Am 27. Januar 1945, auf den Tag genau heute vor 70 Jahren, befreiten Einheiten der Roten Armee die letzten überlebenden Insassen des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslages in Auschwitz. Schreckliche Bilder haben sich den Soldaten geboten, unvorstellbare Schicksale sind ihnen und der Welt offenbar geworden. Nie dürfen wir die Opfer vergessen und diese Schuld verdrängen. Auch deswegen ist der 27. Januar seit 1996 unser nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Wir sind dankbar, dass und wie Bundespräsident Joachim Gauck heute im Deutschen Bundestag die unauslöschliche deutsche Verantwortung mit dem bis heute andauernden Leid der Opfer verknüpft hat. Eindrücklich hat der Bundespräsident darauf hingewiesen, dass es keine deutsche Identität ohne Auschwitz gebe. Und weiter: „Die Erinnerung an den Holocaust bleibt eine Sache aller Bürger, die in Deutschland leben.“

Unser Staat, die Bundesrepublik Deutschland, ist 1949 im Angesicht und in Anerkennung der historischen Schuld begründet worden. Eine Auseinandersetzung mit diesem Vermächtnis gehört für uns, wie die unbedingte Solidarität mit dem Staat Israel, zur deutschen Staatsraison. Es geht um mehr als die Erinnerung an die Verbrechen, die in deutschem Namen begangen worden sind: Wir alle sind aufgerufen, für Frieden und Völkerverständigung und gegen Hass und Gewalt einzutreten – weltweit. In diesem Sinne hat sich unser Land neu gefunden als europäisches, weltoffenes Land, das politisch Verfolgten aus aller Welt Zuflucht gewährt und ihnen Heimat werden kann und will.
 
Europa und die Welt.
Mindestens ebenso wichtig ist es, dass Menschen erst gar nicht ihre Heimat verlassen müssen, dass die Weltgemeinschaft verbrecherischen Regimen und Organisationen entschieden entgegentritt. Deswegen ist es richtig, wenn wir in dieser Woche durch die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Verantwortung übernehmen. Die internationale Hilfe hat dazu beigetragen, der Terrormiliz IS die hart umkämpfte Stadt Kobane wieder zu entreißen. Wie schon in der Region Kurdistan-Irak ist es gelungen, die Wucht des Angriffs der Islamisten zu brechen und sie aus erobertem Gebiet wieder zu verdrängen. Der Terror darf und er wird nicht gewinnen.
 
Mit Schrecken registrieren wir die neuen Gewaltexzesse in der Ostukraine. Alle, die vorschnell ein Ende der deutlich wirksamen Sanktionen gegen Russland fordern, müssen sich mit der unbestechlichen Lageanalyse der OSZE befassen. Die von Russland gedeckten und unterstützten Rebellen in der Ostukraine haben nicht nur die Friedensgespräche abgebrochen, sie sind auch für eine erneute Eskalation und Ausweitung der Kämpfe nach Mariupol verantwortlich. Sollte Präsident Putin dieser Eskalation keinen Einhalt gebieten, muss die Verschärfung der Sanktionen erwogen werden. Verantwortung heißt hier, dass wir beharrlich an einer Lösung arbeiten, die den Menschen in der Ukraine den Frieden zurückbringt.
 
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zu Recht eine friedlichen Lösung angemahnt und die Umsetzung der Minsker Vereinbarung vom September gefordert. Die Waffenruhe muss eingehalten und neue Eskalationen müssen vermieden werden. Hier ist Präsident Putin in der Verantwortung.
 
Europa nach Griechenlandwahl.
Von völlig anderer Art sind die Herausforderungen, die sich innerhalb der EU stellen. Denken wir nur an die geldpolitischen Beschlüsse der EZB oder der Schweizerischen Nationalbank. Und mit Blick nach Griechenland ist es schon erstaunlich, wie schnell sich linke Wahlsieger und rechte Populisten zu einer Regierung zusammenfinden. Erstaunlich, wer bei uns in Deutschland diesen Wahlsieg bejubelt hat. Extreme sind sich ganz offenbar doch näher, als viele wahr haben wollen.
 
