Neues aus der Parlamentswoche

Bekämpfung der Flut – eine bewundernswerte Gemeinschaftsleistung.
Große Gebiete in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind vom Hochwasser betroffen. Auch wenn sich in einigen Regionen die Lage entspannt, gibt es in anderen noch keine Entwarnung. Für alle sind die Folgen erheblich. Es tut gut zu sehen, dass die Menschen in solch einer Situation zu großartigen Gemeinschaftsleistungen zusammenfinden. Unser ausdrücklicher Dank gilt daher allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen, Einsatzkräften. Für eine umfassende Bilanz ist es noch zu früh, einige Dinge kann man aber schon festhalten: Aus der Flut 2002 sind wesentliche Konsequenzen gezogen und der Hochwasserschutz an vielen Stellen exzellent verbessert worden. Vor allem in den oberelbischen Regionen sind deutlich weniger Schäden zu beklagen. Weil diesmal Saale und Mulde zudem beinah zeitgleich ihre Höchstwasserstände hatten, sind die Schäden im weiteren Verlauf der Elbe dagegen höher als 2002. Hier kommt es darauf an, noch bestehende akute Gefahren zu bekämpfen.

Am Donnerstag schon wird sich die Bundeskanzlerin mit den Minister-präsidenten treffen. Im Mittelpunkt werden das Soforthilfeprogramm des Bundes, die Beseitigung der unmittelbaren Schäden, Hilfen für die Betroffenen und weitere Überlegungen zur Vermeidung künftiger Hochwasserschäden stehen. Gerade hierbei wird es nicht nur einfache Lösungen geben können. Die finanzielle Bewältigung der Flutfolgen ist eine nationale Anstrengung, bei der die Solidarität der Länder untereinander ebenso geboten ist wie die Hilfe des Bundes. Wir lassen die Menschen nicht allein.

Situation in der Türkei erfüllt uns mit Sorge.
Noch am Montag hatte Regierungschef Erdogan Gespräche mit den Demonstranten in Istanbul angekündigt - nun setzt er offenbar auf eine gewaltsame Lösung der Dauerproteste in der größten Stadt des Landes. Die Lage ist zurzeit mehr als unübersichtlich. Die Proteste in der Türkei zeigen es deutlich: Das Land ist nicht reif für einen EU-Beitritt.

Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit und nicht mit Wunsch-träumen. Wer meint, ein Beitritt sei besser für beide, der täuscht sich grundlegend. Die EU ist eine Wertegemeinschaft, der die Türkei erkennbar nicht angehört.

Erdogan verfolgt einen immer autoritäreren Kurs in Richtung eines islamischen Staates. Dies wollen viele Menschen in der Türkei erkennbar nicht. Es steht nicht nur schlecht um die Religionsfreiheit in der Türkei. Schlecht steht es dort auch um die Pressefreiheit. Seit 1983 waren noch nie so viele Journalisten in Haft wie gegenwärtig.

Wir sind in Gedanken bei all jenen Menschen, die gegenwärtig für eine moderne und freiheitliche Türkei demonstrieren. Wir fordern, dass die türkische Regierung die berechtigten Sorgen und Nöte der Menschen ernst nimmt und den Dialog beginnt. Weiterhin fordern wir grundlegende Verbesserungen in Sachen Presse- und Religionsfreiheit.

Untersuchungsausschuss zum Euro-Hawk kann kommen.
Lange hat die Opposition gebraucht: In der letzten Woche noch haben sie die interessierten Fragesteller und aufmerksamen Zuhörer gemimt. Nun haben sie die Katze aus dem Sack gelassen und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangt - in der vorletzten Sitzungswoche der Wahlperiode ein durchschaubares Manöver. Da die aktuellen Fragen durch Minister de Maizière zudem aufgeklärt sind, dürfte sich dieser Untersuchungsausschuss auch der Vorgeschichte zuwenden. Wir sind gespannt, was zum Beispiel Peer  Steinbrück, der seinerzeit das Geld freigegeben hat, zur Aufklärung beitragen mag.

