Neues aus der Parlamentswoche

Am vergangenen Sonntag haben CDU und CSU auf einer gemeinsamen Sitzung der beiden Parteivorstände ihr Regierungsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 beschlossen – einstimmig. Nicht nur mit dieser Geschlossenheit, sondern auch mit der wirklichkeits- und bürgernahen Positionierung zu den vielfältigen Herausforderungen eines modernen Landes unterscheiden wir uns wohltuend von der Konkurrenz. Das gemeinsame Programm ist auf der Grundlage eines breiten Diskussionsprozesses entstanden. Alle Menschen in Deutschland waren eingeladen, das beizutragen, was ihnen am Herzen liegt. Im Anschluss daran wurden die Thesen in der Partei, auf Kongressen und in Werkstattgesprächen intensiv erörtert. Das Ergebnis kann sich wahrlich sehen lassen. Es kann und soll die Menschen vom Politikangebot der beiden Volksparteien der Mitte überzeugen und mobilisieren.

Hinzu kommt: Die Bilanz unserer Regierung ist beachtlich und lässt sich an klaren Daten und Fakten ablesen. Der schönste Erfolg ist, dass wir so viele Menschen zusätzlich in Lohn und Brot bringen konnten. Davon profitieren wir alle, denn Rekordbeschäftigung hat Rekordeinnahmen bei Staat und Sozialversicherungen zur Folge. Mit Steuererhöhungen hätten wir genau das Gegenteil erreicht. Das verstehen unsere Konkurrenten links der Mitte nie.

Unser Programm stellt neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europa an den Anfang. Denn wir wissen, dass es Deutschland als führender Industrie- und Exportnation auf Dauer nur gut gehen kann, wenn es auch Europa gut geht. Wir sind davon überzeugt, dass das geeinte Europa für ein Leben in Frieden, Freiheit und Wohlstand unverzichtbar ist – und dass unser Kontinent, der unser Schicksal ist, ohne eine gemeinsame Stimme, ohne eine gemeinsame Währung keine gute Zukunft mehr haben wird zwischen den großen Wirtschaftsblöcken unserer Zeit. Daher wollen wir, dass Europa gestärkt aus der Krise kommt, so wie es auch Deutschland gelungen ist.

Oberstes Gebot bleibt für uns eine solide Wirtschafts- und Finanzpolitik und der Ausgleich des Haushalts. In der kommenden Wahlperiode wollen wir erstmals Schulden zurückzahlen. Auf längst beschlossene Schwerpunkte wie die Verbesserung der Mütterrente oder die dringend nötigen Infrastrukturinvestitionen müssen wir dabei nicht verzichten, im Gegenteil. Schon in der ausgehenden Wahlperiode konnten wir mit der Finanzierung des Kita-Ausbaus, der deutlichen Anhebung des Kindergeldes, der Stärkung der Kommunen und mit immer neuen Rekordsummen für Bildung und Forschung deutlich mehr leisten, als absehbar war. Wir haben bewiesen, dass man Schwerpunkte setzen kann ohne Steuern zu erhöhen. Wir erarbeiten uns die Spielräume.

Die rot-grünen Umverteilungspolitiker setzen dagegen völlig phantasielos auf Steuererhöhungen und wollen davon weder mittelständische Unternehmen und noch nicht einmal Familien ausnehmen. Unser Politikansatz ist ein anderer. Wir begleiten den Modernisierungsprozess in Deutschland schon so lange und so erfolgreich, weil wir den Menschen etwas zutrauen und sie nicht bevormunden. Bei uns zählt die Mitte, bei Rot-Grün soll sie zahlen. Es macht eben doch einen Unterschied, wer unser Land regiert.

In diesem Sinne freuen wir uns auf die Diskussionen, die wir mit den Menschen überall im Land führen werden. Am 22. September fällt die Richtungsentscheidung für Deutschland.

