In einem ersten Schritt wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen beschlossen, die es den Unter-nehmen erleichtern, mit den Auswirkungen der Krise besser fertig zu werden: Wir haben die steuerrechtlichen Vorschriften bei der Gewinnermittlung entschärft, die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert und eine mittelstandsfreundliche Regelung im Bereich der Erbschaftsteuer geschaffen. Darüber hinaus werden im Erbrecht Geschwister nicht mehr wie Fremde behandelt.

Entlastungen für Familien mit Kindern: Wir haben Entlastungen für Familien mit Kindern durch die Anhebung des Freibetrages für Kinder (400 Mio. €) und durch die weitere Anhebung des Kindergeldes um 20 € (4,2 Mrd. €) beschlossen. Zum Jahresbeginn traten somit für die Bürgerinnen und Bürger Entlastungen im Umfang von ca. 21 Mrd. € in Kraft.

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