Erinnerung an den 17. Juni 1953 wachhalten – Dank und Gedenken.
Am 17. Juni 1953 gingen über eine Million Menschen in über 560 Städten und Gemeinden in der DDR auf die Straße, um für Freiheit, Demokratie und Einheit zu demonstrieren. Der Ruf nach Freiheit brach sich Bahn – gerade einmal vier Jahre nach der DDR-Gründung war der Staat bereits moralisch bankrott. Er war von der Bevölkerung nie wirklich angenommen. Die Herr-schaft der Sozialistischen Einheitspartei haben die Bürger der DDR nur ertragen, nie aber getragen. Die Staatsführung wusste zwar um die schlimmen Folgen ihrer Politik, denunzierte den Protest dagegen aber als „faschistischen Putschversuch“. Nur mit Hilfe sowjetischer Panzer überlebte das Regime den Volksaufstand am 17. Juni 1953.

Wir dürfen nicht vergessen – weder diejenigen, die mutig für Freiheit aufstanden, noch das, wogegen sie protestierten. Die DDR war von Beginn an ein Willkür- und Repressionsstaat. Menschenrechte spielten im SED-Staat keine Rolle. Deswegen dürfen wir es nicht unerwidert lassen, wenn der Diktaturcharakter der DDR und die Folgen für die Menschen verharmlost werden, wenn diese Diktatur als lustiges Kostümfest Auferstehung feiert. Es darf keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des SED-Unrechts geben.

Der 17. Juni 1953 war ein Tag der Freiheit und markiert den Beginn einer ganzen Reihe von verzweifelten Versuchen der Menschen in Osteuropa, sich zu befreien. Doch auch die Aufstände in Ungarn und in der Tschechoslowakei wurden brutal niedergeschlagen. Auf Dauer aber ließ sich der Wille der Völker zur Freiheit nicht brechen – sie entrangen den Regimen die Macht, zunächst in Polen und Ungarn, schließlich auch in der DDR.

Wir sind und bleiben überzeugt von der Kraft der Freiheit. Gerade wir Deutschen wissen, wie wichtig diese Freiheit ist. Spätestens seit dem 18. März 1848 steht das Streben nach ihr im Zentrum unserer Geschichte. Dieses Streben ist verknüpft mit dem 17. Juni 1953, dem 13. August 1961 und dem 9. November 1989. In der Folge konnte Deutschland als Ganzes in den Kreis der freien Völker Europas zurückkehren.

Auch deswegen ist der 17. Juni für uns ein wichtiger Tag. Mit einem beeindruckenden Festakt im „Tränenpalast“, dem neuen Museum in der ehemaligen deutsch-deutschen Grenzabfertigungshalle an der Friedrichstraße, haben wir zusammen mit Zeitzeugen einen besonderen Akzent zum 60. Jahrestag dieses Volksaufstandes gesetzt. Unserer Anregung in der letzten Wahlperiode ist es zu verdanken, dass wir jetzt auch im Deutschen Bundestag zu einem Festakt zusammenkommen. Wir sind gespannt auf die Rede des Bundespräsidenten am Freitag.

60 Jahre Bundesvertriebenengesetz – eine Erfolgsgeschichte.
Man kann sich heute kaum mehr vorstellen was es bedeutete, dass die junge Bundesrepublik, ein kriegszerstörtes Land, Millionen mittelloser Flüchtlinge und Vertriebene aufnehmen und integrieren musste. Geduld, Tatkraft und Optimismus der Menschen haben viel bewirkt. Vergessen wir aber auch nicht die wegweisenden politischen Entscheidungen. Zu ihnen gehört ganz sicher das Bundesvertriebenengesetz, das vor 60 Jahren verabschiedet wurde.

Mit diesem Gesetz wurden die Weichen für die Integration und Zukunft vieler Millionen Menschen gestellt. Die Aufnahme und Eingliederung der etwa 12 Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebenen ist eine deutsche Erfolgsgeschichte, die vor allem geprägt ist durch die Menschen, für die dieses Gesetz geschaffen wurde. Sie mussten ihre Heimat verlassen und konnten auf der Grundlage dieses Gesetzes einen neuen Anfang wagen.

