Neues aus der Parlamentswoche

Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich im Rahmen des Sondergipfels am 7./8. Februar 2013 auf einen Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (EU) geeinigt. Damit ist das Fundament gelegt für die Beratungen darüber, welche Mittel der EU in den Jahren 2014 bis 2020 zur Verfügung stehen sollen. Die gewachsene wirtschaftliche Kraft Deutschlands führt auf der einen Seite zu einer moderaten Erhöhung der deutschen Nettozahlungen und zu einer Reduzierung der Rückflüsse. Auf der anderen Seite steht allerdings die wichtige Botschaft, dass erstmals eine Kürzung der Ausgabenobergrenzen im Vergleich zum aktuellen Finanzrahmen vereinbart worden ist. Wenn die Mitgliedstaaten konsolidieren müssen, können die Ausgaben der EU nicht in den Himmel wachsen.

Im Einzelnen: Die Agrarförderung wird schrittweise zurückgefahren und stärker auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet. Die Regionalförderung wird ebenfalls abgesenkt und auf die bedürftigsten Regionen konzentriert. Für Deutschland hat unsere Bundeskanzlerin einen wichtigen Erfolg erreicht: Regionen in den neuen Ländern, die künftig aus der Förderung herausfallen, erhalten durch Maßnahmenkombinationen 64 Prozent der bisher zur Verfügung stehenden Beträge.
Erheblich mehr investiert wird in die Zukunftsbereiche Bildung, Forschung und Innovation. Die Ausgaben für Infrastruktur und Verkehr wurden verdoppelt. Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sollen sechs Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. All das sind richtige Signale.

Für das Inkrafttreten des neuen Finanzrahmens ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. In den nun anstehenden Verhandlungen werden Themen wie die Flexibilisierung des Mitteleinsatzes oder aber die Möglichkeit, das Haushaltsvolumen bei positiver Wirtschaftsentwicklung nachträglich zu erhöhen, sicher eine Rolle spielen.

Aus heiterem Himmel.
Kaum ein Ereignis dieser Tage hat die Menschen weltweit so bewegt wie der angekündigte Amtsverzicht von Papst Benedikt XVI., dessen ungewöhnlicher Schritt als „Blitzschlag aus heiterem Himmel“ beschrieben wurde. Wir bedauern den Rücktritt von Papst Benedikt und erinnern uns gerne an seinen Besuch im Deutschen Bundestag, der ein Höhepunkt in der Geschichte des Deutschen Parlaments ist.

Der Papst hat in seiner Erklärung auf etwas hingewiesen, was viele Menschen in unserer Zeit gut kennen: Unsere Welt  und wir in ihr  werden durch große Veränderungen hin und her geworfen.

Die Entscheidung des Papstes ist zutiefst menschlich und nachvollziehbar. Die Diskussion über die Bilanz des Papstes aus Deutschland und seine Nachfolge sollte offen und fair geführt werden. Wir wissen, dass die Verfehlungen von Menschen in den Institutionen und Ämtern der Kirchen einen guten Teil der Kritik begründen. Richtig ist aber auch, dass wesentliche Werte unserer Gesellschaft, festgeschrieben im Grundgesetz, in der christlich-jüdischen Tradition begründet sind.

Als Christdemokraten und Christsoziale sind wir diesem Vermächtnis besonders verpflichtet. Wir sind es, die unser Land in diesem Sinne geprägt haben. Solidarität und Subsidiarität, Solidarität mit und Vertrauen auf den Einzelnen sind die Werte des Evangeliums – und sie tun unserem Land gut.

Unsere christliche Verantwortung geht aber über unser Land hinaus. So bemüht sich die Außenpolitik der christlich-liberalen Koalition stetig um die Wahrung und Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten. Gerade in den Ländern des arabischen Frühlings gehen Sorge und Hoffnung Hand in Hand.

Seit Beginn dieses Jahres waren schon zwei Delegationen der Fraktion in Ägypten, um keinen Zweifel an der Aufmerksamkeit Deutschlands für die Entwicklung des Landes am Nil zu lassen. Für uns ist klar: Religionsfreiheit ist eines des wesentlichen Menschenrechte. Auch unsere Bundeskanzlerin hat den Besuch des ägyptischen Staatspräsidenten in Berlin genutzt, um ihm unmissverständlich zu verdeutlichen, dass deutsche Unterstützung nur zu erwarten ist, wenn Menschenrechte in Ägypten umfassend eingehalten werden.

