Neues aus der Parlamentswoche

Die christlich-liberale Koalition hat am Sonntag Handlungsfähigkeit gezeigt
Die Bilanz seit Beginn der Kanzlerschaft Angela Merkels kann sich sehen lassen. Sie versetzt uns in die Lage, unsere ehrgeizigen Ziele bei der Haushaltskonsolidierung noch früher als bisher geplant zu erreichen. Und weil wir gestärkt aus der Krise hervorgegangen sind und heute so viele Menschen wie nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, reden wir heute nicht mehr über Milliardenlöcher in den Sozialversicherungskassen, sondern über Überschüsse. Diese Spielräume nutzen wir für unmittelbare Entlastungen der Menschen.

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen im Einzelnen vor:

Drei Jahre früher als vom Grundgesetz vorgeschrieben, nämlich schon 2013, wird der Bund die Schuldengrenze des Grundgesetzes einhalten. Das ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung, die gerade im Interesse künftiger Generationen so wichtig ist. Aber wir wollen noch mehr: Stabile weltwirtschaftliche und europäische Rahmenbedingungen vorausgesetzt, werden wir einen Bundeshaushalt 2014 ohne strukturelles Defizit aufstellen und dies mit einem entsprechenden Eckwertebeschluss des Kabinetts im kommenden März umsetzen. Auf der Einnahmeseite sorgen wir dafür, dass die Steuerzahler künftig an den Milliardengewinnen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilhaben.

Das verschafft uns u.a. den Spielraum, auch im kommenden Jahr weitere Mittel für die Infrastruktur bereitzustellen. 750 Millionen Euro wollen wir zusätzlich für Erhaltung, Aus- und Neubau bei Straße, Bahn und Wasserwegen einsetzen. Zu unserer Wettbewerbsfähigkeit gehört auch eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung. Die Koalition hat sich darauf verständigt, zur Steuerung des Ausbaus Erneuerbarer Energien eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorzunehmen. Bis zum März 2013 wollen wir Vorschläge machen, die die Kosten auf ein vertretbares Maß begrenzen, ein hohes Maß an Investitionssicherheit gewährleisten und das Zusammenspiel von Erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung verbessern.

Die Abschaffung der Praxisgebühr zum 1.Januar 2013 ist aufgrund der hohen Rücklage in der Krankenversicherung vertretbar. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten für den Wegfall der Praxisgebühr dauerhaft einen vollständigen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds. Dennoch schätzen die Experten, dass die Rücklagen Ende 2013 noch mehr als 10 Milliarden Euro betragen.

In diesem Zusammenhang: Der Bund unterstützt die Sozialversicherungen jährlich mit insgesamt rund 100 Milliarden Euro. Davon werden jährlich 14 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überwiesen. Es ist allerdings weder im Sinn der Steuer- noch der Beitragszahler, dass im Gesundheitsfonds Milliarden-Finanzpolster entstehen, die auch durch Steuerzuschüsse finanziert werden. Solidarität zwischen Beitrags- und Steuerzahlern ist keine Einbahnstraße. Daher reduzieren wir den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds 2013 zusätzlich um 500 Millionen Euro und 2014 um 2 Milliarden Euro.

Zeitgleich zum Rechtsanspruch auf einen Kitabetreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder wird ab dem 1.August 2013 das Betreuungsgeld eingeführt, so dass Eltern die Wahl haben. Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro monatlich, ab dem 1.August 2014 werden 150 Euro im Monat gezahlt. Familien, die die Leistung nicht ausgezahlt erhalten wollen, können das Betreuungsgeld alternativ auch zur privaten Altersvorsorge oder zum Bildungssparen einsetzen. Wer dies tut, erhält einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im Monat. Die gesetzliche Regelung für den Bonus wird noch diese Woche auf den Weg gebracht. Gleichzeitig beteiligt sich der Bund mit weiteren 580 Millionen Euro am Kitaausbau.

Und abschließend: Während die Konkurrenz sich schon beinahe verzweifelt bemüht, Kandidat und Programm zusammenzubringen und Debatten über den nullprozentigen Frauenanteil in seinem Beraterkreis führt, haben wir weit in die Zukunft reichende Ideen entwickelt. Unsere künftige Lebensleistungsrente soll sicherstellen, dass jahrzehntelange Arbeitsleistung und private Vorsorge sich auszahlen. Menschen, die 40 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich private Vorsorge betrieben haben, sollen im Rentenalter nicht auf Leistungen aus der Grundsicherung zurückgreifen müssen. Auch wollen wir die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben, sowie für Erwerbsgeminderte verbessern. Das werden aber noch schwierige Beratungen.

Außerdem wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit es Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, zusätzliche Entgelte zu ermöglichen. Dabei sollen diese Leistungsverbesserungen aus Steuermitteln finanziert werden.

Unter dem Strich ein erfolgreicher Sonntag für Deutschland und seine Menschen. Die Koalition erfüllt mit soliden Finanzen, durch Solidarität mit den Schwachen und mit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wichtige Kriterien für eine zukunftsweisende Politik.