Lösungsorientierte Zusammenarbeit bei den G8 und beim Europäischen Rat

Die Bundeskanzlerin gibt in dieser Woche eine Regierungserklärung zu den Ergebnissen des G8-Gipfels von Lough Erne in Nordirland sowie zum anstehenden Europäischen Rat in Brüssel. Dank ihres engagierten Einsatzes ist es den G8 gelungen, die unterschiedlichen Positionen der Vereinigten Staaten und Russlands zu Syrien zu überwinden und gemeinsam zu einer Übergangsregierung aufzurufen.

Zudem gab es beachtliche Fortschritte im Kampf gegen Steuerhinterziehung - die G8 hat sich auf den Ausbau des automatischen Informationsaustauschs verpflichtet und ihre Unterstützung für die OECD-Arbeiten gegen Steuervermeidungsgestaltungen multinationaler Konzerne erklärt. Am Rande des Gipfels gaben Europäische Union und USA den Startschuss für die Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft.

Im Mittelpunkt des Europäischen Rates stehen die Bekämpfung der Jugend¬arbeitslosigkeit und die mögliche Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien. Beide Gipfel greifen sowohl akuten Handlungsbedarf als auch arbeitsintensive Projekte auf. Das entspricht unserem Verständnis von wirklichkeitsbezogener Politik.

Berufsbildungsbericht 2012 – Grund für Zuversicht.

Der aktuelle Berufsbildungsbericht der Bundesregierung beschreibt die aktuelle Lage auf dem Ausbildungsmarkt, die für die jugendlichen Auszubildenden hervorragend ist. Dank der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland gibt es eine Rekordzahl von offenen betrieblichen Ausbildungsplätzen in Deutschland. Sie ist doppelt so groß ist wie die Zahl der unversorgten Bewerber. Deutschland hat die niedrigste Jugendarbeitslosen-Quote in Europa. Die hohe Qualifikation der Auszubildenden und die enge Anbindung ihrer Ausbildung tragen dazu erheblich bei.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, das bewährte Prinzip der dualen Ausbildung verstärkt über Initiativen deutscher Auslandsschulen zur Grundlage des Auf- und Ausbaus ähnlicher Ausbildungsgänge in europäischen Nachbarländern zu fördern. Auch begrüßen wir die zunehmende Zahl von Jugendlichen aus unseren europäischen Nachbarstaaten, die in Deutschland eine betriebliche Ausbildung erhalten. Bisher sind es schon 5.000 – dies ist eine Zahl, die wir noch deutlich steigern wollen.

Denn gleichzeitig mahnt der Bericht mit der Feststellung, dass angesichts des demografiebedingten deutlichen Rückgangs der Bewerberzahlen viele kleine und mittlere Betriebe nicht den Nachwuchs anwerben können, den sie dringlich brauchen. Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und nutzt eine Mischung von verschiedenen Mitteln, um es beherrschbar zu gestalten. So soll die Attraktivität der Lehre auch bei studienbefähigten Jugendlichen gestärkt werden. Ebenfalls tragen wir Sorge, dass unterqualifizierte Schulabgänger auf unterschiedlichsten Wegen nachqualifiziert werden.

Prävention – Eigenverantwortung und gesellschaftliche Aufgabe.

Wir sind eine Gesellschaft des langen Lebens. Durch die gestiegene Lebenserwartung und veränderte Lebens- und Ernährungsgewohnheiten haben chronische Erkrankungen zugenommen. Unser Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen zu stärken und die Lebensqualität bis ins hohe Alter zu erhalten.