Bildung und Forschung bleiben Schwerpunkte unserer Politik.
Der Wechsel im Amt der Bundesministerin für Bildung und Forschung ist Anlass, Annette Schavan für ihre herausragenden Leistungen als Ministerin in Land und Bund zu danken. Deutschland und seine Bildungs- und Forschungslandschaft haben ihr viel zu verdanken. Mit Annette Schavan verlieren wir eine engagierte, stets im Dienst der Sache stehende Ministerin, die uns in der Fraktion zum Glück erhalten bleibt. Die von ihr durchgesetzten Mittelsteigerungen im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betonen den Stellenwert, den die christlich-liberale Koalition diesem wichtigen Politikfeld beimisst.

Um die Bildungs- und Forschungspolitik ist es gut bestellt. Deutschland verfügt 2013 über den stärksten Bildungs- und Forschungshaushalt und steht auch international als dynamisches Hochtechnologieland hervorragend da. Unsere erfolgreiche Bildungs- und Forschungspolitik ist eine wesentliche Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands – die christlich-liberale Koalition wird weiter mit großem Nachdruck für die Verstetigung dieser Politik und ihrer Finanzierung einstehen.

Mit Frau Prof. Dr. Johanna Wanka tritt eine profilierte Bildungs- und Wissenschaftspolitikerin in das Bundeskabinett ein. Die Bürgerrechtlerin, die 1989 das Neue Forum in Merseburg mitbegründete, hat als Professorin, Rektorin, Landesministerin und als Präsidentin der Kultusministerkonferenz erfolgreich in der und für die Wissenschaft gearbeitet. Wir freuen uns auf die Impulse der neuen Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Dass es in der Bildungspolitik nicht nur um die internationale Konkurrenz um Zukunftstechnologien geht, zeigt der Nationale Bildungsbericht der Bundesregierung, der in dieser Woche im Plenum debattiert wird und der in diesem Jahr ganz im Zeichen der kulturellen Bildung steht.

Selbst wenn der Bund nur wenige Zuständigkeiten im Bereich der Bildungspolitik besitzt, so versteht er es doch, feine und dabei deutliche Akzente zu setzen. Die kulturelle Bildung ist ein unverzichtbarer Anteil der Persönlichkeitsbildung. In allen Bereichen der Bevölkerung und allen Lebensphasen besteht ein großes Interesse daran.

Der diesjährige Bildungsbericht legt umfangreiches und verlässliches Zahlenmaterial dazu vor und zeigt unter anderem auf, wie sich das 2012 gestartete Programm des BMBF zur Förderung non-formaler Bildungseinrichtungen, also etwa in Jugendzentren, Musikschulen und Vereinen, auf lokaler Ebene auswirkt. Gerade Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern können davon profitieren. Die 30 Millionen € pro Jahr sind gut angelegt.

Berechtigte Interessen fair zum Ausgleich bringen.
Die Bundesminister Altmaier und Rösler haben in der vergangenen Woche umfassende Vorschläge zur gerechten Verteilung von Nutzen und Kosten der Energiewende vorgelegt. Die Vorschläge sind so gut, dass weder Länder noch Opposition sie rundweg ablehnen konnten. SPD und Grüne können allerdings dem oppositionellen Reflex nicht widerstehen und kritisieren einzelne Bestandteile des Gesamtkonzepts – und machen damit nur deutlich, dass sie keinen Überblick über die komplexen Zusammenhänge haben.

Am schlimmsten ist, dass die Opposition mit ihrer Kritik den Sorgen und Nöten vieler Stromkunden nicht gerecht wird. Ihnen ist die blinde Subvention der Öko-Stromproduzenten lieber als die Bezahlbarkeit des Stroms oder die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Wir dagegen wollen und werden mit unseren Vorschlägen einen fairen Interessensausgleich erreichen.

Die Woche im Parlament

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission European Training Mission Mali (EUTM MLI) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071(2012) und 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Mit den Anträgen reagiert die Bundesregierung auf die verschärfte humanitäre Situation in Mali, die in Folge der im Januar 2012 ausgebrochenen Kämpfe zwischen Regierungseinheiten und Tuareg-Rebellen entstanden ist. Aus den betroffenen Gebieten sind bereits 350.000 Menschen geflohen. Die afrikanischen Nachbarn, UNO und die EU sind sich einig, die gefährdete Sicherheit Westafrikas zu wahren. Als Beitrag zur Stabilisierung und Sicherung des Landes beteiligt sich die Bundeswehr mit bis zu 150 Soldaten am Lufttransport und an der Luftbetankung. Dies geschieht im Rahmen der am 20. Dezember 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen internationale Unterstützungsmission. Weiterhin wird die militärische Ausbildungsmission EUTM mit bis zu 180 Soldaten unterstützt. Ihr Einsatzgebiet wird die Planung und fachliche Aufsicht der Missionen sowie die Ausbildung der malischen Streitkräfte sein.

