Grünen Antrag zum Honig geht ins Leere

Inhalt des Grünen Antrags:
DIE GRÜNEN fordern die Bundesregierung auf, sich in den laufenden Trilogverhandlungen zur Änderung der EU-Honig-Richtlinie dafür einzusetzen, dass Pollen gemäß dem sogenannten Honig-Urteil des EuGH als eine Zutat von Honig eingestuft wird. Als Konsequenz müsse Honig, der Pollen von gentechnisch-veränderten Pflanzen enthält, als genetisch verändert gekennzeichnet werden. Das diene der Transparenz für die Verbraucher. Alternativ solle auf die geplante Festlegung verzichtet werden, Pollen als natürlichen Bestandteil des Honigs einzustufen. Könnten beide Ziele nicht erreicht werden, solle die Änderung der Honig-Richtline im Rat der Europäischen Union abgelehnt werden.

Bewertung des Antrags: 

Die EU-Kommission hat den Vorschlag zur Änderung der Honig-Richtlinie als Konsequenz aus dem sog. Honig-Urteil des EuGH vorgelegt. Mit der Änderung wird klargestellt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs und eben keine Zutat ist. Begründet wird dies u.a. damit; dass Pollen durch die Sammeltätigkeit der Bienen in den Honig gelangt und nicht absichtlich hinzugefügt wird. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gegenwärtige Praxis in allen EU-Mitgliedstaaten, wonach Pollen nicht als Zutat gekennzeichnet wird, fort-bestehen kann und Honig keine Nährwertkennzeichnung braucht. Dadurch werden zusätzliche Kennzeichnungspflichten, hohe Analysekosten und bürokratischer Kontrollaufwand auch für die Imker vermieden. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung. Auch das Europäische Parlament hatte der Klarstellung zugestimmt. Im anschließenden Trilog-Verfahren wurde bereits eine Einigung erzielt und das Verfahren abgeschlossen, so dass die Forderungen der GRÜNEN ins Leere gehen.
 
Folglich habe ich den Antrag der Grünen abgelehnt.

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