Mit großer Sorge verfolgen wir die Entwicklung in der Ukraine. Die russische Staatsführung hat mit ihrem völkerrechtswidrigen Vorgehen auf der Krim Fakten geschaffen, unter deren Eindruck Europa nicht einfach zur Tagesordnung übergehen kann. Wir alle spüren, dass wir der Außenpolitik wieder größeres Gewicht werden einräumen müssen. Viele Themen der innenpolitischen Diskussionen verlieren angesichts der grundsätzlichen Herausforderung durch das russische Vorgehen in unserer Nachbarschaft an Bedeutung. Sprechen wir mit den Menschen darüber. Senden wir das Signal der Geschlossenheit und der Solidarität.
 
In solchen Zeiten muss man eine klare Haltung haben, man muss sie offen aussprechen und entsprechend unbeirrt handeln. Wir wissen uns mit unseren transatlantischen und europäischen Freunden einig, wenn wir den russischen Völkerrechtsbruch als Völkerrechtsbruch bezeichnen. Wir verfallen aber nicht in die Reflexe früherer Jahrzehnte, sondern setzen auf die Problemlösungswege des 21. Jahrhunderts. Für uns scheiden militärische Maßnahmen daher selbstverständlich aus. Wir werden aber alle Mittel anwenden, die der Völkergemeinschaft darüber hinaus zur Verfügung stehen. Uns ist klar, dass in einer wirtschaftlich vernetzten Welt Sanktionen nicht nur eine Seite treffen. Wir sind bereit, diesen Preis zu zahlen. Die ersten Beschlüsse der EU dazu sprechen eine deutliche Sprache.

Ebenso richtig und wichtig ist es, dass wir den Menschen in der Ukraine helfen. Das Land verdient unsere Solidarität und Hilfe. Unsere Politik der guten Nachbarschaft braucht einen langen Atem. Kommen wir denen entgegen, die auf uns zugehen. Geben wir der russischen Seite keine Gelegenheit, einen Keil zwischen uns zu treiben. Sprechen wir auch in unseren Wahlkreisen über das, was uns in der westlichen Staatengemeinschaft zusammenhält: Unsere Werte. Und senden wir das Signal, dass wir für unsere Werte einstehen, auch wenn es unbequem ist.


Spielen wir der russischen Machtpolitik nicht in die Hände: Weder durch Verzagtheit bei anstehenden Sanktionen noch durch Unterstützung völkerrechtswidriger Akte. Nichts anderes tun Abgeordnete der Linken, wenn sie als „Wahlbeobachter“ auf die Krim reisen und vor Ort „keine Unregelmäßigkeiten erkennen“ können. Die Abtrennung der Krim ist und bleibt ein Rechtsbruch.
 
Während es nun auf der Krim zu einer regelrechten Russifizierung kommt, die sogar eine Zeitumstellung auf Moskauer Zeit nach sich zieht, betont unsere Bundeskanzlerin zu Recht, dass Deutschland, dass die Europäische Union, diesen Handstreich nicht akzeptieren kann. Russlands Präsident Putin hat sich mit seinen einseitigen Schritten weit von unseren Werten entfernt. Russland unter Putin ist in der Weltgemeinschaft weitgehend isoliert – selbst China hat ihn im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht gestützt. Putin kann nicht erwarten, dass all dies ohne Folgen für ihn und sein Land bleiben wird. Gleichzeitig muss uns allen daran gelegen sein, die Lage nicht zu eskalieren. Ein militärisches Vorgehen der EU und ihrer Partner verbietet sich von selbst. Ebenso klar ist: Die NATO-Beistandsverpflichtung gilt.
 
Wir fordern Präsident Putin erneut dazu auf, konstruktive Schritte einzuleiten. Das Völkerrecht und unsere in Europa nach zwei schrecklichen Weltkriegen so mühsam erarbeitete multilaterale Friedensordnung müssen wieder voll und ganz gelten. Wir sind froh, dass unsere Bundeskanzlerin als profunde Kennerin Russlands und auf Basis unserer Werte so besonnen und intensiv an der Lösung dieser Krise arbeitet.
 
Frühjahrsgipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs.

