Neues aus der Parlamentswoche

Unser Land steht hervorragend da
Wir erleben in diesen Tagen deutlich, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, wer ein Land regiert. Kein anderes Land in Europa steht so gut da wie Deutschland. Kein anderes Land ist so gut durch die Krise gekommen, wie wir. Das ist kein Zufall, sondern Folge bedachter und entschiedener Politik. Die christlich-liberale Koalition hat mit Kompetenz und Augenmaß erfolgreich für den Ausbau und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Deutschland gesorgt. Der industrielle Kern unseres Landes ist stark, deutsche Produkte sind weltweit gefragt. Das sichert Arbeit und Wachstum in Deutschland.

Die Steuereinnahmen entwickeln sich gut. Die stark angestiegenen Einnahmen in der Lohnsteuer weisen eine erfreuliche Lohnentwicklung nach. Sie wird begleitet durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Gleichzeitig zeigt diese starke Zunahme der Steuereinnahmen aber auch, wie dringend wir uns der kalten Progression widmen müssen. Die christlich-liberale Koalition hat ihren Gesetzesentwurf schon lange parat. Eine Umsetzung wird jedoch noch immer durch die durch nichts gerechtfertigte Blockade der SPD im Bundesrat verhindert. Damit müssen gerade Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen weiter darauf warten, dass ihnen auch etwas von den Lohnerhöhungen bleibt.

Die günstige Lohnentwicklung und die Zunahme der Beschäftigung in Deutschland haben ebenfalls zu einer hervorragenden finanziellen Lage bei den Sozialkassen geführt. Über die Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung auf 18,9 Prozent, die wir in dieser Woche beschließen, werden viele Menschen in Deutschland profitieren. Auch die deutschen Unternehmen werden durch diese Senkung der Lohnnebenkosten spürbar entlastet.

Erhöhung der Verdienstgrenzen und Einführung der Rentenversicherungspflicht für Minijobber.

Mit der Anpassung der Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs kommt die christlich-liberale Koalition dem Wunsch zahlreicher Menschen nach, unkompliziert etwas dazuzuverdienen. Nach zehn Jahren die Verdienstgrenzen anzuheben ist richtig und wichtig. Minijobs haben eine Funktion auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie reduzieren Schwarzarbeit, bringen so zusätzlich Geld in die Sozial- und Steuerkassen und geben insbesondere kleinen und mittleren Betrieben die nötige Flexibilität. Es gibt keine Hinweise für Beitragsflucht und keine Beweise dafür, dass Arbeitsplätze gezielt in geringfügige Beschäftigung umgewandelt werden. Auch ein anderes Vorurteil trifft nicht zu: Dass nämlich geringfügige Beschäftigung schneller zunimmt als die Zahl ´normal´ sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

Gleichzeitig ist es unser Ziel, dass auch im Minijob viele Arbeitnehmer die Chance nutzen, durch eigene Rentenbeiträge mehr Sicherheit für das Alter zu erhalten. Derzeit sind Minijobber grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreit. Nur auf ausdrücklichen Wunsch können sie den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung freiwillig durch eigene Beiträge auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Das kehren wir nun um: Künftig sind Minijobber wie alle anderen Beschäftigten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sofern der Einzelne von der Möglichkeit Gebrauch macht sich befreien zu lassen, muss er sich aktiv mit den Nachteilen dieser Entscheidung für seine Alterssicherung auseinandersetzen. Die Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, dass es sich schon heute für Minijobber lohnt, freiwillig eine Zuzahlung zu leisten. Der Hauptvorteil besteht darin, dass in vollem Umfang Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, staatliche Privatrenten-Förderung und Rehabilitation mit Übergangsgeld entsteht.

Am Kindeswohl orientiert.

Viele nichteheliche Väter haben das berechtigte Anliegen, frühzeitig und gleichberechtigt an der Sorge ihres Kindes beteiligt zu werden. Bisher hat der Vater eines nichtehelichen Kindes keine Möglichkeit, die elterliche Sorge zu erlangen, wenn die Mutter ihre Zustimmung hierzu verweigert. Diese Regelung ist nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit der Elternverantwortung des Vaters. Mit der Neuregelung sorgen wir zugleich dafür, dass die Auseinandersetzung zwischen den Eltern um das Sorgerecht nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Einen gesetzlichen Automatismus wird es auch in Zukunft nicht geben, da dieser dem Kindeswohl widersprechen könnte und der Vielgestaltigkeit der Konstellationen nicht gerecht würde.

Die Sorge für das Kind der nicht miteinander verheirateten Eltern liegt weiterhin zunächst bei der Mutter, sofern keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt. Das Familiengericht soll jedoch die gemeinsame Sorge im Regelfall übertragen, wenn diese dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vater kann damit die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Das entsprechende Verfahren wird unbürokratisch ausgestaltet. Dabei wird auf die besondere Situation der Mutter nach der Geburt durch eine mindestens sechswöchige Karenzzeit Rücksicht genommen. Mit der Neuregelung haben wir eine Lösung gefunden, die vor allem die Kinder zu Gewinnern machen. Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater.

Mehr Netto vom Brutto.

