Neues aus der Parlamentswoche

Vor fast genau einem Jahr haben wir mit Angela Merkel an der Spitze einen großartigen Wahlsieg gefeiert. Auch bei den Landtagswahlen hat die Union seitdem fast immer zugelegt, weil wir unsere Arbeit verlässlich machen und Probleme lösen, statt sie nur zu beschreiben. Aber die Herausforderungen nehmen zu, die Welt hat sich dramatisch verändert. Denken wir nur an die Ebola-Epidemie in Afrika oder an unseren Kontinent, wo die Ukraine sich nach wie vor längst überwunden geglaubten Aggressionen ausgesetzt sieht, was uns weder politisch noch ökonomisch unberührt lässt.

Unbeschreiblich ist die Lage im Nahen Osten mit enthemmter Gewalt und massiven Flüchtlingsströmen. Durch die Beteiligung deutscher Islamisten als Kämpfer auf der Seite der Terroristen ist der „Islamische Staat“ (IS) auch eine deutsche Angelegenheit. Dieser Herausforderung werden sich unsere Sicherheitsbehörden stellen. Wo Gesetze geändert werden müssen, werden wir sie ändern. Und es ist gut, dass am vergangenen Freitag so viele Menschen islamischen Glaubens deutschlandweit in Gebeten und friedlichen Kundgebungen ein deutliches Zeichen gegen die Gewalt des IS und den Missbrauch ihrer Religion und die Radikalisierung junger Menschen gesetzt haben.
 
„Niemand soll meinen, er könne sich hinter Gott verstecken, während er Gewalttaten und Übergriffe plant und ausführt.“ So hat es Papst Franziskus auf seiner Albanien-Reise ausgedrückt. Er lobte das friedliche Zusammenleben von Muslimen, Katholiken und Orthodoxen dort. Seine zentrale Botschaft gegen den Terror lautete: „Niemand nehme die Religion zum Vorwand für seine Taten, die der Würde des Menschen und seinen Grundrechten entgegen stehen“. Diese Basisrechte seien „an erster Stelle das Recht auf Leben und auf Religionsfreiheit aller“.
 
Dies zeigt auch, wie aktuell und richtig wir mit unserem zweitägigen Kongress „Menschenrecht Religionsfreiheit: Wie schützen wir bedrohte Christen?“ in der vergangenen Woche lagen, wie schrecklich zeitgemäß das Engagement der Fraktion für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit ist. Allen Teilnehmern sei für das Zeichen der Solidarität gedankt, dass sie für bedrängte und verfolgte Christen überall auf der Welt gesetzt haben. Wir machen Politik auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und vermitteln eine klare Werteorientierung, so wie wir es auch mit der fraktionsoffenen Sitzung zur Sterbehilfe in dieser Woche tun werden. Das „C“ in unseren Namen ist Alltagsprogramm, nicht Sonntagsschmuck.
 
Neben unserer Aufmerksamkeit brauchen die Menschen in Nahost in ihrer aktuellen Not aber unsere tatkräftige Hilfe. Die Türkei hat sich vorbildlich um Flüchtlinge gekümmert, ebenso die kurdische Regionalregierung im Nord-Irak. Auch Deutschland ist bereits sehr aktiv vor Ort. Gleichzeitig aber liegen Hilfsgelder aus der EU und anderen Staaten brach, weil die Vereinten Nationen bislang keine Koordinatoren stellen. Doch der Winter steht vor der Tür. Wenn bei den Menschen der Eindruck entsteht, die Weltgemeinschaft helfe nicht, wachsen die Flüchtlingsströme aus der Region. Der IS hätte sein Ziel erreicht: Jesiden, schiitische Turkmenen, sunnitische Kurden und die seit 2.000 Jahren dort heimischen Christen würden das Land ihrer Geburt verlassen - wohl für immer. Es muss alles getan werden, damit umfassende Hilfe vor Ort greift. Nur so, im Bewusstsein, dass wir sie nicht vergessen, werden die Menschen den Mut dazu finden, in ihrer Heimat zu bleiben.
 
Asylsystem zugunsten wirklich Verfolgter entlastet.
 
Nach langem internen Ringen hat der Bundesrat am vergangenen Freitag dem geänderten Asylrecht zugestimmt und damit Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten anerkannt. Zugleich erleichtert das Gesetz, das der Bundestag bereits vor der Sommerpause beschlossen hatte, befristet den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer, erlaubt Geldleistungen als Regelfall und ersetzt die Residenzpflicht durch eine Wohnungsmeldepflicht. Ziel: Unser Asylsystem muss den politisch Verfolgten schnell eine sichere Zuflucht gewähren; es darf aber auch Menschen, die nicht verfolgt sind, keine falschen Hoffnungen machen.
 