Hierzu wollen wir den Kassen erlauben, mehr Geld für primäre Prävention einzusetzen und neue Leistungen anzubieten. Die dafür in 2013 vorgesehenen drei Euro pro Versichertem erhöhen wir ab 2014 auf mindestens sieben Euro. Das ist mehr als eine Verdoppelung. Wir greifen die Kritik der Länder auf. Mit zwei Euro pro Versicherten und Jahr sollen Hilfen für Krankheitsvermeidung und gesunde Lebensweise in Kindergärten, Schulen oder Jugend- und Senioreneinrichtungen genauso so stark wie die Prävention in Betrieben gefördert werden. Die Länder erhalten einen Finanzrahmen, mit dem sie wichtige Fortschritte bei der Verwirklichung gesundheitlicher Chancengleichheit erreichen können. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll sie tatkräftig dabei unterstützen.

Die vielen guten Initiativen, die es bereits gibt, sollen nicht verdrängt, sondern ausdrücklich zusammengeführt werden. Idealismus und Initiative der Menschen dürfen nicht durch ein allumfassendes Präventionsgesetz überflüssig werden. Gesundheitsförderung gelingt am besten, wenn sich alle abstimmen und kooperieren. Das zeigen die erfolgreiche Präventionsstrategie zur Aidsbekämpfung und die Erfolge bei der Zahngesundheit. Um die gleich¬gerichtete Vernetzung aller Präventionsträger zu erreichen, wollen wir erstmals Gesundheitsziele gesetzlich definieren. Damit sich alle Beteiligten auf diese Ziele konzentrieren können, soll eine „Ständige Präventionskonferenz“ beim Bundesgesundheitsminister eingerichtet werden. Sie misst den Zielerreichungsgrad und treibt die Entwicklung voran.

Mit dem Präventionsgesetz wollen wir auch schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen schaffen. Es ist kein Zustand, dass niedergelassene Ärzte Geld oder andere Vorteile von Pharmaunternehmen oder Laboren annehmen dürfen, was angestellten Ärzten zu Recht verboten ist. Bestechung und Bestechlichkeit sollen mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen sollen mehr aufklären und Fehlverhalten schwarzer Schafe bekämpfen. Wir sind aber gut beraten, die Ärzte nicht einem Generalverdacht auszusetzen. Die allermeisten verhalten sich vorbildlich.

Klares Zeichen für den Verbraucherschutz – unseriöse Geschäftspraktiken einschränken.

Viele Menschen in Deutschland kennen das: unerwünschte Werbeanrufe mit fragwürdigen Angeboten, irrwitzige Abmahnungen oder aufdringliche Inkassounternehmen, die ihren Auftrag frei und scheinbar ohne Regeln ausüben. Wir setzen diesen Auswüchsen Grenzen und verabschieden diese Woche ein wichtiges verbraucherpolitisches Maßnahmenpaket, das Unsicherheiten beseitigt und die Rechte der Verbraucher stärkt.

Die zahlreichen Neuerungen umfassen etwa Änderungen hinsichtlich der Werbeanrufe, die mit einem auf 300.000 Euro festgelegten, verschärften Bußgeld belegt werden. Auch der Einsatz von automatischen Anrufmaschinen ist nun bußgeldbewehrt. Verträge über Gewinnspieldienste können darüber hinaus nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden.

Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren im Urheberrecht wird bei Abmahnungen gegenüber Privatpersonen auf einen Regelstreitwert von 1.000 Euro begrenzt. Das führt dazu, dass Verbrauchern nicht mehr als 155 Euro an Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Zu Unrecht bzw. missbräuchlich Abgemahnte haben künftig einen Schadensersatzanspruch.

Weiterhin verschärfen wir die Vorgaben für die behördliche Aufsicht über Inkassounternehmen, deren Befugnisse wir zudem beschränken. Auch hier erhöhen wir den Bußgeldsatz für rechtswidrig handelnde Unternehmen von 5.000 auf 50.000 Euro. Die Rechte des Schuldners gegenüber den Inkasso-Unternehmen werden gestärkt. So muss dieses offenlegen, für wen es tätig wird, worauf die Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen.

