Neues aus der Parlamentswoche

Die Große Koalition ist in einer schwierigen Lage durch das Verhalten der SPD in Folge der Geschehnisse rund um den seinerzeitigen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Es ist außerordentlich bitter, dass das Verhalten der SPD zum Rücktritt unseres Bundesministers Dr. Hans-Peter Friedrich geführt hat. Wir danken Hans-Peter Friedrich für seine Arbeit als Bundesminister, die er an verantwortlicher Stelle für Deutschland und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes geleistet hat. Die SPD hat nicht nur Vertraulichkeit gebrochen, sondern sich auch in einer Reihe von nicht akzeptablen Widersprüchen verstrickt. Diese müssen jetzt alle aufgeklärt werden. Die SPD ist am Zug. Als Rechtsstaatspartei werden wir alles daran setzen, dass bei der Klärung der offenen Fragen keine Zweifel bleiben. Es liegt nun tatsächlich an der SPD, angeschlagenes Vertrauen wieder herzustellen.

Eine Reihe von Fragen richtet sich auch an die Justizbehörden in Niedersachsen. Hier werden unsere Kolleginnen und Kollegen der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion auf Aufklärung drängen.

Sacharbeit fortsetzen.
Trotz der Belastung in der Großen Koalition muss gerade die Union zeigen, dass sie um die Verantwortung für unser Land weiß. Wir haben große Herausforderungen in Europa und bei der Frage von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Wir müssen alles daran setzen, dass die gute wirtschaftliche Lage unseres Landes und die damit verbundene gute Situation auf dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Nur so werden wir unser Ziel erreichen, dass es den Menschen in vier Jahren besser geht.

Gemeinsame Verantwortung – gemeinsames Handeln.
Mit einem gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen werden wir in dieser Woche die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zur „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ aus der vergangenen Wahlperiode wieder aufgreifen und bekräftigen. Der Bundestag hatte den Abschlussbericht am 2. September 2013 einstimmig angenommen und sich damit hinter die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen im Bewertungsteil gestellt. Ein solcher einvernehmlich erstellter Abschlussbericht ist einmalig in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Das unterstreicht die gemeinsame Verantwortung, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um jede Form von Extremismus und Ausländerfeindlichkeit in unserem Land konsequent zu bekämpfen. Mit dem Antrag setzen wir diese Aufgabe auf die Agenda der 18. Wahlperiode, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, im Dialog mit den Ländern Wege für die Umsetzung der Empfehlungen auch für den Zuständigkeitsbereich der Länder und ihrer Behörden zu erarbeiten. Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages werden sich kontinuierlich und mit Nachdruck für die Umsetzung der Empfehlungen einsetzen. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag werden dies im Rahmen der Gespräche unterstützen, die sie regelmäßig mit Fraktionen in den Landtagen führen.

Jahresbericht Deutsche Einheit.
Das Jahr 2014 erinnert uns nicht nur an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren oder den Beginn des Zweiten Weltkrieges vor 75 Jahren. Vielmehr ist es nun auch schon wieder ein Vierteljahrhundert her, dass der Umbruch in Osteuropa seinen unaufhaltsamen Lauf nahm – auch im geteilten Deutschland. Erinnern wir uns der mutigen Demokraten in der DDR, denen es gelang, im Mai 1989 die verlogene Fälschung des Kommunalwahlergebnisses durch Verantwortliche der SED aufzuzeigen. Ein Meilenstein ebenso wie die Massenflucht von etwa 700 DDR-Bürgern während des „Paneuropäischen Frühstücks“ bei Sopron am 19. August 1989. Wenig später fiel die Mauer, nicht einmal ein Jahr danach war Deutschland wiedervereint.

Dass die Wiedervereinigung, von einigen Bremsern verzweifelt bekämpft, eine große und kaum überschaubare Aufgabe für das ganze Deutschland wurde, hat seinerzeit den Gang der Geschichte nicht aufhalten können. Heute, fast 25 Jahre nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit, beschreibt der Jahresbericht der Bundesregierung zur Deutschen Einheit konkret die erreichten Erfolge, benennt aber auch nüchtern noch bestehende Probleme.

Während der materielle Wohlstand enorm zugelegt hat, gibt es nach wie vor spürbare Unterschiede in der Wirtschaftskraft je Einwohner sowie bei den Löhnen und Gehältern. Zwar ist die Arbeitslosenquote in den neuen Ländern auf den niedrigsten Stand seit gut 20 Jahren gefallen, sie liegt aber immer noch deutlich über dem westdeutschen Niveau. Also müssen Wachstumsdynamik, Innovationskraft und Internationalisierung der Wirtschaft in den neuen Ländern weiter gestärkt werden, so wie wir es etwa durch den bis 2019 laufenden Solidarpakt II oder die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) tun. Die Deutsche Einheit ist erreicht, dennoch bleibt noch viel zu tun, sie zu vollenden.