In dieser Woche werden wir die Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9 Prozent ab dem 1. Januar 2013 beschließen. Wir sorgen dafür, dass jeder Arbeitnehmer mehr von seinem hart erarbeiteten Geld für sich und seine Familie behalten kann und entlasten Arbeitgeber. Das schafft Spielraum für Wachstum und Beschäftigung. Insgesamt geht es um deutlich mehr als 6 Milliarden Euro jährlich. Unser Entschluss fußt auf wichtigen Grundüberzeugungen der christlich-liberalen Koalition:

Wir sind zum einen überzeugt davon, dass die Bürger unseres Landes selbst am besten wissen, was sie mit ihrem Einkommen anfangen wollen. Der Widerstand der Opposition gegen die Absenkung unterstreicht dagegen das grundlegend andere Staats- und Menschenverständnis auf der linken Seite des politischen Spektrums. Dort möchte man einen weitestgehenden Zugriff auf den Bürger und sein Einkommen und glaubt, dass Großsysteme Geld besser auszugeben wissen als die Menschen selbst.

Wir sind zum zweiten überzeugt, dass die umlagefinanzierte Rentenversicherung  auch aufgrund der großen Leistungsbereitschaft der deutschen Bevölkerung besser und leistungsfähiger ist als ihr Ruf. Sie ermöglicht der derzeitigen Rentnergeneration einen materiell abgesicherten Lebensabend. Nie ging es einer Rentnergeneration besser, keine Gruppe in unserem Land hat ein geringeres Armutsrisiko. Und auch für die Zukunft ist vorgesorgt: Da zwischenzeitlich in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden, um ein rein umlagegestütztes System zu erhalten, wurden ergänzend die Weichen für eine staatliche Förderung von privater Zusatzvorsorge gestellt. In einem Umlagesystem sind sinkende Beiträge die einzig logische Folge von auflaufenden Überschüssen. Außerdem finden sich in Anbetracht der Lage an den Kapitalmärkten kaum sinnvolle und vor allem sichere Möglichkeiten zur Anlage von Überschüssen, die durch zu hohe Beiträge angehäuft würden. So sind wir froh, dass der Fleiß der Menschen und der Erfolg unserer Unternehmen uns die Möglichkeit gibt, eine weiteren Schritt in Richtung „Mehr Netto vom Brutto“ zu machen.

Die Woche im Parlament


Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung nach einer Anhörung am Montag die Anhebung der Entgeltgrenze bei den Minijobs von 400 auf 450 Euro.

Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Mit dem in erster Lesung zu beratenen Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern grundlegend reformiert werden.

Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013). Die christlich-liberale Koalition löst mit diesem Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung beschlossen wird, ihre Zusage auf „mehr Netto vom Brutto“ ein.

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012. In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Steuerabkommen mit der Schweiz inklusive eines zugunsten der Länder nachverhandelten Ergänzungsprotokolls umsetzen. Kern dieses Abkommens ist die Absicherung der Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz. Das erreichte Verhandlungsergebnis ist fair und ausgewogen. Ein Ergebnis von etwa 10 Milliarden Euro allein in der Nachbesteuerung wird als realistisch angenommen. Weitere Bestandteile des Abkommens sind die Erfassung von künftigen Kapitalerträgen über eine Abgeltungssteuer entsprechend dem in Deutschland geltenden Steuersatz und die Regelung des Informationsaustausches. Ohne diese grundlegende und systematische Neuregelung würden säumige Zahler nicht umfassend erfasst und nachbesteuert und bliebe Steuergerechtigkeit zufälligen Fahndungserfolgen nach Ankauf von illegal beschafften Daten-CDs überlassen.

Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten, passt die Strukturen der deutschen Finanzaufsicht den aktuellen regulatorischen Herausforderungen an, etwa über die Schaffung eines Ausschusses für Finanzstabilität beim BMF unter Beteiligung von Bundesbank, BaFin und Finanzmarktstabilisierungsanstalt. Wir stärken die Überwachung der Finanzstabilität in Deutschland damit erheblich. Nicht zuletzt wird der kollektive Verbraucherschutz im Finanzsektor etwa über die Einrichtung eines Verbraucherbeirats bei der BaFin verbessert.

Jahressteuergesetz 2013. Der in zweiter und dritter Lesung zu beratende Gesetzesentwurf enthält u.a. die zum Bürokratieabbau beitragende stufenweise Reduzierung der Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht für Unterlagen von bisher zehn auf sieben Jahre und den Aufbau steuerlicher Vorteile für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen in der Dienstwagenbesteuerung.

Gesetz zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrssteueränderungsgesetz). Wir diskutieren den zur zweiten und dritten Lesung vorliegenden Gesetzesentwurf zu Änderungen in der Versicherungs- und in der Kraftfahrzeugsteuer. Hinsichtlich der Versicherungssteuer sollen verwirklichte Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen erfasst werden. Bei der Zusammenfassung mehrerer Versicherungsverträge in einer Urkunde (Kombi-Pakete) gilt künftig durchgehend der höchste Steuersatz - es sei denn, die Versicherungsverträge bleiben eindeutig getrennt, etwa bei getrennter Kündbarkeit. Der Kraftfahrzeugsteuerteil enthält eine Verlängerung der Begünstigung für reine Elektro-Fahrzeuge (ehemals nur Pkw) und übernimmt die verkehrsrechtlichen Feststellungen hinsichtlich Fahrzeugklassen auch für die Zwecke der Kfz-Steuer.

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Mit dem zur zweiten und dritten Lesung vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine grundlegende Vereinfachung und Vereinheitlichung des Reisekostenrechts. Vorgesehen ist unter anderem eine Neuregelung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, die Neudefinition der regelmäßigen Arbeitsstätte und eine Neufestlegung des Höchstbetrags zum Verlustrücktrag.

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