Neues aus der Parlamentswoche

Während die Bundestagsopposition sich noch immer schwer damit tut, das Votum der Wähler vom letzten Herbst zu akzeptieren, nehmen Bundesregierung und Koalition Fahrt auf. So entscheidet der Bundestag in dieser Woche über zwei Auslandseinsätze der Bundeswehr und wählt seine Vertreter in eine Reihe von wichtigen Gremien. Im Zentrum unserer Plenarsitzungen in dieser Woche wird aber die Aussprache über die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin stehen. Angela Merkel hat ihr drittes Kabinett in der vergangenen Woche zu einer Auftaktklausur in Meseberg versammelt. Dort wurden nicht nur die Schwerpunkte der einzelnen Ressorts beraten, sondern auch wichtige Beschlüsse gefasst.

So begrüßen wir es sehr, dass der Bundeswirtschafts- und -energieminister Eckpunkte zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt hat. Sie setzen das um, was wir in den Koalitionsverhandlungen zu dem Thema durchgesetzt haben. Es ist gut, dass die SPD mit Eintritt in die Koalition nun konstruktiv an der Gestaltung der Energiewende mitarbeitet.

Weiter sind wir schon bei einem anderen Thema: Die Mütterrente kommt. Wir haben sie im Wahlkampf versprochen und werden die Verbesserungen jetzt zügig umsetzen. Ab Juli 2014 werden die erhöhten Renten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern gelten. Je nach Dauer des Gesetzgebungsverfahrens und der technischen Umsetzung kann es aber sein, dass die Zahlungen erst später aufgenommen werden können – das wird dann aber rückwirkend zum 1. Juli geschehen. Wir setzen das Versprechen um und lassen uns keine erneute Grundsatzdebatte um die Mütterrente aufzwingen. Sie kommt einfach.

Ohnehin gilt, dass wir mit dem Koalitionsvertrag eine gute Arbeitsgrundlage haben. Alles, was dort vereinbart ist, kann umgesetzt werden und wird umgesetzt. Das gilt auch für jene Punkte, die wir bei einer Alleinregierung nicht in unser Programm aufgenommen hätten. Wir sind vertragstreu, wie wir es auch von unserem neuen Koalitionspartner – und natürlich von jedem einzelnen Regierungsmitglied – erwarten. Wahr ist aber auch, dass einige Vorhaben einfacher als andere umzusetzen sind.

Bei der von der SPD eingebrachten abschlagfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren handelt es sich um eine komplexe Materie. Bis heute konnten noch nicht alle Details geklärt und Fragen beantwortet werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir die im Koalitionsvertrag vorgesehene Lösung umsetzen können. An unserem Willen und konstruktiven Mitwirken wird es nicht fehlen.

Positionieren und handeln.

Mit den Wahlen für die noch offenen Fraktionsämter setzen wir in dieser Woche die Konstituierung der Fraktion fort. Nun haben wir auch Obleute für die Arbeit in den Ausschüssen. Zudem haben wir die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Wir gehen gut aufgestellt in die Debatten dieser Woche.

Neben der Kanzlerin, die die Generallinie ihrer dritten Amtszeit vorstellen wird, werden alle Ressort-Minister die Schwerpunkte ihrer Arbeit darlegen. Das bietet uns die Möglichkeit, uns in der Debatte zu positionieren. Auch hier gibt uns der Koalitionsvertrag eine gute Grundlage. Betonen wir also die wesentlichen Säulen und Grundsätze unserer Politik für die nächsten vier Jahre. Erklären wir, wo und wie sich unser Menschenbild in unserer Politik wiederfindet. Oder warum wir Haushaltsanierung und Euro-Disziplin nicht für einen Selbstzweck, sondern für unabdingbare Voraussetzungen für eine weiter gute Entwicklung unserer Wirtschaft halten. Und was das mit Arbeitsplätzen zu tun hat. Stellen wir heraus, dass wir mit aller Kraft weiter an der Bildungsrepublik Deutschland arbeiten.

Wir stellen für Bildung, Wissenschaft und Forschung enorme Summen bereit und stellen das nicht unter Finanzierungsvorbehalt. Gleiches gilt für die Unterstützung der Kommunen und den dringend nötigen Ausbau unserer Verkehrswege. Diese Impulse werden dem Land und den Menschen gut tun. Wir müssen uns mit unserem Programm also wahrlich nicht verstecken.