Bewährtes Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige beibehalten.
Immer mehr Länder-Finanzminister schließen sich öffentlich der Position von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble an, das Rechtsinstrument der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerhinterzieher unter verschärften Bedingungen beizubehalten. Es scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Abschaffung dieses Instruments weder zu mehr Steuergerechtigkeit noch zu volleren Kassen führen würde. Mit Spannung warten wir jetzt die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab und sind guten Mutes, dass sich hier eine sinnvolle Weichenstellung im Sinne des Koalitionsvertrags abzeichnet.

Die Woche im Parlament

Bekräftigung der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Wir beraten den gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen, mit dem sich der 18. Bundestag die Ergebnisse und Empfehlungen des NSU-Untersuchungs¬ausschusses aus der letzten Wahlperiode zu eigen macht. Wir lassen in der Umsetzung der Handlungsempfehlungen nicht nach.

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Beratung eine umfassende Reform des Abgeordnetenrechts. So werden die Diäten an das seit 1995 vorgesehene Niveau angehoben, ihre Anpassung künftig an die Lohnentwicklung der Beschäftigten gekoppelt und zugleich Einschnitte bei der Versorgung vorgenommen. Die Maßnahmen folgen im Wesentlichen den Vorschlägen einer Unabhängigen Expertenkommission.

Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Wie im Koalitionsvertrag zugesagt, erfassen wir durch eine Ergänzung des Strafgesetzbuches korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern. Über den bisher schon strafbaren Stimmen¬kauf hinaus werden nun auch ungerechtfertigte Vorteile erfasst, die als Gegenleistung für eine mandatsbezogene Handlung oder Unterlassung im Auftrag oder auf Weisung des Vorteilsgebers gefordert, vereinbart oder angenommen werden. Das Gesetz setzt internationale Verpflichtungen um, die die damalige rot-grüne Bundesregierung eingegangen war.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2120 (2013) vom 10. Oktober 2013 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmen in namentlicher Abstimmung dem Antrag der Bundesregierung auf eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungsgruppe in Afghanistan (ISAF) bis zum 31. Dezember 2014 zu. Das deutsche Kontingent kann bis zu 3.300 Soldaten umfassen, einschließlich der Rückverlegungskräfte. Die ISAF wird im laufenden Jahr schrittweise die Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte übertragen. Die Bundeswehr bleibt bis dahin weiterhin ein zuverlässiger Partner in der Gewährung von Sicherheit für die friedliche zivile Entwicklung des Landes. Ihr Einsatz zeigt Erfolg, wie der Bericht der Bundesregierung aufzeigt – die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich während des Einsatzes stetig verbessert.

Wahlen zu Gremien. In dieser Woche wählen wir die Mitglieder des Kuratoriums der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und des Stiftungsbeirates der Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum. Ebenfalls wählen wir parlamentarischen Vertreter in eine Reihe weiterer Beiräte, Verwaltungsräte, den Rundfunkrat der Deutschen Welle und in die Vergabekommission der Filmförderungsanstalt.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012) und 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir beschließen auf Antrag der Bundesregierung in einer namentlichen Abstimmung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission in Mali. Das Mandat läuft bis zum 28. Februar 2015. Aufbauend auf dem bisherigen Erfolg dieser Ausbildungsmission, soll die Zahl der Ausbilder erhöht und die Personalobergrenze von 180 auf 250 Soldaten angehoben werden. Unser stärkeres Engagement dient der Befähigung der malischen Streitkräfte gegen die stark angewachsene Gefahr durch terroristische Gruppierungen in Mali. Eine Stabilisierung der Lage zeichnet sich bereits ab.

Einsetzung des parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Wir stimmen der Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zu und erfüllen damit einen weiteren Punkt aus unserem Koalitionsvertrag.

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG). In zweiter und dritter Beratung befassen wir uns mit der Preisbildung für Arzneimittel. Das Preismoratorium für Arzneimittel und der Herstellerrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel werden fortgeführt. Das Gesetz stellt weiterhin Aspekte der Nutzenbewertung klar und regelt die zukünftige Preisbildung für neue Wirkstoffe. Außerdem regeln wir die Weiterentwicklung der hausarztzentrierten Versorgung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.

Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014). Zur Gewährleistung von Kontinuität und Planungssicherheit legen wir in zweiter und dritter Lesung die Beitragssätze für 2014 auf der bisherigen Höhe fest.

Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes. Das seit 2009 bestehende EU-Schulobstprogramm ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik. Es soll Kindern und Jugendlichen die Bedeutung von Obst und Gemüse für die Ernährung bewusst machen. Wir beschließen in zweiter und dritter Beratung die Erhöhung des Kostenanteils für die EU von 50 auf 75 Prozent, wodurch teilnehmende Länder schon im Schuljahr 2014/2015 von geringeren Eigenanteilen profitieren können.

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