Fortschritte bei der Namensproblematik christlicher Aramäer

In dieser Woche habe ich gemeinsam mit dem Abgeordnetenkollegen Helmut Brandt ein weiteres Gespräch mit dem Vorsitzenden des ,Bundesverbandes der Aramäer in Deutschland‘ Daniyel Demir über unsere Fortschritte zur Problematik der Namensänderung christlicher Aramäer in Deutschland geführt. Die Aramäer mit deutscher Staatsangehörigkeit bemühen sich in vielen Fällen, ihren angestammten Familiennamen wieder zu erlangen, den sie in der Türkei zu Gunsten eines türkischen abgeben mussten. Dies wird aber zu einem erheblichen Teil von den Standesämtern abgelehnt bzw. in der Verwaltungspraxis der Bundesländer verschiedentlich gehandhabt.

Hintergrund ist das für die Aramäer negative Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Jahr 2002 zur Namensproblematik, dem sich andere Gerichte angeschlossen haben. Vor wenigen Wochen hatten wir ein Treffen mit Staatssekretär Ole Schröder und weiteren Vertretern aus dem Bundesinnenministerium (BMI) zu dem Thema organisiert. Es wurde ersichtlich, dass eine Gesetzesänderung zum Namensrecht in Deutschland zur Zeit nicht in Frage kommt. Das BMI wird aber prüfen, ob eine befriedigende Lösung herbei geführt werden kann. Ich freue mich, dass wir nach zahlreichen Gesprächen hier nun endlich auf einem guten Weg sind.

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