In der Diskussion über angeblich unzureichende Minderheitenrechte wollen wir der Opposition Möglichkeiten verschaffen, die bisher nicht gewährt wurden – und zwar nicht als Gnadenakt. Die Rechte sollen nach unserer Vorstellung in einem Beschluss des Bundestages festgeschrieben werden, der für diese Wahlperiode gilt. Grüne und Linke gemeinsam könnten Sondersitzungen des Bundestages beantragen, sie hätten besondere Rechte bei der Anhörung von Gesetzentwürfen und sie könnten Untersuchungsausschüsse einsetzen. Wir haben Grünen und Linken schon jetzt zusätzliche Redezeit zur Verfügung gestellt, und wir werden auch ihre finanziellen Mittel um ein Drittel erhöhen.

Ebenso klar ist aber auch, dass mehr Minderheitenmöglichkeiten nicht das Wahlergebnis ins Gegenteil umkehren dürfen. Die Unionsfraktion hat 311 Abgeordnete, und auch diese haben das in der Verfassung verankerte Recht zu reden.

Geschichte mahnt.

Die Woche begann am Montag mit einer Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus. 70 Jahre ist es her, dass die Blockade Leningrads endete. Niemanden wird es unbewegt gelassen haben, als der 95jährige russische Schriftsteller Daniil Granin die Leiden der Bevölkerung Leningrads während der zweieinhalbjährigen Belagerung der Stadt durch die deutsche Wehrmacht geschildert hat. Fast 900 Tage Angst, Schrecken, Verzweiflung und Tod. Man kann sich das unmenschliche Leiden heute nicht mehr vorstellen – und doch ist es geschehen. Vergessen wir es nie.

Die Woche im Parlament

Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin. Auf der Klausur in Meseberg hat die neue Bundesregierung die Grundlinien ihrer Politik bestimmt und die Schwerpunkte des ersten Jahres dieser Wahlperiode herausgearbeitet. Die Bundeskanzlerin wird den Deutschen Bundestag die Schwerpunkte der dritten von ihr geführten Regierung darlegen.

Aussprache zur Regierungserklärung. Neben der Generalaussprache zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin werden wir in dieser Woche zudem die Politikfelder aller Ressorts debattieren. In den drei Tagen von Mittwoch bis Freitag stellen alle Fachminister die Leitlinien der von ihnen geplanten Arbeit dar, über die der Bundestag anschließend jeweils intensiv diskutieren wird.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012. Mit ihrer Präsenz haben die seit Anfang 2013 in der Türkei stationierten Flugabwehrraketen aus den Niederlanden, den USA und Deutschland zum Schutz der Türkei vor Angriffen aus Syrien beigetragen. Der Alliierte Oberbefehlshaber der NATO (SACEUR) hat in seinem turnusmäßigen Bericht vom 3. Dezember 2013 die Bedrohung der Türkei durch Syriens ballistische Kurz- und Mittelstreckenraketen als unverändert bewertet. Wir stimmen daher dem Antrag der Bundesregierung zu, den seit dem 4. Dezember 2012 bestehenden deutschen Beitrag zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei bis zum 31. Januar 2015 zu verlängern. Mit dieser defensiven Maßnahme unterstützen wir unseren NATO-Partner Türkei und beteiligen uns so am Schutz der türkischen Bevölkerung.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation ACTIVE ENDEAVOUR im gesamten Mittelmeer. Ebenfalls befristet verlängern wir die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der NATO geführten Operation „Active Endeavour“. Bis zum 31. Dezember 2014 können bis zu 500 Soldaten im Rahmen der maritimen Terrorismusabwehr eingesetzt werden, die sich momentan vor allem auf Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch beschränkt. Gegenüber früheren Mandaten wurde auf die Befugnisse zur Kontrolle des Seeverkehrs oder zur Unterstützung spezifischer Operationen der NATO verzichtet.

Wahlen zu Gremien. Der neue Bundestag setzt in dieser Woche die Beschickung der von ihm zu besetzenden Gremien fort. Dazu werden wir auf zwei Tage verteilt eine ganze Reihe von Wahlen durchführen. So ist der ´Gemeinsame Ausschuss´ nach Art. 53a Grundgesetz, das so genannte Notparlament zu besetzen. Außerdem wählt der Bundestag seine Mitglieder des Vermittlungsausschusses, des Wahlprüfungsausschusses und in den Richterwahlausschüssen. Darüber hinaus besetzten wir weitere nach Grundgesetz oder Bundesgesetzen vorgesehene Gremien zur Ausübung der parlamen¬tarischen Kontrolle des Regierungshandelns.

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