Neues aus der Parlamentswoche

Nachdem unsere Fraktion bereits unmittelbar nach den Verhandlungen, die CSU auf einem Parteitag und die CDU auf ihrem Bundesausschuss mit jeweils eindeutigem Votum für die Annahme des Koalitionsvertrags gestimmt haben, hat nun auch eine Mehrheit der SPD-Mitglieder die Weichen für eine weitere Regierung unter Führung von Angela Merkel gestellt. Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages am heutigen Montag nimmt nun also die dritte Große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ihre Arbeit auf.

Wir haben damit eine Regierung, die das Land in den nächsten Jahren voranbringen wird. Entscheidend für die Menschen ist in erster Linie, dass Angela Merkel am morgigen Dienstag wieder zur Bundeskanzlerin gewählt werden wird. Mit ihr als Regierungschefin wird die Koalition in den nächsten Jahren die wichtigen Zukunftsfragen anpacken. Diese sind vor allem die Stärkung Europas, die Förderung von Wachstum und Innovation, die Verbesserung der Infrastruktur in allen Bereichen, die Intensivierung von Forschung und Bil¬dung sowie eine strategische Antwort auf die Überalterung der Gesellschaft. In all diesen Zukunfts-Bereichen werden in den nächsten Jahren Unions-Poli¬tiker Verantwortung tragen. Wir können also zufrieden sein.

In schwierigen, aber letztlich erfolgreichen Verhandlungen haben wir mit der SPD einen Koalitionsvertrag ausgehandelt, der unsere Handschrift trägt. Alle wichtigen Fragen wie die der Steuern, der Sicherung unserer Währung, des Vorrangs von Arbeitsplätzen oder auch das Mehr an Gerechtigkeit für Mütter wurden in unserem Sinne geregelt. Wir können unseren Erfolgskurs für eine starke Wirtschaft und sichere Arbeit fortsetzen. Auch in der Koalition mit der SPD bleibt es dabei: Wir schaffen solide Haushalte und investieren ohne Steu-ererhöhungen in die Zukunft unseres Landes – besonders bei Bildung, Forschung, unseren Kindern, schnellem Internet oder unseren Verkehrswegen.

Dass die Koalition von Union und SPD keine „Liebeshochzeit“ ist, war nie ein Geheimnis. Aber wir haben die bestmögliche Lösung gefunden, um das Wahlergebnis in tragfähige Politik für vier Jahre umzusetzen. Erinnert sei daran, dass es zwar eine bürgerliche Mehrheit in unserem Land gibt, nicht aber im Parlament. Und von den im Bundestag vertretenen Parteien fand sich nur die SPD dazu bereit, sich neben uns der Verantwortung für Deutschland zu stellen.

Wir setzen nun also gemeinsam die klare Entscheidung der Wähler um, die eine starke Regierung unter der Führung von Angela Merkel wollen. Mit der großen Kraft, die die große Koalition entfalten kann, werden wir den Erfolg unseres Landes fortschreiben. Das ist ein wichtiger Beitrag für gute Chancen zukünftiger Generationen.

Auch im parlamentarischen Alltag stehen wir für Fairness und berücksichtigen die besonderen Bedingungen einer so außergewöhnlich großen Regierungsmehrheit. Grundlage ist und bleibt dabei immer Artikel 38 unseres Grundgesetzes: Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag sind der Ausdruck dieses Wählerwillens, den niemand in sein Gegenteil verkehren darf. Es kann also keine Sonderrechte für Abgeordnete der Opposition geben. Wohl aber muss allen an der Möglichkeit lebendiger Debatten gelegen sein. Deswegen sorgen wir dafür, dass die beiden Oppositionsfraktionen nach dem Prinzip von Rede und Gegenrede im Plenum angemessen berücksichtigt werden. Dabei stellen wir sicher, dass dies nicht zu Lasten der Mitglieder unserer Fraktion geht.

Mit dem Koalitionsvertrag und der Bildung der neuen Regierung haben wir eine gute Grundlage für die kommenden vier Jahre geschaffen. Stellen wir also unsere Arbeit auch in der 18. Wahlperiode unter das Motto, dem Land zu die¬nen und dafür zu sorgen, dass es den Menschen am Ende auch dieser Wahlperiode besser geht als zu deren Beginn.

Gemeinsame Politik in und für Europa.

Deutschland ohne Europa, Europa ohne Deutschland – undenkbar. Wir beteiligen uns aktiv an der Weiterentwicklung der Gemeinsamkeiten in Europa. So geht es bei dem anstehenden Europäischen Rat zunächst um die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Außerdem wollen die Staats- und Regierungschefs in dieser Woche weitere wichtige Beschlüsse zur Währungsunion auf den Weg bringen – Stichwort Bankenunion.

Mit der GSVP nimmt die EU ihre wachsende Rolle bei der Sicherung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit wahr. Die EU sollte beim inter¬nationalen Krisenmanagement über jene Fähigkeiten verfügen, die auch den künftigen Anforderungen entsprechen. Gleichzeitig ist es angesichts der finanziellen Engpässe geboten, dass die europäischen Staaten bei der Entwicklung ihrer militärischen Fähigkeiten eng zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund hatte der Europäische Rat im Dezember 2012 drei miteinander verbundene Ziele beschlossen:

Im Zentrum der „Operativen Effizienz“ steht die verbesserte Reaktionsfähigkeit bei Krisen. Die EU muss ihre Kapazitäten rasch und effizient einsetzen und alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung tatsächlich auch nutzen können. Weiterhin geht es um Bündelung und gemeinsame Nutzung der Verteidigungsfähigkeiten und damit auch um die Anpassung militärischer und ziviler Fähigkeiten an den künftigen Bedarf. Schließlich geht es um die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie. Angestrebt wird der Aufbau einer stärker integrierten und wettbewerbsfähigeren industriellen Basis für die europäische Verteidigungsindustrie, etwa hinsichtlich des gemeinsamen Marktes oder Forschung und Entwicklung. In diesem Sektor arbeiten rund 400.000 Menschen. Die Verteidigungsindustrie sorgt indirekt sogar für 960.000 weitere Arbeitsplätze und zahlreiche Innovationen. Der Europäische Rat soll auf seiner Tagung eine Zwischenbilanz ziehen und Vorgaben für das weitere Vorgehen machen.

