Mit der Konstituierung der Fraktionsgremien und Ausschüsse in dieser Woche beginnt jetzt endlich die richtige Parlaments- und Regierungsarbeit der Großen Koalition. Der Start hätte besser sein können. Aber jetzt geht es darum, die im Koalitionsvertrag vereinbarten gemeinsamen Projekte anzugehen und das Land voranzubringen. Wir haben genug gemeinsame Aufgaben vor uns und müssen deswegen nicht nach neuen Streitpunkten suchen. In der nächsten Sitzungswoche wird von der Bundesregierung das große Rentenpaket mit der Mütterrente, der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren sowie die Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente auf den Weg gebracht.

Die Mütterrente ist eine große Aufgabe, von der neun Millionen Mütter oder Väter betroffen sind, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für die Umsetzung braucht die Rentenversicherung Zeit. Wir werden gesetzlich regeln, dass die verbesserte Mütterrente notfalls rückwirkend zum 1. Juli 2014 –so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – gezahlt wird. Bei der abschlagsfreien Rente mit 63 bleibt es dabei, dass 45 Beitragsjahre Voraussetzung sind und maximal fünf Jahre als Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden.

Die Union ist die Europapartei. Die Personenfreizügigkeit ist als eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union ein Wesenselement im gemeinsamen Binnenmarkt. Wir brauchen in Deutschland auch Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte für unsere wachsende Wirtschaft. Dies alles war nie bestritten. Richtig ist aber auch, dass die Zahl der Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die nach Deutschland gekommen sind und Sozialleistungen erhalten, gestiegen ist. Nach Angaben des BMAS beziehen rund zehn Prozent der hier lebenden Rumänen und Bulgaren Leistungen nach Hartz IV. So sind und waren die Regelungen zur Personenfreizügigkeit der EU nicht gedacht. Dort heißt es ganz klar: Keine Zuwanderung in die Sozialsysteme. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung zu Beginn dieser Woche einen Staatssekretärsausschuss eingesetzt hat, der sich mit der Thematik befasst und Lösungen für die in etlichen Städten vorhandenen Probleme mit Armutsmigration vorschlagen wird. Wir sollten nicht lange darüber diskutieren, sondern wo nötig handeln.

Schulische Bildung in Deutschland: Besser und gerechter.

Die fünfte PISA-Studie ergibt: Die Leistungen der deutschen Schüler haben sich in allen drei geprüften Bereichen – Mathematik, Lesefähigkeit und Naturwissenschaften –deutlich verbessert. Die Ergebnisse liegen mittlerweile über dem OECD-Durchschnitt. Gleichzeitig ist der Anteil leistungsschwacher Schüler stetig gesunken und liegt nun unter dem Durchschnitt der OECD. Besonders hervorzuheben ist, dass sich auch die Leistung der Schüler mit Migrationshintergrund verbessert hat. Ebenso ist der Zusammenhang von schwieriger sozialer Herkunft und schwacher Schülerleistung eindeutig zurückgegangen.

Wir können festhalten: die PISA-Vergleichsstudie belegt eindrucksvoll, dass die zahlreichen Reformen seit 2000, dem Jahr des sogenannten PISA-Schocks, positive Auswirkungen hatten. Es ist auch keinesfalls so, dass unser Schul¬system im internationalen Vergleich besonders sozial selektiv sei, wie es zuweilen behauptet wird – im Gegenteil. Ergänzende Studien weisen darüber hinaus auf, dass in Deutschland unionsgeführte Länder wie Sachsen, Thüringen oder Bayern besonders gut abschneiden. Diese erfreulichen Rahmendaten weisen neben der Leistungsbereitschaft unserer Schüler auch den Erfolg unserer Bildungspolitik in den Ländern nach.

Politischer Jahresauftakt.

In ihrer traditionellen Klausurtagung in Wildbad Kreuth hat die CSU-Landesgruppe eine Reihe wichtiger Beschlüsse gefasst und in insgesamt acht Positi¬onspapieren konkrete Politikansätze formuliert. Im Zentrum standen hierbei die Kommunen, deren zukunftsfeste Entwicklung ein wichtiges Anliegen der Union ist. Die Reform der Eingliederungshilfe dient auch diesem Ziel. Weiter hat die Landesgruppe die Rente mit 67 bekräftigt, auch mit Blick auf verein¬barte Möglichkeiten für eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.