Das Ehrenamt fördern und von bürokratischen Fesseln befreien

Ehrenamtliches Engagement hat in Deutschland eine lange, gute und starke Tradition. Viele Menschen in unserem Land haben Freude daran, sich für andere und für das Allgemeinwohl einzusetzen und Verantwortung für die Gesellschaft und das Land zu übernehmen. Vereine und Verbände, Initiativen und Clubs sind starke Partner in vielen Bereichen, die das Leben in Deutschland lebenswert machen. Für soziale Belange, in kulturellen Fragen, im Breitensport, in der Brauchtumspflege und der Nachbarschaftshilfe leisten die ehrenamtlich engagierten Bürger einen wesentlichen Beitrag für das Wohlergehen ihrer Mitmenschen und unseres Landes im Allgemeinen.

Deutschland verdankt dem Ehrenamt viel. Die christlich-liberale Koalition möchte daher das Ehrenamt stärken und engagierte Bürger in ihrem Einsatz unterstützen. Der Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche auf Initiative der beiden Fraktionen in erster Lesung beraten, verfolgt hierzu zwei Linien. Über eine Anhebung der Übungsleiter  und der Ehrenamtspauschale werden wir Ehrenamtliche steuerlich entlasten. Wir beschränken gleichzeitig die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen.

Gleichzeitig geben wir steuerbegünstigten Organisationen mehr Planungs- und Rechtssicherheit. So werden die Voraussetzungen, die für die Verwendung der Abkürzung „gGmbH“ notwendig sind, klarer geregelt und durch Änderung der Abgabenordnung eine erleichterte Rücklagenbildung zugelassen.

Wir freuen uns über den Bürgersinn und die Verantwortungsbereitschaft in Deutschland. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels sind sie wichtige Voraussetzungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Union steht für die Stärkung der Bürgergesellschaft und verantwortlich handelnder Menschen in Deutschland.

Entlastung der Kommunen durch den Bund geht weiter

Die Bundesregierung hat 2011 zugesagt, die Kommunen deutlich stärker als bisher finanziell zu unterstützen und zu entlasten. Wir halten Wort: Mit dem in dieser Woche zur Entscheidung anstehenden Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, das die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung regelt, übernimmt der Bund ab dem Jahr 2014 die vollen Kosten für die Grundsicherung. Bereits im Jahr 2013 erhöht sich der Anteil des Bundes von jetzt 45 auf 75 Prozent der Nettoausgaben in diesem Bereich. Da der Bundesanteil auf mehr als 50 Prozent der Kosten steigt, tritt die Bundesauftragsverwaltung ein, die diese Gesetzesänderung notwendig macht. Die Neuregelung der Grundsicherung ist der letzte Schritt hin zur Erfüllung der Zusage der von uns getragenen Bundesregierung, deren Umsetzung die Kommunen bis 2020 von Kosten in Höhe von ca. 50 Milliarden Euro befreit. Für die Union ist die Entlastung der Kommunen eine Herzensangelegenheit. Wir wissen um die Sorgen vor Ort. Unser Gesetz schafft die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik. Es macht eben doch einen Unterschied, ob das Land christlich-liberal oder von zentralistischen und weniger kommunalfreundlichen Kräften geführt wird.

Die Woche im Parlament

Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemein-nützigkeitsentbürokratisierungsgesetz). Der Gesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen, den wir in erster Lesung beraten, trägt dazu bei, zivilgesellschaftliches Engagement zu erleichtern.

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung). Wir setzten in zweiter und dritter Lesung die letzten offenen Punkte des Hartz-IV-Regelsatzkompromisses aus dem Vermittlungsverfahren Anfang 2011 um und sichern so die milliardenschweren Entlastungen der Kommunen durch den Bund gesetzlich ab.

Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes und Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes. In dieser Woche beschließen wir die Einführung eines Betreuungsgeldes ab dem 1.8.2013. Das Betreuungsgeld beträgt bis zum 31. Juli 2014 zunächst 100 Euro/Monat. Ab dem 1. August 2014 beträgt es 150 Euro/Monat. Außerdem bringen wir in 1.Lesung die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Ergänzung auf den Weg, mit der bei Verwendung des Betreuungsgeldes für zusätzliche private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen ein Bonus von 15Euro im Monat gezahlt wird.

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen / Abschaffung der Praxisgebühr. In 2./3. Lesung beschließen wir, dass Pfleger sich gemeinsam mit dem Schwerbehinderten in eine stationäre Reha oder Vorsorge aufnehmen lassen können. Bisher war das nur bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus möglich. Dieses Gesetz wird ergänzt, um die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr zum 1.Januar 2013 rechtzeitig beschließen zu können.

Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2012. Wir debattieren den diesjährigen Bericht der Bundesregierung und stellen fest: Der „Aufbau Ost“ ist ein zentrales Thema für die Fraktionen der christlich-liberalen Koalition. Dass der Prozess des Aufholens der neuen Länder noch nicht abgeschlossen ist, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Prozess auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stetig voranschreitet. Insbesondere der Blick auf die erfreuliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die zunehmende wirtschaftliche Leistungskraft vieler Zentren im östlichen Bundesgebiet stimmt hoffnungsvoll. Der demografische Wandel und die auch zukünftige bestehende Notwendigkeit einer Einwerbung von Mitteln aus dem Europäischen Strukturfonds sind einige der Herausforderungen, denen wir uns im Aufbau Ost zukünftig stellen werden.

Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Zur Sicherstellung transparenter und wettbewerbskonformer Preisbildungen bei Strom und Gas vollzieht das zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz die Angleichung deutschen Rechts an den europäischen Rahmen. Gleichzeitig richten wir Monitoringstellen ein, die die reibungslose Durchführung der Energiewende, aber auch eine bessere Transparenz der Preisveränderungen im Tankstellensektor gewährleisten werden. Diese zentrale Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen erleichtern.

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung. In zweiter und dritter Lesung greifen wir die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf, die eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung erzwingen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Unterschied der Sicherheitsverwahrung zum Strafvollzug deutlicher sichtbar zu machen, da die zu verwahrenden Personen, von denen weiterhin eine Gefährdung ausgeht, ihre Strafe schon verbüßt haben. Das Gesetz regelt daher unter anderem, die Sicherungsverwahrung in vom Strafvollzug eindeutig getrennten geeigneten Einrichtungen vorzunehmen und eine begleitende, intensive therapeutische Betreuung der Untergebrachten zu gewährleisten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID). In namentlicher Abstimmung entscheiden wir über die Mission im Sudan. Die Lage in Darfur bleibt angespannt. Immer wieder aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine hohe Bedrohung durch bewaffnete Banditen belasten die weiterhin prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. UNAMID hat einen Unterstützungsplan für die Umsetzung des Friedensabkommens von Doha erarbeitet. Die Umsetzung geht, wenn auch langsam, voran. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur ist indes nur dann zu rechnen, wenn eine umfassende politische Lösung für den Darfur-Konflikt gefunden wird. Deutschland engagiert sich vor diesem Hintergrund weiterhin für eine friedliche und nachhaltige Lösung des Darfur-Konflikts.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS). Ebenfalls in namentlicher Abstimmung entscheiden wir über die Fortsetzung der Mission in dem seit mehr als einem Jahr unabhängigen Südsudan, dessen Situation von einer tiefen wirtschaftlichen Krise, humanitärer Not sowie einer fragilen Sicherheitslage geprägt ist. Aufbau und politische Stabilisierung der internen Situation bedürfen intensiver Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Kernaufgaben der Mission sind daher die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus leistet UNMISS Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors.

Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz). In erster Lesung beraten wir über einen Gesetzentwurf, mit dem deutsche Gesetze an entsprechende EU-Verordnung angepasst werden sollen. Im Wesentlichen entsteht so ein europaweit gültiger rechtlicher Rahmen, der den außerbörslichen Handel von Derivaten zukünftig der Finanzaufsicht unterstellt.

Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir die Ergänzung des Geldwäschegesetzes, die aufgrund der Veränderung der Gesetzgebung der Länder, die eine Legalisierung von Glücksspielen im Internet vorgenommen haben, notwendig geworden ist. Ziel ist die Vermeidung der Geldwäsche über neue Formen des Glücksspiels, daher schaffen wir spezifische neue Sorgfaltspflichten für deren Veranstalter. Auch Kredit- und Zahlungsinstituten, die in diesem Zusammenhang eingebunden sind, entstehen entsprechende Pflichten. Wir entsprechen hiermit europarechtlichen Vorgaben.

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Seit dem Jahr 1999 kennt das Energie- und Stromsteuergesetz Steuerbegünstigungen für produzierende Unternehmen. In zweiter und dritter Lesung sichern wir die gesetzliche Grundlage für eine Nachfolgeregelung dieses sog. Spitzenausgleiches, und sichern so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe. Die Neuregelung sieht Verpflichtungen für die Begünstigten vor – diese müssen etwa Managementsysteme nachweisen, über die sie ihre Umweltbilanz verbessern. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die begünstigten Wirtschaftszweige insgesamt einen Beitrag zur Energieeinsparung erbringen. Die zu erreichenden Effizienzziele werden gesetzlich vorgegeben und durch externe Experten überprüft.

Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren. In zweiter Lesung und Schlussabstimmung werden die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls der Vereinten Nationen geschaffen. So wird auch diesem Übereinkommen über die Rechte des Kindes ein eigener Beschwerdemechanismus zugeordnet, der betroffenen Minderjährigen eine Individualbeschwerde bei den zuständigen Ausschüssen der Vereinten Nationen erlaubt, sofern der nationale Rechtsweg erschöpft ist. Deutschland war eine treibende Kraft beim Zustandekommen der internationalen Übereinkunft und hat das Protokoll als einer der ersten Staaten unterzeichnet.

Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz). Wir beschließen in dieser Woche, dass Privatkunden die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl über Februar 2014 hinaus übergangsweise zwei Jahre länger verwenden dürfen. Ab dem 1. Februar 2016 ist dann ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN zu verwenden. Auch das in Deutschland übliche Elektronische Lastschriftverfahren darf aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden.

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