Ebenso wahr ist aber auch: Nicht die Troika, Brüssel oder Berlin sind schuld an der griechischen Misere, sondern das jahrzehntelange Versagen der Eliten Griechenlands. Und weiter gilt: Die neue griechische Regierung ist genauso an die Verträge gebunden, die das Land mit seinen europäischen Partnern eingegangen ist, wie jede Vorgängerregierung auch. Das unterscheidet das heutige vom früheren Europa.
 
Gute Verfassung der deutschen Wirtschaft weiter stärken.
Der Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung umreißt die Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzpolitik in diesem Jahr. Wir können feststellen, dass unter der unionsgeführten Bundesregierung das deutsche Wirtschaftswachstum trotz der weiter schwelenden geopolitischen Risiken wieder an Dynamik gewinnt. Die entscheidenden Antriebskräfte sind ein starker Arbeitsmarkt und steigende verfügbare Einkommen. Mit 42,7 Millionen Erwerbstätigen im vergangenen Jahr hat Deutschland zum achten Mal in Folge einen neuen Beschäftigungsrekord erreicht - und die hohe Zahl offener Stellen weist auf weiter steigende Arbeitsnachfrage hin.
 
Wir müssen nun also die gute wirtschaftliche Verfassung unseres Landes erhalten und möglichst weiter ausbauen. Es ist daher erfreulich, dass wir unseren Koalitionspartner auch mittelfristig von der schwarzen Null überzeugen konnten und auf dieser Grundlage nun über private und öffentliche Zukunftsinvestitionen sprechen können. Ebenso erfreulich ist es, dass unser Koalitionspartner inzwischen die Bedeutung von Strukturreformen in Deutschland und Europa anerkennt. Denn Investitionen können nur dann erfolgreich sein, wenn die unternehmerischen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen stimmen. Vor diesen Hintergrund trägt der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht den Titel „Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft“.
 
Konsens konnte die Bundesregierung insbesondere darüber herstellen, eine mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erhalten, die kalte Progression möglichst in dieser Wahlperiode zu mildern, mit einem Tarifeinheitsgesetz Tarifkollisionen aufzulösen, flexiblere Beschäftigungsoptionen im Alter zu prüfen, den Bürokratieabbau insbesondere durch Einführung einer „One in-One out“-Regelung voranzubringen und vor allem auch die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) erfolgreich abschließen zu wollen. Gepaart mit sinnvollen Zukunftsinvestitionen werden diese Maßnahmen nachhaltig zu Wachstum und Beschäftigung beitragen.
 
Entschlossen gegen Islamisten.
Seit 2012 und verstärkt seit 2013 sind mindestens 600 Islamisten, davon mehr als die Hälfte deutsche Staatsbürger, aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist, wo von der Anwesenheit von mehr als 3.400 Kämpfern allein aus Europa auszugehen ist. Viele von ihnen wurden militärisch ausgebildet und haben in dieser Region an Kämpfen teilgenommen.
 
Die Ausreise von Kämpfern aus Deutschland in Krisenregionen trägt zur Destabilisierung staatlicher und ziviler Strukturen in diesen Krisengebieten und zur Stärkung terroristischer Strukturen vor Ort bei. Sie geht mit Straftaten im Ausland einher und berührt erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland. Die Rückreise dieser Personen gefährdet die innere Sicherheit Deutschlands. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass kampferprobte Rückkehrer in Deutschland aktiv werden und Anschläge planen.
 
Nach geltendem Recht kann diesen Gefährdern bereits heute der Reisepass entzogen werden. Zukünftig gilt dieses auch für den Personalausweis, um Ausreisen in Krisengebiete, etwa über die Türkei, effektiver unterbinden zu können. Ein Ersatz-Personalausweis wird als Identifikationsnachweis ausgestellt. Dieses ist kein Allheilmittel gegen den Terror, aber wir müssen alles tun, um Terroranschläge zu verhindern. Dazu gehört auch, den Versuch der Ausreise mit terroristischen Motiven unter Strafe zu stellen und terroristischen Vereinigungen ihre finanzielle Grundlage zu entziehen.
 