Es ist gute Tradition, dass die Bundeskanzlerin unmittelbar vor Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs eine Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag abgibt. Themen des diesjährigen Frühjahrsgipfels sind die aktuelle Lage in der Ukraine einschließlich der Beziehungen der EU zu Russland, die Vorbereitung des EU-Afrika-Gipfels Anfang April, Prozedurales zum Klima- und Energierahmen der EU für 2030 sowie das Europäische Semester. Diese umfassende Tagesordnung wird den großen und aktuellen Herausforderungen gerecht.
 
Üblicherweise konzentriert sich der Märzgipfel auf wirtschafts- und finanzpolitische Themen. Auch hier liegen die entscheidenden Schwerpunkte auf unserer Linie. Sie zielen auf die verstärkte Fortsetzung der nationalen Reformpolitiken ab, sowie die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit als Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung. Unsere europäischen Partner werden darüber hinaus sicher mit Interesse zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesverfassungsgericht heute mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm (ESM) abgewiesen hat.
 
CDU und CSU verlässliche Partner für die Kommunen.
 
Einige Schlagzeilen der letzten Tage haben behauptet, dass Bundesminister Schäuble seine Haushaltssanierung zu Lasten der Kommunen plane. Weiter weg von der Wirklichkeit kann man kaum sein, die Fakten sprechen eine völlig andere Sprache. Durch unsere Politik haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode bewiesen, dass wir verlässliche Partner für die Städte und Gemeinden sind. Erinnert sei neben den Maßnahmen zum Kita-Ausbau oder im Rahmen der Konjunkturpakete nur daran, dass der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Diese größte kommunale Entlastung in der Geschichte der Bundesrepublik summiert sich auf 20 Milliarden Euro allein im Zeitraum 2012 bis 2016. Ab diesem Jahr werden diese Ausgaben voll vom Bund getragen, was die Kostenträger vor Ort noch einmal um 1,1 Milliarden Euro entlastet.
 
Der Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode sieht weitere Maßnahmen vor, die die Kommunen deutlich entlasten. Im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz ist im Bundeshaushalt ab 2015 jährlich eine Milliarde Euro eingestellt. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erhalten die Kostenträger vor Ort 5 Milliarden Euro jährlich für die Eingliederungshilfe. Auch bei den zusätzlichen 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen werden wir sehr genau auf eine gerechte Aufteilung der Mittel zwischen Ländern und Kommunen achten.
 
Es ist die verfassungsrechtliche Aufgabe der Länder, die kommunale Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Also erwarten die Menschen zu Recht, dass die Länder die zusätzlichen Spielräume der Kommunen nicht dadurch wieder einengen, indem sie etwa ihre Zuweisungen für Investitionen immer weiter senken – so wie es die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg tut.
 
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „NSA“.

Abhörpraktiken von Nachrichtendiensten befreundeter Staaten in Deutschland haben eine intensive Diskussion über Art und Umfang dieser Aktivitäten ausgelöst. Wir belassen es nicht bei der Diskussion dieser Vorgänge, sondern setzen in dieser Woche einen Untersuchungsausschuss „NSA“ ein, der u.a. feststellen soll, ob und wie Kommunikationsdaten von, nach und in Deutschland erfasst wurden und ob Stellen des Bundes davon wussten oder daran beteiligt waren.
 
Für den Untersuchungsauftrag lagen zwei Anträge vor, die durch intensive Beratungen im Geschäftsordnungsausschuss zu einem gemeinsamen, von allen Fraktionen getragenen, Text zusammengeführt werden konnten. Die Koalitionsfraktionen sind dabei der Opposition entgegengekommen, ohne aber die Verhältnismäßigkeit des Untersuchungsauftrages aus den Augen zu verlieren. Mit Blick auf die Bestimmtheit und Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsauftrags war es gut und richtig, dass der Geschäftsordnungsausschuss so intensiv über die Texte beraten hat.
 
Angesichts der Sensibilität des Themas – sowohl mit Blick auf den Schutz der Bürgerrechte als auch auf die für die Sicherheit in unserem Land notwendige internationale Zusammenarbeit – begrüßen wir es, dass sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag auf einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag verständigt haben. Der Ausschuss wird seine Arbeit im April aufnehmen können.
 