Viele Personen, die einen Antrag auf die Gewährung politischen Asyls stellen, haben praktisch keine Aussicht auf Erfolg. Dies gilt etwa für mehr als 99 Prozent der Anträge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Rund 25 Prozent der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Trotz der Aussichtslosigkeit müssen die Menschen, solange über die Anträge nicht entschieden ist, im Rahmen der bestehenden Quotenregelung zur Unterbringung auf die Kommunen verteilt werden, denen damit eine zusätzliche Bürde aufgetragen wird.
 
Gleichzeitig können die Anträge etwa von Menschen aus Syrien, deren Asylanträge zu über 90 Prozent anerkannt werden, nicht schnell genug bearbeitet werden. Mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten werden Anträge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina künftig schneller entschieden werden können, so dass mehr Kapazitäten für wirklich Verfolgte frei sein werden. Nur ein gerechtes Asylsystem, das nicht als Vehikel für ungeregelte Zuwanderung funktioniert, hat die Akzeptanz der Bevölkerung.
 
Bankenunion steht in den Startlöchern.

In dieser Woche wird das Gesetzespaket zur Umsetzung der europäischen Bankenunion in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit der Errichtung der Bankenunion verfolgen wir das Ziel, die Währungsunion zu stabilisieren, Fehlanreize im Finanzsektor abzubauen und künftig zu verhindern, dass Verluste einzelner Banken auf die Steuerzahler abgewälzt werden. Mit der Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie werden europaweit Privathaftungsregeln sowie ein brancheninterner Abwicklungsfonds eingeführt. Haftung und Verantwortlichkeit werden dort angesiedelt, wo die Zuständigkeit für die wirtschaftlichen Entscheidungen liegt. Dies entspricht unserem Verständnis von sozialer Marktwirtschaft. Wir wollen das Risiko ausschließen, dass wie in der Finanzmarktkrise Bankenrettungen erst durch Steuerzahler möglich werden.
 
Ab Januar 2015 sollen bei einer Bankenabwicklung zuerst Eigentümer und Gläubiger unmittelbar finanziell beteiligt werden. Danach kann der europäische Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund –SRF) einspringen, der nach deutschem Vorbild mit Mitteln der Banken gefüllt wird. Erst als letztes Mittel, und nur wenn alle übrigen Maßnahmen nicht ausreichen, könnten noch öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Dieser sogenannten Haftungskaskade ist zudem die neue EU-Finanzaufsicht vorangestellt, die europaweit die gleichen strengen Maßstäbe anwendet, starke Eingriffsrechte hat und damit etwaigen Risiken schon frühzeitig entgegenwirkt. Solide Banken sollen zum Markenzeichen Europas werden.
 
65. Jahrestag der Wahl Konrad Adenauers zum Bundeskanzler.

Am 15. September 1949 wurde unser erster Fraktionsvorsitzender, Konrad Adenauer, im Alter von 73 Jahren zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Die 14 Jahre seiner Amtszeit prägen auch heute noch den Staat und die Gesellschaft, in der wir leben: Durch Adenauers Politik der Westbindung bekannte sich die noch junge Bundesrepublik zum westlichen Wertekonsens. Unser erster Bundeskanzler wirkte darauf hin, dass sich die Völker, die wenige Jahre zuvor noch gegeneinander Krieg geführt hatten, wieder die Hand reichen konnten und hat so maßgeblichen Anteil an der europäischen Integration. Mit der sozialen Marktwirtschaft wurde unter Adenauers Kanzlerschaft sichergestellt, dass die junge Bundesrepublik wirtschaftlich florierte und „Wohlstand für alle“ mehr als ein Buchtitel war.
 
Konrad Adenauer, der bereits dem Druck und der Zersetzung, die der Nationalsozialismus lange Jahre gegen ihn ausübte, widerstand war unbeirrt und klar in seinem Handeln. Trotz der zuweilen harten Kritik von Zeitgenossen wie Kurt Schumacher, der ihn als einen „Kanzler der Alliierten“ beschimpfte, hat Adenauer nie aus dem Blick verloren, was allein entscheidend für das demokratische Deutschland sein sollte: Die Einheit in Freiheit zu erreichen. Er schlug vergiftete Angebote wie etwa das einer frühen Wiedervereinigung als neutrales Land aus und gab seiner ´rheinischen Republik´ einen langen Atem mit – mit dem sie, unter einem weiteren Kanzler der Union, am Ende die Teilung tatsächlich so überwand wie Konrad Adenauer es vor Augen gehabt hatte: Als freies und einiges Land.
 
