Neues aus der Parlamentswoche

Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker ist am vergangenen Samstag im Alter von 94 Jahren verstorben. Sein Tod erfüllt uns mit tiefer Trauer. Zugleich erinnert sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in besonderer Dankbarkeit an jene Jahre, in denen Richard von Weizsäcker in ihren Reihen wirkte. Bereits drei Jahre nach seiner ersten Wahl zum Bundestagsabgeordneten wurde von Weizsäcker 1972 Stellvertretender Vorsitzender der Unions-Fraktion. In dieser Zeit hat er insbesondere die Deutschland- und Ostpolitik der CDU/CSU-Fraktion mitgeprägt. Von 1979 bis 1981 übte er das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages aus. Dem in Stuttgart geborenen Weizsäcker war die Zukunft Berlins immer eine besondere Verpflichtung, nicht nur in seiner Zeit als Regierender Bürgermeister von Berlin.

Im Juli 1984 wurde von Weizsäcker Bundespräsident. Er hat die Versöhnung und Aussöhnung mit unseren Nachbarn in Europa und mit Israel als eine besondere Verpflichtung und Aufgabe empfunden und gelebt, und zwar im Bewusstsein der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands. Als Präsident aller Deutschen wirkte er nach der Wiedervereinigung bei der Herstellung der inneren Einheit Deutschlands mit. Auch nach seiner Amtszeit blieb seine Stimme für uns alle wichtig.
 
Die Welt trauert mit Deutschland um einen herausragenden Staatsmann. 
Henry A. Kissinger nannte ihn einen der herausragenden politischen Köpfe unserer Zeit. Wir verlieren einen Politiker und Staatsmann, der die parlamentarische Demokratie in Deutschland über Jahrzehnte maßgeblich geprägt und Deutschlands Ansehen in der Welt gemehrt hat. Wir verneigen uns vor einem großen Deutschen.
 
Europa braucht Recht und Verlässlichkeit.
 
Das größte Problem Europas ist nicht eine neue Regierung in einem der EU-Mitgliedstaaten, sondern die nicht enden wollende Gewalt in der Ost-Ukraine. Zu einer der wichtigsten Lehren aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs gehört, dass es keine gewaltsame Änderung von Grenzen mehr geben darf. Innerstaatliche Probleme sind friedlich zu lösen. Deswegen akzeptieren wir die russische Annexion der Krim und die andauernde Destabilisierung der Ukraine durch von Russland unterstützte Truppen nicht. Viel zu viele Menschen sind dieser brutalen Machtpolitik bereits zum Opfer gefallen. Es ist höchste Zeit für ernsthafte Gespräche.
 
Was Griechenland betrifft, bleibt es bei den getroffenen Vereinbarungen. Griechenland hat bereits viel europäische Solidarität erfahren. Ich nenne nur den Schuldenschnitt. Für die Hilfen sind feste Regeln vereinbart worden. So haben wir immer Wert darauf gelegt, dass der Internationale Währungsfonds beteiligt ist. Wahlergebnisse ändern diese Verträge nicht. Schon gar nicht wird es einen weiteren Schuldenschnitt für Griechenland geben. Die Griechen müssen ihre Reform- und Sparanstrengungen fortsetzen. Schon gar nicht sind wir dazu bereit, Wahlversprechen einer links-populistischen Regierung in Griechenland mit deutschen Steuergeldern zu bezahlen. Im Übrigen stört uns auch der Ton aus Athen. So geht man in Europa nicht miteinander um.
 
Auffallend ist übrigens, wie wenig Protest die unerträglichen judenfeindlichen Töne aus den Reihen der neuen griechischen Koalition in der deutschen Linkspartei, deren Spitzenkandidat Tsipras bei der Europawahl war, auslöst. Ganz anders war dies im linken Parteienspektrum noch bei einer viel weniger problematischen Konstellation, als Österreich zum Aussätzigen in der EU erklärt wurde.
 
Europa ist mehr als Euro, Cent und Nothilfe. Dies wird in dieser Woche deutlich, wenn wir das Arbeitsprogramm der neuen Kommission debattieren. Es ist gut, dass die Europäische Kommission ihre Arbeit in dieser Wahlperiode weniger detailverliebt und insgesamt politischer anlegen will. In der Tat kommt es auf die großen Linien an, wenn Europa seinen Sinn deutlich machen will. Wir unterstützen daher sehr die Schwerpunkte: Subsidiarität, Vorrang von Wachstum und Investitionen, Bürokratieabbau, Binnenmarkt, Digitalisierung, das Bekenntnis zum Freihandel und eine intensive Rückbindung an die Mitgliedstaaten.
 