Mit neuen Ideen zur Innovationsförderung, zur Energiepolitik oder zum Breitbandausbau widmete sich die Landesgruppe wichtigen Zukunftsthemen unseres Landes. Weiter spricht sich die Landesgruppe für ein Europa in Frei¬heit, Sicherheit, Regionalität und Bürgernähe aus. In ihrem Beschluss zur Zwangsprostitution stellte sie den Schutz der betroffenen Frauen in den Mittelpunkt.

Die traditionelle Klausurtagung des CDU-Vorstandes musste leider in den Februar verschoben werden. Wir wünschen unserer Bundeskanzlerin auch von dieser Stelle gute Besserung und rasche Genesung.

Die Woche im Parlament:

OECD-Studie Pisa 2012: Schulische Bildung in Deutschland besser und gerechter. Wir debattieren im Plenum die erfreulichen Ergebnisse der fünften PISA-Studie der OECD, nach denen die geprüften deutschen Schüler klar über dem internationalen Durchschnitt liegen.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2014 bereits im vergangenen Oktober veröffentlicht. Es sieht vier vorrangig zu behandelnde Themenbereiche vor: Neben der Wirtschafts- und Währungsunion stehen Initiativen zur Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Vordergrund, auch mit Blick auf einen europäischen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik. Weiterhin stellt die Kommission den Bereich der Sicherheits- und Justizpolitik in das Zentrum ihres Handelns. Schließlich legt sie eine außen¬wirtschaftliche und außenpolitische Handlungsagenda vor. Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass dieses Arbeitsprogramm im Deutschen Bundestag und damit vor der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Wir debattieren dieses Arbeitsprogramm unter besonderer Beachtung der Entwicklung in der Eurozone, der Arbeit an der Bankenunion sowie der Freizügigkeit in Europa. Auch die Frage, wie sich die Dienstleistungsfreiheit und die Gewährleistung von Sozialleistungen entwickeln können, spielt eine Rolle.

Jahresbericht 2012 (54. Bericht) des Wehrbeauftragten. Etwa 4.300 Eingaben vermeldet der 54. Bericht des Wehrbeauftragten. Diese Zahl ist nicht zuletzt Ausdruck vieler Probleme, die unsere Soldatinnen und Soldaten belasten. Allerdings werden die Tätigkeitsberichte des Wehrbeauftragten oft als reine Mängelberichte wahrgenommen, was jedoch weder der Stimmung in der Truppe noch der Leistungsfähigkeit unserer Streitkräfte insgesamt gerecht wird.

Wahl der Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsordnung. Zur Vervollständigung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments wählen wir die für die Plenarsitzungen unerlässlichen Schriftführer.

Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beschließen wir die
Einsetzung eines Gremiums zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes und legen darüber hinaus die Zahl der Mitglieder des PKGr für die 18. Wahlperiode fest. Unsere Anregung, die Zahl der Mitglieder dieses Gremiums von 11 auf 9 zu verringern, wird von den anderen Fraktionen mitgetragen. Bei dieser Größe stellt unsere Fraktion 4 Mitglieder und die SPD-Fraktion 3 Mit¬glieder: Linke und Grüne stellen jeweils ein Mitglied.

Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gemäß Artikel 1 und 2 des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Der Bundestag kann 18 ordentliche und ebenso viele stellvertretende Mitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates entsenden. Der Europarat besteht seit 1949 und ist damit die älteste europäische Organisation. Auf der Grundlage der Mehrheitsverhältnisse stellt unsere Fraktion in dieser Wahlperiode je 9 ordentliche und stellvertretende Mitglieder, die SPD-Fraktion je 5, Linke und Grüne jeweils 2 ordentliche und stellvertretende Mitglieder. Die neue Delegation wird am 27. Januar 2014 in Straßburg akkreditiert.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012. Die Bundeswehr soll sich nach dem Vorschlag der Bundesregierung weiterhin mit bis zu 400 deutschen Soldaten in zwei Patriot-Flugabwehrstaffeln im türkisch-syrischen Grenzgebiet engagieren. Das Mandat „Active Fence“ schützt Teile der Türkei vor möglichen Raketen aus Syrien. Die Truppe ist nicht im unmittelbaren türkisch-syrischen Grenzgebiet stationiert, sondern in Kahramanmaras, rund 100 Kilometer nördlich der Grenze. Am Einsatz beteiligen sich auch die Niederlande und die USA. Es geht dabei in erster Linie um ein Zeichen der Solidarität mit dem NATO-Partner Türkei, der unmittelbar an die Konfliktregion angrenzt.

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