Die Woche im Parlament
 
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 20./21. März 2014 in Brüssel.Unsere Bundeskanzlerin berichtet dem Plenum über Schwerpunkte und Ziele des bevorstehenden Treffens der europäischen Staats- und Regierungschefs. In der anschließenden Debatte dürften die aktuellen Vorgänge in der Ukraine im Mittelpunkt stehen.
 
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „NSA“. Mit einem gemeinsamen Antrag aller im Bundestag vertretenen Fraktionen setzen wir einen Untersuchungsausschuss ein, der die Kommunikationsüberwachung, über die insbesondere Edward Snowden berichtet hat, aufarbeiten soll.

Jahresbericht 2013 (55. Bericht des Wehrbeauftragten). Das vergangene Jahr brachte für die Bundeswehr zahlreiche neue Einsätze, die sie zuweilen an die Grenze ihrer personellen und materiellen Leistungsfähigkeit brachte. Dies spiegelt sich naturgemäß im Bericht des Wehrbeauftragten wider. Im Personalbereich waren deutliche Verzögerungen etwa in der Bearbeitung der Beihilfe-Anträge aber auch bezüglich von Klagen, Beschwerden und Eingaben zu verzeichnen, was ein wesentlicher Grund von Unzufriedenheit ist. Zu Unmut in der Truppe führte ebenfalls die teilweise noch unzureichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzlicher Handlungsbedarf wird vor allem in der Verbesserung der sanitätsdienstlichen Versorgung gesehen.
 
EU-Afrika-Gipfel - Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft. Unser Antrag befasst sich mit dem vierten EU-Afrika-Gipfel am 2./3. April 2014 in Brüssel. Dort sollen die Ziele der europäisch-afrikanischen Partnerschaft für die nächsten drei Jahre vereinbart werden. Besondere Herausforderungen für die Beziehungen der beiden Nachbarkontinente sind zum einen das Vordringen neuer Akteure in Afrika (China, Indien), aber auch sicherheitspolitische Fragestellungen. Mit unserem Antrag betonen wir zugleich die Rolle der Entwicklungspolitik als vorausschauende Friedenspolitik. Dabei fordern wir die Bundesregierung auf, sich noch stärker mit der Frage nach den Ursachen staatlicher Fragilität zu befassen. Weitere Schwerpunkte sehen wir in der Beschäftigung mit dem Klimawandel, dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Energieknappheit. Schließlich befassen wir uns mit der Notwendigkeit, Mindeststandards im Bereich Umwelt und Soziales bei den Verhandlungen zu Wirtschaftspartnerabkommen einzuhalten. Der Antrag macht deutlich, dass wir Afrika als Kontinent der Chancen begreifen.

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Der zur ersten Beratung vorgelegte Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013. Damit wird die Adoption eines bereits durch einen der beiden Lebenspartner adoptierten Kindes durch den Partner möglich (Sukzessivadoption). Dies ist künftig auch erlaubt, wenn die Partnerschaft zum Zeitpunkt der Erstadoption noch nicht bestand.

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Somalia. Mit dem Antrag der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten, soll das deutsche Engagement für eine Stabilisierung der Lage in Somalia erneuert werden. Im Rahmen eines bis zum 31.3.2015 mandatierten EU-geführten Einsatzes trugen deutsche Kräfte bereits zur Ausbildung der neu entstehenden somalischen Armee in Uganda teil. Ort des Ausbildungseinsatzes ist seit Dezember 2013 nun Mogadischu. Für die Fortsetzung des deutschen Beitrags auch in Somalia selbst sucht die Bundesregierung erneut unsere Zustimmung. Mit bis zu 20 Soldaten wird Deutschland vor Ort noch effektiver zur Befriedung des Landes beitragen können.
 
Einsetzung einer „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“. Auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD richten wir   wie im Koalitionsvertrag vereinbart   eine Expertenkommission ein, die binnen Jahresfrist Vorschläge machen soll, wie die Anforderungen an unsere Bundeswehr durch eine zunehmende und vielfältigere Zahl von Auslandseinsätzen und die Rechte des Deutschen Bundestages etwa im Hinblick auf die zunehmende Bündnisintegration zu wahren sind. Neben Fraktionsmitgliedern wollen wir auch externen Sachverstand einbeziehen. Unserer Fraktion kommen sieben der insgesamt 16 Mitglieder zu.

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