Die Woche im Parlament

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zu den Ergebnissen des G8-Gipfels und zum Europäischen Rat am 27./28. Juni 2013 in Brüssel. Die G8-Staaten haben sich in Bezug auf den syrischen Bürgerkrieg und die Vermeidung der Steuerhinterziehung auf den Rahmen einer gemeinsamen Haltung einigen können. Auch fanden vielversprechende Gespräche hinsichtlich der Einrichtung einer transatlantischen Freihandelszone statt. In der Regierungserklärung erläutert die Bundeskanzlerin zudem die Schwerpunkte des bevorstehenden EU-Rates.

Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Serbien zur Europäischen Union und zur Empfehlung von Europäischer Kommission und Hoher Vertreterin vom 22. April 2013 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Im Zusammenhang mit der Regierungserklärung beschäftigen wir uns auch mit der Aufnahme von Verhandlungen mit Serbien zum EU-Beitritt. Wir begrüßen die in jüngster Zeit erzielten Fortschritte im serbisch-kosovarischen Verhältnis. Vor diesem Hintergrund kann der Bundestag sein grundsätzliches Einvernehmen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erklären. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die erste Beitrittskonferenz nicht vor Januar 2014 stattfindet und der Europäische Rat zuvor im Dezember 2013 die vollständige und nachhaltige Umsetzung des am 16. Mai 2013 zwischen Serbien und dem Kosovo vereinbarten Implementierungsplanes bestätigt hat. Denn noch immer bleibt aber auf serbischer Seite viel zu tun, auch um die Beziehungen mit dem Kosovo dauerhaft und nachhaltig zu normalisieren. Nicht zuletzt aus diesem Grund behält es sich der Deutsche Bundestag weiterhin vor, von seinem gesetzlichen Recht zur Stellungnahme Gebrauch zu machen, falls er nach erfolgter zukünftiger Unterrichtung zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für den tatsächlichen Beginn von Beitrittsverhandlungen nicht vorliegen.

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds“ und zur Änderung weiterer Gesetze und Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013). Bereits am vierten Tag nach ihrem Beginn schließen wir die parlamentarischen Beratungen über die Gesetze zur Bewältigung der Flutfolgen ab. Mit der zweiten und dritten Lesung sichern die wir die Soforthilfe und den Wiederaufbau rechtlich und finanziell ab. Für den Bund war entscheidend, den Opfern der Flut schnell zu helfen. Daher treten wir bei der Finanzierung des 8 Milliarden Euro schweren Aufbauhilfefonds in Vorlage und tragen einen großen Teil der Kosten zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur allein. Lange Verhandlungen über die innerstaatliche Verteilung der Lasten wollten wir den Menschen nicht zumuten. Die Länder beteiligen sich mit 3,25 Milliarden Euro, die sie über 20 Jahre gestreckt über Zins- und Tilgungsleistungen erbringen. Die Finanzierung der 8 Milliarden Euro erfolgt über einen Nachtragshaushalt für 2013. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird von 17,1 Milliarden Euro auf 25,1 Milliarden Euro angehoben, liegt damit aber immer noch unterhalb der durch die Schuldenbremse vorgeschriebenen Grenzen. Darüber hinaus fordern wir in einem Entschließungsantrag die Festlegung von Kriterien für eine beschleunigte Planung und Ausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen.

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Wir sorgen in zweiter und dritter Lesung für eine wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes in den Bereichen Telefonwerbung, Abmahnvereine oder Inkassowesen.

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG). Der zur Beschlussfassung in zweiter und dritter Lesung vorgelegte Gesetzesentwurf basiert auf der politischen Einigung von Bund und Ländern. Die vorgeschlagenen Regelungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass der seit Jahrzehnten bestehende Konflikt um ein atomares Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens gelöst werden kann.

Berufsbildungsbericht 2013. Der aktuelle Berufsbildungsbericht der Bundesregierung beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt, die sich wohltuend von der Situation vor vier Jahren unterscheidet. Die Herausforderungen werden ebenfalls nicht verschwiegen.