Sie haben hierfür eine bewundernswerte Gegenleistung erbracht. Trotz des Leidens und der Traumatisierung durch Flucht und Vertreibung haben sie nicht nur durch ihre Leistung zum Wohlstand in unserem Land beigetragen, sondern sich auch früh für eine Versöhnung mit den anderen europäischen Völkern eingesetzt. Hierfür zollen wir ihnen bleibende Anerkennung.

Das Bundesvertriebenengesetz ist ebenfalls die Grundlage für die Aufnahme und Integration von bisher 4,5 Millionen Spätaussiedlern aus den Staaten Ostmittel  und Südost Europas. Es bildet das Fundament für die Unterstützung und Förderung der deutschen Minderheiten in den Herkunftsstaaten der Aussiedler. Auf seiner Grundlage stellen wir heute den Erhalt und die Pflege des kulturellen Erbes der Vertriebenen und Flüchtlinge sicher.

Die Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges und seiner Folgen war immer ein zentrales Anliegen deutscher Politik und bleibt dies bis heute auch für unsere Fraktion. Nichts zeigt dieses deutlicher, als die Tatsache, dass wir in dieser Woche nicht nur das Bundesvertriebenengesetz und seine Wirkungen würdigen, sondern zugleich eine Gesetzesnovellierung beraten, die tragischen Familientrennungen von Aussiedlern und Spätaussiedlern entgegenwirken soll.

Krankenhäuser entlasten, bezahlbaren Krankenschutz sichern, Vertrauen in das System der Organspende wiederherstellen.
Mit Verabschiedung des Beitragsschuldenentlastungsgesetzes erreichen wir drei wichtige Ziele: Erstens entlasten wir die Menschen, bei denen Beitrags-schulden in der Krankenversicherung aufgelaufen sind bzw. die als Nicht-Versicherte gelten. Zweitens stellen wir den Krankenhäusern noch im August dringend benötigte Hilfen bereit. Drittens leisten wir einen Beitrag, damit sich die Menschen trotz der aufgedeckten Skandale vertrauensvoll für eine Organspende entscheiden können.

Für die über 600.000 gesetzlich Versicherten in der Beitragsschuldenfalle ist vorgesehen, den in der Großen Koalition eingeführten Säumniszuschlag von 5 Prozent auf künftig 1 Prozent zu reduzieren; die Absenkung soll auch rückwirkend gelten. Das erleichtert die Rückzahlung aufgelaufener Beitrags-schulden spürbar. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 kann jeder, der zu hohe Beitragsrückstände hat oder sich wegen zu hoher Beiträge bisher nicht versicherte, unter vollständigem Schuldenerlass einschließlich der Säumniszuschläge bzw. bei Verzicht auf den Prämienzuschlag in den Krankenschutz gelangen. Darüber hinaus ist für Privatversicherte ein günstiger Notlagentarif mit Rückkehrmöglichkeit in den ursprünglichen Vertrag vorgesehen. Alle erhalten den notwendigen Krankenschutz.

Unsere Soforthilfe für Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro in diesem und dem nächsten Jahr soll noch im August bei den Kliniken ankommen, denn sie brauchen sie dringend. Insbesondere wegen der qualifizierten Arbeit der Ärzte und Pflegekräfte ist es angemessen, die diesjährigen Tariflohnsteigerungen der Kliniken auf diesem Wege teilweise auszugleichen. Die Mittel sollen auch helfen, durch mehr Hygiene tödliche Klinikinfektionen einzudämmen. Zuschläge sollen die sogenannte doppelte Degression, eine Art Kostenbremse für Kliniken, abmildern. Es sollen nicht mehr unbeteiligte Krankenhäuser bestraft werden, wenn zusätzlich Patienten versorgt werden. Um den Kliniken auch für die Zukunft wirksam unter die Arme zu greifen, soll es darüber hinaus in 2014 und 2015 ausreichend Finanzspielraum geben, um Kostensteigerungen besser berücksichtigen zu können.