Die Woche im Parlament

Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie. Am Mitt¬woch haben wir die Tagesordnung des Bundestages um eine vereinbarte Debatte zur Ebola-Epidemie in West-Afrika ergänzt. In Sierra Leone, Liberia und Guinea sind bereits mindestens 2.500 Tote und über 5.000 diagnostizierte Fälle zu beklagen. In allen drei Ländern steigen die Zahl der Infizierten und Toten momentan exponenziell an. Über die Debatte hinaus begrüßen wir den bisherigen deutschen Beitrag zur Bekämpfung der Epidemie, insbesondere die jüngsten Zusagen, die finanzielle Hilfe Deutschlands deutlich anzuheben. Damit soll die Versorgung der Ebola-Kranken mit Medikamenten und medizinischem Personal verbessert sowie Aufklärungs- und Präventions- maßnahmen  unterstützt werden. Begrüßt wird auch die jüngste Ankündigung der Bundeskanzlerin, eine Luftbrücke zum Transport von Hilfsgütern sowie eine Krankenstation zur Verfügung zu stellen. 

Am Donnerstag starten wir die Beratungen über das vierteilige Gesetzespaket zur Verwirklichung der Bankenunion:
 
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz). Mit diesem Umsetzungsgesetz soll die Abwicklungsbehörde insbesondere das Recht erhalten, im Fall einer Bankenabwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts finanziell heranzuziehen (sogenanntes „Bail-In“). Diese Regelung ergänzt die Eingriffs- und Abwicklungsinstrumente, die es im nationalen Recht bereits gibt. Nationale Abwicklungsbehörde ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). 
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der zukünftige Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) Abwicklungsmaßnahmen finanzieren können soll. In erster Lesung beraten wir, wie die national erhobenen Bankenabgaben auf den SRF übertragen werden und wie die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geregelt wird.
  • Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes. Wir beraten in erster Lesung darüber, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zusätzlich die direkte Bankenrekapitalisierung zu ermöglichen. Diese Ausweitung des Instrumentariums muss im ESM-Finanzierungsgesetz nachvollzogen werden. Zudem ist es erforderlich, die parlamentarischen Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte diesbezüglich zu spezifizieren. 
  • Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Am Ende der Haftungskaskade sollen ESM-Darlehen zur Bankenrekapitalisierung direkt an das Finanzinstitut statt indirekt an den Mitgliedstaat ermöglicht werden. Ziel ist es, besonders negative Wirkungen auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaates zu vermeiden. Es gilt aber weiterhin Vorrang für die indirekte Rekapitalisierung. Zudem erfolgt die Finanzhilfe auf Antrag des Mitgliedstaats und unter strengen institutsspezifischen, sektorspezifischen oder gesamtwirtschaftlichen Auflagen. Wir gehen in die erste Lesung.
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Präzisierung der Regelungen zum Elterngeldbezug vor. Zukünftig können Eltern, die früh nach der Geburt wieder beruflich in Teilzeit einsteigen, das Elterngeld Plus doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Zudem ist ein Partnerschaftsbonus vorgesehen, der eine zeitweilige gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind bei gleichzeitiger reduzierter Berufstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Weitere Klarstellungen zu den Möglichkeiten der Streuung der Elternzeitmonate sind ebenfalls Bestandteil des in erster Lesung zu beratenden Gesetzesentwurfes.
 
Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. In Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz, mit dem Kommunen durch die Übernahme der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund ab 2018 entlastet werden sollen, regelt der in erster Lesung zu diskutierende Gesetzesentwurf die im Koalitionsvertrag festgelegte Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro. Diese Entlastung erfolgt über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des ALG II (500 Mio. Euro) und über eine Erhöhung des Kommunalanteils bei der Umsatzsteuerverteilung (500 Mio. Euro). Ebenfalls vorgesehen ist eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio. Euro und eine Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018.
 
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht. Mit dem Gesetzesentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, streben wir eine deutliche Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Nötigung und Ausbeutung an. Geregelt werden vom Schutz der Intimsphäre von Minderjährigen vor Bildaufnahmen bis hin zu deren besseren Schutz vor sexuellen Übergriffen in Obhuts- verhältnissen, etwa durch Vertretungslehrer oder Stiefeltern, verschiedene Tatbestände. Gleichzeitig streben wir eine Verbesserung des Opferschutzes an und stellen die strafrechtliche Verjährung von sexuellen Straftaten an Minderjährigen oder Zwangsheiraten bis zum 30. Lebensjahr des Opfers ruhend. Schließlich werden die Strafrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften erhöht.

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