Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelbedarfe nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verfassungskonform in einem Gesetz neu zu bemessen. Nach den Vorgaben des Gerichtes werden die Hartz IV Regelleistungen wie folgt geändert und sachgerecht ausgebaut.

Die Regelleistungen bleiben stabil - sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern. Nach der Neubemessung liegt die neue Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene bei 364,-€. Das ist eine Steigerung um 5,-€. Bei der Berechnung wurden Neubewertungen gegenüber der Bemessung zum 01.01.2005 vorgenommen. Die Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 bildet - wie verfassungsrechtlich geboten - mit ca. 230 Positionen die Grundlage der Berechnungen. Bei der Überprüfung, welche Ausgaben Geringverdiener in Deutschland tatsächlich tätigen, wurden wenige Positionen neu hinzugefügt (z.B. Internet-Softwaredownloads, Praxisgebühr) und „nicht regelsatzrelevante“ (z.B. Kraft-fahrzeuge, Haushaltshilfen, Flugreisen, aber auch illegale Drogen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel) ausgeschlossen.

Es bleibt bei den Kinderregelsätzen wie folgt: 0 bis unter 6 Jahren: 215,-€; 6 bis unter 14 Jahren: 251,-€; 14 bis unter 18 Jahren: 287,-€. Ergänzend zu den Regellei-stungen bekommen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung. Jedes Kind erhält Zugang zu einem Verein in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, zu Ferienfreizeiten und außerschulischer Bildung mit einem Jahresbeitrag bis zu 120,-€ (Budget monatlich 10,-€), Schulmaterial im Gegenwert von 100,-€ im Schuljahr (70,-€ zu Schuljahresbeginn, 30,-€ zum Schulhalbjahr) und einen Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen von 30,-€ im Jahr. Kinder und Jugendliche, die am Kita- oder Schulmittagessen teilnehmen, erhalten einen Zuschuss von ca. 2,-€ pro Mittagessen. Insgesamt steht für das Bildungspaket mit warmem Mittagessen ein Volumen von 620 Millionen € im Jahr zur Verfügung.

Verdreifachung des Schonvermögens: Diejenigen, die ihr Leben lang hart gearbeitet, mit dieser Leistung zum Wohlstand unseres Landes beigetragen und vorausschauend für das Alter vorgesorgt haben, dürfen nicht bestraft werden. Mit der Verdreifachung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger auf 750 € pro Lebensjahr haben wir die eigenständige Altersvorsorge gestärkt. Ebenso haben wir neben der Anhebung des Schonvermögens auch Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln auf den Weg gebracht, um mehr Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu setzen.

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