Die Bankenunion wird mit der Einrichtung eines Bankenabwicklungsregimes (Single Resolution Mechanism, SRM) für grenzüberschreitend tätige Institute vervollständigt. Ziel dieser zweiten Säule neben der gemeinsamen Bankenaufsicht ist es, geordnete Bankeninsolvenzen zu ermöglichen, so dass Kapitalmarktturbulenzen und Bankenhilfen aus Steuermitteln vermieden werden und sich die fatale Wirkungskette der Finanzmarktkrise von 2008 nicht wiederholt.

Den nötigen finanziellen Rückhalt bringt ein europäischer Bankenabwicklungsfonds, den die Finanzbranche selbst zu speisen hat. Dieser Fonds springt ein, wenn die Mittel aus der sogenannten Haftungskaskade aus Aktio¬nären, Anleihegläubigern und größeren Einlegern (Bail-in) nicht ausreichen. Die Entscheidungen zur Restrukturierung oder Abwicklung einer Bank laufen künftig über ein neues Gremium (SRM-Board), das sich aus ständigen Mitgliedern, nationalen Abwicklungsbehörden, Europäischer Zentralbank (EZB) und Europäischer Kommission zusammensetzt.

Über diese wesentliche Ergänzung der Bankenunion hinaus ist für den EU-Gipfel ein politischer Beschluss zur Einführung wirtschaftspolitischer Reformverträge geplant. Dieses neue Instrument der Vertragspartnerschaft zwischen Mitgliedstaaten, Kommission und Rat soll die nationale Reformbereitschaft erhöhen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone beitragen. Damit wird die erfolgreiche Europapolitik der unionsgeführten Bundesregierung nahtlos fortgesetzt.

Wir können darauf setzen, dass das Wort von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem Wahlergebnis und der Großen Koalition im Rücken gerade auch in internationalen Verhandlungen noch stärker an Gewicht gewinnt.

Rentenbeitragssatz bleibt unverändert.

Der Rentenversicherungsbericht 2013 macht deutlich, dass die Rentenfinanzen in guter Verfassung sind. Zur Gewährleistung von Kontinuität und Planungssicherheit wollen wir die Beitragssätze in der gesetzlichen und knappschaftlichen Rentenversicherung auf dem aktuellen Wert gesetzlich stabilisieren.

Der Rentenbeitragssatz bewegt sich mit unserem Gesetz im Rahmen der Vorausberechnungen der Rentenversicherungsberichte der letzten Jahre. Es kommt zu einem weiteren Aufbau der Nachhaltigkeitsrücklage bis 2018. Ihr sehr rascher Abbau nach bisher geltendem Recht wird unterbunden. Es ergeben sich höhere Zahlungen aus Steuermitteln des Bundes. Mit unserem Gesetz wird eine gleichmäßigere Beitragssatzentwicklung erzielt und der nach geltendem Recht aufgrund der demografischen Entwicklung steile Anstieg auf höhere Werte ab dem Jahr 2018 wird abgeflacht.

Die Woche im Parlament

Wahl der Bundeskanzlerin, Vereidigung der Regierung. Wir beginnen die Plenarsitzung dieser Woche am Dienstag mit der Wahl der Bundeskanzlerin. Nach erfolgreichem Abschluss der Koalitionsverhandlungen ist Angela Merkel vom Bundespräsidenten zur Wahl vorgeschlagen. Nach der Wahl im Bundestag ist die Ernennung im Bundespräsidialamt sowie die Vereidigung im Deutschen Bundestag vorgesehen. Darauf folgt, wieder im Präsidialamt, die Ernennung der Bundesminister, die anschließend ebenfalls im Plenum vereidigt werden.

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat. Das Plenum am Mittwoch beginnt mit einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zu den Schwerpunkten der anstehenden Sitzung des Europäischen Rates. Neben den Fortschritten in der Koordinierung der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik und der weiteren Regulierung des Bankensektors dürfte in der anschließenden Aussprache auch die Lage in der Ukraine Thema sein.

Einsetzung der Ausschüsse. Das Donnerstagsplenum beginnt damit, dass wir die ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages einsetzen. Mit unserem Einsetzungsantrag definieren wir die Aufgaben und die Größen der Ausschüsse. Zunächst einmal geht es um die Ausschüsse mit besonderem parlamentarischen Bezug wie den für Petitionen, Geschäftsordnung oder Wahlprüfung. Für die Gesetzgebungsarbeit sind vor allem die Fachausschüsse wichtig. Dabei entspricht jedem Ressort ein Ausschuss. Das gewährleistet eine optimale und stringente Kontrolle und Begleitung des Regierungshandelns. Diesem Muster folgen auch Ausschüsse für Ressort-Teilbereiche wie Sport oder Tourismus. Mit der für Januar vorgesehenen Konstituierung der Ausschüsse ist der für die Übergangszeit eingerichtete Hauptausschuss aufgelöst.

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