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 in Brüssel. Unsere Bundeskanzlerin erläutert die Vorschläge zum Haushaltsrahmen der Europäischen Union für die kommenden sieben Jahre und die sich darin widerspiegelnden Schwerpunktsetzungen.

Verbraucherpolitischer Bericht 2012. Die große öffentliche Unruhe, die durch die Entdeckung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Fertiggerichten hervorgerufen wurde, belegt die Entrüstung, mit der die Menschen in Deutschland auf Gesetzesverstöße im Verbraucherrecht reagieren. Der Bericht der Bundesregierung zeigt auf, wie mit konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz des mündigen Bürgers als Verbraucher beigetragen werden konnte. Diese gesetzgeberische Arbeit stellt die Grundlage für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz dar.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Das AIFM-Umsetzungsgesetz geht in die erste Lesung. Es werden Aufsicht und Regulierung für alternative Investmentfonds, z.B. Hedge Fonds, Immobilienfonds und Private Equity Fonds, sowie ihre Manager, fortentwickelt und an geänderte EU-Vorgaben angepasst. Beispielsweise benötigen die Manager solcher Fonds künftig eine Zulassung und unterliegen der laufenden Aufsicht. So wird der graue Kapitalmarkt weiter verengt.

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Wir legen einen gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zur zweiten und dritten Lesung vor. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war eine Änderung des Bundeswahlgesetzes notwendig geworden, um dauerhaft das sog. negative Stimmgewicht vermeiden zu können. Wir halten dazu am bewährten System der personalisierten Verhältniswahl fest, führen dazu aber ein Verfahren ein, das für Überhangmandate einen Ausgleich vorsieht. Alle Direktmandate sind künftig durch Zweitstimmen unterlegt, so dass im Ergebnis keine Überhangmandate mehr anfallen. Damit kann künftig auch auf eine gesonderte Regelung zum Ausscheiden bei Überhangkonstellationen verzichtet werden.

Nationaler Bildungsbericht 2012 – Bildung in Deutschland und Stellungnahme der Bundesregierung. Wir weisen am Beispiel der kulturellen Bildung nach, dass sich die Politik der christlich-liberalen Koalition an den Bedürfnissen der Menschen in Deutschland orientiert und gerade im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik hervorragende Ergebnisse aufzuweisen hat.

Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen. Mit unserem Koalitionsantrag unterstützen wir die Bundesregierung darin, das Vergaberecht für die Beschaffung insbesondere sozialer Dienstleistungen sachgerechter auszugestalten. Bieterbezogene Kriterien sollen in die Zuschlagsentscheidung einfließen können, so zum Beispiel Qualifikation und Fachkenntnisse der Ausführungskräfte. Die Bundesregierung soll sich auch auf europäischer Ebene für eine gleichlautende Regelung bei der anstehenden Reform der Vergaberichtlinien einsetzen.

Innovation stärken und Lust auf Technik wecken. Wir stellen fest, dass es uns in Deutschland mittlerweile oft an der Offenheit und einer positiven Grundeinstellung für technische Innovationen mangelt, die zuweilen vorschnell und ohne abwägende Diskussion abgelehnt werden. Dabei ist die Aufgeschlossenheit für neue Technologien eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Wir wollen daher noch stärker als bisher dafür sorgen, dass neben den Risiken auch die Chancen des technologischen Wandels betrachtet werden. Bei diesem Dialog mit den Bürgern sind Politik, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und viele Andere gleichermaßen gefragt.

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege. Wir legen einen Gesetzesentwurf vor, der mehr Menschen für eine Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege gewinnen soll. Auf der einen Seite verbessern wir die Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung bei entsprechenden Vorkenntnissen, die durch berufliche Weiterbildungen bestehen. Daneben führen wir die dreijährige Vollfinanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen befristet wieder ein. Die entstehenden Kosten sind überschaubar und eine gute Investition in die Behebung des Fachkräftemangels in der Altenpflege. Aufgrund der Dringlichkeit kommt es in dieser Woche auch zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes, mit dem wir in der gemeinsam mit den Ländern und Wohlfahrtsverbänden erarbeiteten „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ dazu beitragen, dem Fachkräftemangel in der Altenpflege zu begegnen.

Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation. In zweiter und dritter Lesung setzen wir im Seearbeitsübereinkommens eine Charta der Arbeitnehmerrechte für weltweit 1,2 Millionen Seeleute auf 65.000 Handelsschiffen in deutsches Recht um. Die Charta ist eine Zusammenfassung zahlreicher seearbeitsrechtlicher Einzelübereinkommen und  empfehlungen. Sie setzt weltweit verbindliche Mindeststandards und trägt so zum fairen Welthandel bei.

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