Bereits im Sommer 2012 haben alle Fraktionen des Bundestages mit Änderung des Transplantationsgesetzes ein eindrucksvolles Signal an die Bevölkerung gesandt: Es geht um Organspende, nicht um Organbereitstellung. Es ist ein großer Erfolg, dass heute erneut alle Fraktionen und alle im Gesundheits-wesen Beteiligten an einem Strang ziehen, um Missstände abzustellen und das Vertrauen in das System der Organspende wiederherzustellen. Es werden Kontrollen intensiviert, Kontrollgremien gestärkt, die Transparenz bei der Wartelistenführung erhöht und die staatliche Kontrolle der Organspende gestärkt. Darüber hinaus ergreifen wir erste Maßnahmen aus der Einigung der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe. Um verlorenes Vertrauen durch ein gerechtes Vermittlungsverfahren und stärkere Kontrollkompetenzen des Bundes wiederzugewinnen, sollen künftig Manipulationen an der Warteliste mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Die Regelungen dienen weiter dem Ziel, eine Genehmigungspflicht durch das Bundesgesundheitsministerium für die Richtlinien einzuführen, die die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer derzeit noch in Eigenverantwortung erstellt.

Europäische Bankenaufsicht erhält mehr Durchschlagskraft.
In dieser Woche entscheiden wir über die Übertragung besonderer Aufgaben der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB). Auf diesem Wege kommen wir unserem Ziel, eine schlagkräftige Bankenaufsicht in der gesamten Europäischen Union zu schaffen, einen entscheidenden Schritt näher. Die Einbeziehung der EZB stellt die einheitliche Durchsetzung der Aufsichtsstandards sicher, so dass neues Vertrauen in die Stabilität der Banken überall in Europa entsteht.

Die EZB wird mit den nationalen Behörden eng zusammenarbeiten - ähnlich wie im Bereich der Geldpolitik mit den nationalen Zentralbanken. Die politischen Eckpunkte der Zusammenarbeit liegen vor. Die genauere Ausgestaltung wird in einem Rahmenwerk festgelegt, das von der EZB in Konsultation mit den nationalen Aufsichtsbehörden noch zu erarbeiten ist. Mit unserer Entscheidung nehmen wir als deutscher Gesetzgeber unsere Integrationsverantwortung wahr.

Die Woche im Parlament

Gelebte nationale Solidarität - 60 Jahre Bundesvertriebenengesetz. Unter diesem Titel legt der Bundesinnenminister die Erfolgsbilanz der Aufnahme und Integration der Heimatvertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler sowie die Förderung deutscher Minderheiten dar.

60 Jahre Bundesvertriebenengesetz – Erinnern an die Opfer von Vertreibung. Unser Antrag würdigt die Erfolge des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und bekräftigt die Bedeutung, Eigenständigkeit und Gültigkeit des Vertriebenenrechts als Grundlage unserer Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik. Wir fordern die Hilfepolitik für die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten der Aussiedler fortzusetzen und die weitere Förderung und Stärkung ihrer kulturellen und sprachlichen Identität im BVFG festzuschreiben. Zudem soll der Weltflüchtlingstag um das Gedenken an die Opfer von Vertreibung erweitert werden. Wir wollen das Gedenken auf nationaler Ebene begehen.

Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2011 und 2012. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung ihre Unterstützung und Förderung der Kulturarbeit der Heimatvertriebenen fortsetzt. Die geförderten Institutionen und Projekte tragen zu Begegnung, Austausch und Versöhnung bei.

Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf wirken wir tragischen Familientrennungen von Aussiedlern und Spätaussiedlern entgegen, die durch zunehmende Verfahrensverschärfung bei der Aufnahme entstanden sind.

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir  Regelungen zur Einführung eines Notlagentarifs für privat Versicherte und zur Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz für Beitragsschuldner bzw. Nicht-Versicherte. Wir stellen zudem sicher, dass die Soforthilfe für Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro noch im August bei den Kliniken ankommt. Und wir flankieren die Einigung der Arbeitsgruppe aus Gesundheitspolitikern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen zur Wiederherstellung des Vertrauens in das System der Organspende gesetzgeberisch: Durch künftig strafrechtliche Verfolgung von Manipulationen an der Warte-liste und Einführung einer Genehmigungspflicht für Organspende-Richtlinien der Bundesärztekammer durch das Bundesgesundheitsministerium.