EU-Jahresbericht 2010 - Menschenrechte und Demokratie in der Welt. Wir begrüßen den Einsatz der Europäischen Union für die Menschenrechte weltweit, die ja auch im Zentrum unseres außenpolitischen Handelns stehen. Unsere Entschließung benennt 14 Punkte für die Erstellung des elften Berichts der EU. Insbesondere wollen wir weiterhin eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe erreichen. Ebenso wichtig ist uns die Festlegung eines Strafbestandes der Aggression beim Internationalen Strafgerichtshof in Rom. Als besonderen Schwerpunkt unserer Fraktion unterstreichen wir die Bedeutung, die einem Einsatz für die Religionsfreiheit zukommt – insbesondere mit Blick auf die in vielen Staaten der Welt bedrängten christlichen Minderheiten. Auch muss dem Sklaven- und Menschenhandel wirksamer begegnet werden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 2004 (2011) vom 30. August 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmen der Entscheidung der Bundesregierung zu, die deutsche Beteiligung an dem durch die Vereinten Nationen mandatierten Einsatz um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Mission kommt angesichts der gewachsenen Unsicherheit in der Region weiter eine wichtige Rolle zu. Die Bundeswehr ermöglicht mit ihrem Beitrag den Erfolg der wichtigen Stabilisierungsmission und wirkt so deeskalierend.

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013. Wir wollen der deutschen Beteiligung an der durch die Vereinten Nationen beschlossenen Stabilisierungsmission zustimmen. Deutschland wird mit bis zu 150 Soldaten insbesondere zur Logistik der Mission beitragen und so seiner Verantwortung auch im Rahmen der VN gerecht werden.

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes im Grundgesetz das Steuersplitting auf Lebenspartner ausgeweitet werden soll. Wir setzen dieses Urteil nun um, indem wir die Beratungen im Bundestag mit der zweiten und dritten Lesung abschließen. Nach Zustimmung auch des Bundesrates kann das Gesetz so noch vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden.

System der Organtransplantation in Deutschland nachhaltig stärken - Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken. Nachdem es zu Unregelmäßigkeiten bei der Organvergabe gekommen ist, ziehen wir die notwendigen Konsequenzen. So fordern wir, dass Richtlinienverstöße der Bundesärztekammer bei der Organvergabe stärker geahndet werden müssen. Gleichfalls soll eine Umstrukturierung der Deutschen Stiftung Organtransplantation eng begleitet werden. Schließlich sehen wir die Länder in der Pflicht, die Anzahl der Transplantationszentren zu überprüfen.

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel. Wir bekräftigen unser Ziel der besseren weltweiten Kontrolle des Waffenhandels in zweiter und dritter Lesung. Mit der Ratifizierung des von den Gremien der Vereinten Nationen ausgehandelten Vertrags, an dessen Entstehung die Bundesregierung intensiv beteiligt war, nehmen wir einen wichtigen Schritt hin zur erstmaligen Festlegung international verbindlicher Regeln zum Transfer von Rüstungsgütern. Das Abkommen, das von mindestens 50 Staaten der Weltgemeinschaft ratifiziert werden muss, um in Kraft zu treten, kann in Zukunft dazu dienen, bewaffneten Konflikten vorzubeugen, den Schutz der Menschenrechte durchzusetzen aber auch Terrorismus und Kriminalität einzudämmen.

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG / Aktienrechtsnovelle 2012). Im Vordergrund dieses Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, stehen die Neuregelungen der Managervergütung. Künftig sind die Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder ein festes und verbindliches Element der jährlichen Hauptversammlung. Somit kommt den Eigentümern die Aufgabe zu, die Höchstgrenzen dieser Gehälter festzulegen. Der Aufsichtsrat behält das Vorschlagsrecht dafür. Durch die neue Regelung wird die Rechenschaftspflicht gegenüber den Aktionären verschärft. Weitere Inhalte dieses Gesetzes sind verschiedene, eher technische Punkte im Aktienrecht.

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