Für den Bund hat der Ausbau der Kleinkindbetreuung oberste Priorität

Zum 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch für Kleinkindbetreuung. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker:
„Ab dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Geburtstag. Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder fällt, unterstützt der Bund den U3-Ausbau bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro: Auf Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze entfallen 4,5805 Milliarden Euro – für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen werden jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht seit 1. Februar 2013 ein KfW-Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen bereit. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ zur Unterstützung von Tagespflegepersonen sowie die Unterstützung der betrieblichen Kinderbetreuung über Zuschüsse zu den Betriebskosten erhöhen die Bundes-Unterstützung noch einmal deutlich.

Damit ist der Bund in erhebliche Vorleistung gegangen. Die Städte und Gemeinden haben beim Ausbau der Betreuungsplätze bisher große Anstrengungen unternommen, um möglichst viele Plätze zu schaffen.
Dabei ist wichtig, dass die in öffentlichen Diskussionen immer wieder genannte Betreuungsquote von 39 Prozent keine statische Größe darstellt, die jede Kommune erreichen muss. Bei dieser Betreuungsquote handelt es sich um einen mathematischen Durchschnittswert für ganz Deutschland. So liegt im Kreis Warendorf der nachgefragte Bedarf sogar bei 44,6%.
Es freut mich sehr, dass der Kreis diese Quote voraussichtlich erbringen wird und möglichst alle Eltern, die es wünschen, einen Betreuungsplatz erhalten. Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat alles getan, um dieses Ziel zu erreichen. Sie hat damit bewiesen: Der Ausbau der Kleinkindbetreuung hat oberste Priorität.“

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