Auch benötigen wir dringend Mindestfristen zur Speicherung von Verbindungsdaten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass 23 EU-Mitgliedstaaten auf dieses Mittel zur Terrorbekämpfung setzen, Deutschland aber weiterhin darauf verzichtet. Wir halten es zudem für richtig, die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen wieder unter Strafe zu stellen.
 
Die Woche im Parlament

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie - Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft. Der Vizekanzler wird in seiner Regierungserklärung den am Vortag vom Kabinett beschlossenen Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung erläutern. Die Bundesregierung stellt darin die gesamtwirtschaftlichen Orientierungsdaten für dieses Jahr zu Verfügung. Überdies stellt sie ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Themenschwerpunkte dar und nimmt zum Jahresgutachten 2014/2015 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung.
 
Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG). Der Gesetzesentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sieht 22 konkrete Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vor. Drei Kernbereiche der Streitkräfte sind hiervon berührt, nämlich neben den Arbeitsbedingungen auch die Vergütungen und die sozialen Absicherungen. So wollen wir sicherstellen, dass der Dienst in unseren Streitkräften weiterhin eine ausreichende Anzahl von Bewerbern anspricht.
 
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetzentwurf, der in die erste Lesung geht, setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung um. In diesem Zusammenhang debattieren wir zudem den Zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (Berichtszeitraum: 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2009) und den Fünften Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Berichtszeitraum: 30. Juni 2005 bis 30. Juni 2009). Beide Berichte weisen den noch immer zu geringen Frauenanteil insbesondere in höheren Führungspositionen der Bundesverwaltung wie auch in den durch die Bundesregierung zu besetzenden Gremien auf.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz). Wir beraten den Gesetzesentwurf in erster Lesung. Er soll die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung in deutsches Recht überführen. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung sollen dabei erhalten bleiben. Die Regelungen zum Anlegerschutz, die bisher zusammen mit der Einlagensicherung in einem Gesetz zusammengefasst waren, sollen inhaltlich unverändert in einem eigenen Gesetz fortgeführt werden. Dafür erfolgt eine Anpassung und Umbenennung des bisherigen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Anlegerentschädigungsgesetz.
 
Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte. Wir unterstützen den Antrag der Bundesregierung, erstmals eine Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung von irakischen Sicherheitskräften zuzulassen. Bei dem Einsatz sollen sowohl Kräfte der Region Kurdistan-Irak als auch die irakischen Streitkräfte berücksichtigt werden. Bis zu 100 Soldaten der Bundeswehr sollen zunächst bis zum 31.1.2016 eingesetzt werden können. Auf diese Weise trägt Deutschland effektiv zum Kampf gegen die Terrororganisation IS bei. Diese stellt nach einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar. Die Hilfe aus Deutschland ist gerade in der Region Kurdistan-Irak sehr gesucht und hochwillkommen. Sie ist eingebettet in ein umfassendes Programm zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit, zur humanitären Nothilfe und zur Ausrüstungshilfe. Die Abstimmung über das Mandat erfolgt namentlich.

Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012. Angesichts des eskalierenden Bürgerkrieges und der zunehmenden Bedrohung durch die Terrororganisation IS besteht weiter das Risiko, dass der Konflikt in Syrien auf die benachbarte Türkei ausgreift. Zwar ist die Bedrohung durch ballistische Kurzstreckenraketen nach der Vernichtung des syrischen Chemiewaffenpotentials gesunken, diese Raketen können aber weiterhin nahezu das gesamte türkische Staatsgebiet erreichen. Da die Türkei selbst keine Systeme zur Abwehr ballistischer Raketen hat, leistet die Bundeswehr im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung weiterhin einen wichtigen Dienst in der NATO-Mission „active fence“. Wir wollen daher der Verlängerung des deutschen Beitrags in dieser Mission, für den bis zu 400 Soldaten eingesetzt werden können, in namentlicher Abstimmung zustimmen.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, der die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs betrifft, wollen wir die bisherige Regelung bei der Dynamisierung der Bundesmittel um ein Jahr fortschreiben. 1,5 Prozent bzw. 109 Mio. Euro stehen dafür zur Verfügung. Weitergehende Wünsche der Länder werden im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu diskutieren sein.

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