Neue Ära im Versicherungswesen.
 
Mitte vergangenen Jahres haben wir ein nationales Reformpaket für stabile und faire Leistungen für Lebensversicherte verabschiedet. Darüber hinaus beschließen wir nun die grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts und setzen damit die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union um. Das stärkt den Versichertenschutz im EU-Binnenmarkt und gewährleistet eine einheitliche Aufsichtspraxis.
 
Mit unserem Beschluss läuten wir eine neue Ära ein. Wie schon im Bankwesen wird es nun auch bei Versicherungen strengere Eigenmittelvorschriften geben. Denn Markt-, Kredit und operationelle Risiken müssen stärker mit Eigenkapital abgedeckt sein. Zudem sind für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Marktwerte anzusetzen. Es gelten höhere Anforderungen an das Risikomanagement sowie zusätzliche Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit.
 
Im Gegenzug fallen für große und mittlere Versicherungsunternehmen die starren Quoten, zu denen sie in bestimmte Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen investieren dürfen. So eröffnen wir den Unternehmen neue Möglichkeiten zur Kundengeldanlage, etwa für Investitionen in Infrastruktur-Projekte wie Straßen oder Stromnetze. Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Die Versicherer haben bis zu 16 Jahre Zeit für die Umsetzung, gerade auch wegen der für sie schwierigen Niedrigzinsphase. Die Kunden können darauf setzen, dass ihre Versicherer gestärkt werden und auch in Zukunft zuverlässige Partner sind.
 
Erfolgreich für den Frieden: Zivile Krisenprävention.
 
Seit 2004 verfolgt Deutschland einen Aktionsplan zur zivilen Krisenprävention, über den die Bundesregierung regelmäßig berichtet. In dieser Woche debattieren wir den Bericht für die Jahre 2010 bis 2014, in denen der Stellenwert der zivilen Krisenprävention in der deutschen Außenpolitik bei einer deutlichen Stärkung der hierfür zu Verfügung stehenden Kapazitäten weiter erhöht wurde. Schwerpunkt der Präventionsstrategie ist insbesondere die östliche sowie südöstliche Nachbarschaft unseres Landes.
 
Entscheidend für vorbeugende Konfliktvermeidung sind verlässliche staatliche Strukturen, die sich durch gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Beachtung der Menschenrechte auszeichnen. Im Rahmen der zivilen Krisenprävention wird auch die Herausbildung von gesellschaftlichen Entwicklungen unterstützt, die eine demokratische Teilhabe und Gestaltung ermöglichen.
 
Der Bericht verweist darüber hinaus auf die Schwerpunkte der Bundesregierung für die 18. Wahlperiode, wie sie etwa in der Zukunftscharta des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung deutlich werden.
 
Unser begleitender Antrag unterstreicht die zunehmende Bedeutung der zivilen Krisenprävention im Rahmen der deutschen Außenpolitik. Gerade in Deutschland bestehen gute Voraussetzungen für eine Verzahnung von staatlichem und bürgerschaftlichem Handeln mit dem Ziel der zivilen Konfliktprävention und der Friedenskonsolidierung. Der vernetzte Einsatz der unterschiedlichen Möglichkeiten der verschiedenen Handlungsebenen erlaubt es erst, angemessen auf die oft asymmetrischen und komplexen Konflikte zu reagieren, deren Zunahme wir verzeichnen müssen.
 
Aus unserer Sicht ist es besonders erfreulich zu beobachten, dass der ressortübergreifende Ansatz der Bundesregierung effektiv zu einer Konflikt- und Krisenprävention beiträgt. Unsere zentrale Forderung ist es daher, diesen Ansatz weiter zu stärken. Auch innovative Ideen wie etwa der Einsatz „junger“ Pensionäre sollten hierbei Erwägung finden. Deutschland ist zudem in der Lage, Missionen von EU und VN zu unterstützen und sollte sich in diesem Rahmen noch deutlicher einbringen.
 
Sportbericht der Bundesregierung.
 
Der 13. Sportbericht zieht eine positive Bilanz der Sportpolitik im Zeitraum von 2010 bis 2013, die in der letzten Legislaturperiode maßgeblich durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion angestoßen und geprägt wurde. Der Bericht würdigt insbesondere die hervorragenden Leistungen der deutschen Sportler in internationalen Wettbewerben in diesem Zeitraum, zu denen die Förderung des Spitzensportes einen wichtigen Beitrag geleistet hat. Die Rahmenbedingungen sind insbesondere auch beim Leistungssport von Menschen mit Behinderungen sowie für Trainer im Spitzensport verbessert worden.
 
