEA Guardian EUNAVFOR MED Sophia unterstützen und Aufgaben bei der Durchsetzung des Waffenembargos gegenüber Libyen mitübernehmen. Weiterhin bleibt die Mitübernahme nicht mandatierungspflichtiger Überwachungsaufgaben zur Bewältigung der Flucht- und Migrationskrise in der Ägäis möglich. Anders als die Vorgängermission beruht „Sea Guardian“ nicht mehr zentral auf der „Beistandsklausel“ des Nordatlantikvertrages, sondern auf NATO-Beschlüssen, Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie auf den Regeln des Völkerrechts. Wir überweisen den Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung dieses Mandats bei einer Obergrenze von 650 Soldaten bis zum 31. März 2018 in den Hauptausschuss.
 
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union und den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie des Beschlusses der Staats- und Regierungschefs vom NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016 und konkretisierenden Folgebeschlüssen des Nordatlantikrats. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 20. November 2015 die Mitgliedstaaten aufgefordert, in dem unter der Kontrolle des „IS“ stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden sowie den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den der „IS“ für sich in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen hatte.
 
Der deutsche Beitrag dient der Unterstützung der internationalen Allianz zum Kampf gegen die Terrororganisation „IS“ und zur Unterstützung Frankreichs durch die Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung, Schutz in einem Flugzeugträgerverband und Stabspersonal zur Unterstützung. Das aktuelle Mandat des Bundestags vom 10. November 2016 beinhaltet die Ausweitung des Einsatzes um AWACS-Flugzeuge der NATO. Sie überwachen Flugbewegungen über Syrien, operieren dazu jedoch ausschließlich im NATO- oder internationalem Luftraum.  Die Bundesregierung hat am 7. Juni 2017 beschlossen, das deutsche Einsatzkontingent aus Incirlik abzuziehen und nach Jordanien zu verlegen. Inzwischen ist am neuen Standort in Al-Asrak in Jordanien die volle Einsatzbereitschaft (Tornados zur Luftaufklärung und Tankflugzeug vom Typ Airbus A 310) erreicht. Wir überweisen auch diesen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats bei einer Obergrenze von 1.200 Soldaten bis zum 31. März 2018.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO–geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan. 13 Jahre hatte die „International Security Assistance Force“ ihren Beitrag zur Sicherheit in Afghanistan geleistet. Der Einsatz endete am 31. Dezember 2014. Deutschland beteiligt sich seitdem an der „Mission Resolute Support“. 
 
Unser Beitrag umfasst Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheits- und Verteidigungskräfte. Wir haben in diesem Rahmen mit Hilfe von zahlreichen Partnernationen die Verantwortung für Nordafghanistan aus dem Standort Masar-e Scharif heraus übernommen. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der Implementierung der Beschlüsse der NATO-Gipfel in Chicago 2012 und in Newport 2014, auf Grundlage der Zustimmung der Regierung Afghanistans von 2014, des  Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 2. Dezember 2014 und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind heute grundsätzlich in der Lage, die Sicherheitsverantwortung zu übernehmen. Sie dabei zu unterstützen, ist Ziel der Mission. Allerdings bleibt die Sicherheitslage volatil und der Ausbildungsbedarf ist groß. Zudem steht mit den Parlamentswahlen im Juli 2018 eine wichtige politische Wegmarke bevor. Mit der Verlängerung des Mandates bekennt sich Deutschland nicht nur zum gemeinsamen Ziel der Allianz, dass Afghanistan in der jetzigen, schwierigen Übergangsphase nicht im Stich gelassen wird, sondern sendet zugleich ein wichtiges bündnispolitisches Signal der Kontinuität. Dies ist umso wichtiger, als Deutschland eine besondere Führungsverantwortung trägt. In der NATO läuft die Diskussion aktuell eher in Richtung erneuter Erhöhung der Truppenpräsenz. Zur Beratung steht eine Verlängerung des Mandats mit einer Obergrenze von 980 Soldaten bis zum 31. März 2018.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU-/VN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolution, zuletzt 2363 (2017) vom 29. Juni 2017. Kernauftrag von UNAMID (United Nations-African Union Hybrid Mission in Darfur im Sudan) ist die Unterstützung des Darfur-Friedensabkommens vom 5. Mai 2006 sowie der Friedensverhandlungen. Wir stellen Einzelpersonal in den Stäben und Experten, z.B. Logistik-, IT-, medizinische Unterstützung sowie Hilfe bei technischer Ausrüstung durch Experten. Es geht um eine Verlängerung des Mandats mit einer Obergrenze von 50 Soldaten bis zum 31. März 2018.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 und Folgeresolutionen, zuletzt 2327 (2016) vom 16. Dezember 2016. Im Dezember 2013 brach im Südsudan der Bürgerkrieg aus. Die Bundeswehr unterstützt mit Blauhelmen, die als Stabspersonal im UNMISS-Hauptquartier Dschuba sowie als Militärbeobachter in der Fläche des Landes eingesetzt sind, die Friedensmission der Vereinten Nationen UNMISS. Das Mandat, das eine Obergrenze von 50 Soldaten hat, soll bis zum 31. März 2018 verlängert werden. 
Irland: Vorzeitige Kreditrückzahlungen an IWF, Dänemark und Schweden; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Irland beabsichtigt, seine Restschulden aus den 2010 bis 2013 empfangenen Finanzhilfen vorzeitig an den Internationalen Währungsfonds sowie an Dänemark und Schweden zurückzuzahlen. Auf Antrag des Bundesfinanzministeriums beraten wir darüber, die Anwendung der sogenannten Parallelitätsklausel auf Irland abzuwenden, wonach das Land auch weitere Kredite vorzeitig zurückzahlen müsste. Wir tragen so zur Verbesserung der Schuldentragfähigkeit Irlands bei, was ferner belegt, dass die Euro-Stabilisierungspolitik funktioniert.
 

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