Antisemitismus entschlossen bekämpfen, jüdisches Leben in Deutschland weiterhin nachhaltig fördern. Der Antrag beklagt, dass es nach wie vor Antisemitismus in unserem Land gibt. Seine Bekämpfung ist eine gemein-same Aufgabe von Staat, Zivilgesellschaft und jedem Einzelnen. Wir stehen geschlossen gegen Antisemitismus, für jüdisches Leben in Deutschland und an der Seite des Staates Israel.

Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2012. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ermöglicht es den Bürgern, mit Vorschlägen und Beiträgen an unserer lebendigen Demokratie teilzuhaben. In dieser Woche debattiert das Plenum seinen Tätigkeitsbericht 2012. Die 15.724 Petitionen des vergangenen Jahres stellen einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr dar. 85.225 neue Nutzer haben sich im Internetportal angemeldet. Damit machen mittlerweile mehr als 1,4 Millionen Bürger von der Möglichkeit Gebrauch, Petitionen im Internet zu veröffentlichen und online zu unterstützen. Neben diesem eindrucksvoll etablierten Instrument widmet sich der Petitionsausschuss mit unvermindert großem Engagement privaten Einzelpetitionen. Allein 2012 fanden 23 Ausschusssitzungen statt, in denen 765 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen wurden.

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Schwerpunkt der in zweiter und dritter Lesung vorgelegten Novelle ist die Förderung der Barrierefreiheit von Filmen und Kinosälen. Weiterhin aufgegriffen sind Anstrengungen zur Digitalisierung des filmischen Erbes sowie eine stärkere Förderung des Kinderfilms, der nach Originalstoffen gedreht wird.

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Dem Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der VN-Mission zur dauerhaften Befriedung des Kosovo stimmen wir zu. Die deutsche Beteiligung soll bei unveränderter Zielsetzung mit bis zu 1.850 Soldaten fortgeführt werden können.

Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung - 17. Wahlperiode. Der vom Bundeskabinett beschlossene Bericht weist erstmals den gesamt-wirtschaftlichen Stellenwert der Branche nach. So erwirtschaften 2,9 Millionen Erwerbstätige 4,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Mit 407 Millionen Gästeübernachtungen konnte Deutschland doppelt so stark zulegen wie der europäische und weltweite Durchschnitt. Qualitative Schwerpunkte liegen in den Bereichen barrierefreier Tourismus, sozial verantwortlicher und nach-haltiger Tourismus sowie Tourismus in ländlichen Räumen.

Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. Mit dem in erster Lesung vorgelegten Gesetzesentwurf kommen wir einer einheitlichen Bankenaufsicht in Europa einen wesentlichen Schritt näher. Die abschließende Lesung findet ebenfalls noch diese Woche statt.

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten. Mit dem zur Beschlussfassung aufgesetzten Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer um. Die Strafvorschriften zum Menschenhandel werden erweitert und verschärft. Auch sollen Prostitutionsstätten zukünftig überwacht werden können, um kriminellen Begleiterscheinungen wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung vorzubeugen. Dafür werden die Prostitutions-stätten in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgenommen. Dieses führt dazu, dass Betreiber einer Prostitutionsstätte zukünftig auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sind. Die Behörde erhält zur Überwachung gewerberechtliche Kontrollmöglichkeiten wie sie bereits im Hinblick auf andere Gewerbe bestehen. Darüber hinaus kann der Betrieb des Gewerbes von Auflagen abhängig gemacht werden.

Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Antrag der Republik Lettland, der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beizutreten und den Euro als Umlaufwährung einzuführen. In einem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag mit SPD, FDP und GRÜNEN unterstützen wir die Einführung des Euro in Lettland vom 1. Januar 2014 an. Europäische Kommission und Europäische Zentralbank kommen zu dem Ergebnis, dass Lettland die Beitrittskriterien des Vertrages für Maastricht vollständig erfüllt. Innerhalb von fünf Jahren hat Lettland sich mit großer Disziplin aus der Krise von 2008 zu einem wirtschaftlich stabilen und wettbewerbsfähigen Mitgliedsstaat entwickelt. Die IWF-Kredite wurden vollständig zurückgezahlt. Auf den Exportmärkten gewinnt Lettland kontinuierlich Marktanteile. Die Republik Lettland hat unter Beweis gestellt, dass Haushaltskonsolidierung die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und dauerhaftes Wirtschaftswachstum schafft.

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