Auch werden Wege für eine effektivere Bekämpfung von Doping und von Manipulationen im Sport aufgezeigt, die aktuell auf der politischen Agenda stehen. Ebenfalls im Bericht dokumentiert sind die „Berliner Erklärung“ des Jahres 2013 sowie die Umstände der deutschen Bewerbungen für die Ausrichtung internationaler Sportwettkämpfe. Der Bericht dokumentiert, wie die ressortübergreifenden sportpolitischen Maßnahmen zu einer Erfolgsbilanz des deutschen Sports beitragen, aber auch, wo ein effizienteres Handeln möglich ist. Er enthält das klare Bekenntnis, mit einer erneuten Olympiabewerbung den Standort Deutschland als Sportnation zu stärken.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen. In zweiter und dritter Lesung setzen wir die europäische Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die sogenannte Solvabilität II-Richtlinie, in deutsches Recht um. Kern der Neuregelung sind neue Eigenmittelanforderungen. Daneben werden höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation und zusätzliche Veröffentlichungspflichten geschaffen. Mit einem verbesserten Aufsichtssystem können zudem Versicherungsgruppen effizienter überwacht werden.
 
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ (Berichtszeitraum Juni 2010 bis Mai 2014). Wir würdigen die Chancen der zivilen Krisenprävention für den Frieden auf der Welt und beraten Wege und Mittel zur Stärkung des deutschen Beitrags hierzu.
 
13. Sportbericht der Bundesregierung. Der aktuelle Sportbericht bilanziert die sportpolitische Entwicklung im Zeitraum von 2010 bis 2013 und würdigt insbesondere die hervorragenden Leistungen der deutschen Sportler in internationalen Wettbewerben in diesem Zeitraum.
 
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015. Im Rahmen unserer vereinbarten Debatte würdigen und begrüßen wir das am 16. Dezember 2014 vorgelegte Arbeitsprogramm der Kommission, das die politischen Leitlinien des neuen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker aufgreift. Danach soll sich die EU stärker auf die großen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen konzentrieren, etwa auf die Investitionsinitiative für Europa oder die europäische Energieunion. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang 23 Gesetzesinitiativen angekündigt, mit denen sie vor allem Impulse für mehr Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen erzeugen will. Wir plädieren dafür, dass sich die Kommission kraftvoll an die Umsetzung ihrer neuen, politischen Linie begibt. Auf diese Weise wird schließlich das für uns entscheidende Subsidiaritätsprinzip endlich stärker berücksichtigt.
 
Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dass Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen wollen, dient der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU. Unternehmen, die nicht als KMU eingeordnet werden, werden verpflichtet, bis zum 5.12.2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Die hierzu entscheidenden Rahmenbedingungen (Anforderungen an die Audits, Durchführung, Qualifikationen der Auditoren etc.) werden im Gesetz geregelt.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012), 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie 2164 (2014) vom 25. Juni 2014. Trotz Verbesserung der Lage in Mali und einer weiteren Stabilisierung der Verhältnisse ist der Norden des Landes noch nicht abschließend befriedet. Das Land und seine Bevölkerung leiden weiterhin unter den Folgen der Auseinandersetzungen – mehr als 200.000 Menschen befinden sich noch auf der Flucht, vor allem in den Nachbarländern. 2,8 Millionen Menschen in ganz Mali haben keine verlässliche Lebensmittelversorgung. Vor diesem Hintergrund diskutieren wir in erster Lesung den Antrag der Bundesregierung, den deutschen Beitrag zu der weiter bestehenden EU-geführten Ausbildungsmission in Mali zu verlängern. Ziel der Mission ist die Unterstützung der dortigen Regierung bei der Stabilisierung des Landes. Hierzu muss das malische Militär in die Lage versetzt werden, die Sicherheit in Mali selbst zu gewährleisten. Die deutschen Streitkräfte leisten hierzu im Rahmen der Mission mit Ausbildung und fachlicher Beratung einen wesentlichen Beitrag. Um einen Abgleich der Laufzeiten von EUTM und der durch den Bundestag mandatierten Beteiligung der Bundeswehr zu erreichen, ist eine Verlängerung von 15 Monaten vorgesehen. Da Deutschland ab August die Führungsverantwortung der Mission übernehmen soll, ist eine Anhebung der Mandatsobergrenze auf bis zu 350 Soldaten vorgesehen.

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