Neues aus der Parlamentswoche

Es gibt in der Koalition ein gemeinsames Ziel in der Flüchtlingspolitik: Die hohe Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge muss nachhaltig und spürbar reduziert werden. Diejenigen, die ein Bleiberecht haben, werden aufgenommen. Alle anderen müssen Deutschland wieder verlassen. Über die Frage, wie dies erreicht werden kann, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wie der Streit darüber in den letzten Wochen und Tagen ausgetragen wird, verunsichert die Menschen in unserem Land und lässt sie an der Handlungsfähigkeit der Koalition zweifeln, was ihre Verunsicherung noch weiter verstärkt. Das Jahr 2016 wird zu einem Schicksalsjahr für Europa. Wenn Europa nicht in der Lage ist, die große Herausforderung der Flüchtlinge gemeinsam zu bewältigen, wird dieses Europa am Ende des Jahres anders aussehen. Deshalb ist es richtig, die Bundeskanzlerin darin zu unterstützen, alle Möglichkeiten für eine europäische Lösung zu ergreifen. Die Konferenz in London Anfang Februar und dann der Europäische Rat am 18. und 19. Februar sind die herausragenden Wegmarken. Danach, so die Bundeskanzlerin, werden wir eine Zwischenbilanz ziehen.

Neben diesem Weg haben wir bereits eine Reihe nationaler Maßnahmen getroffen. Die damit erzielten Erfolge müssen offensichtlich noch besser kommuniziert werden. Während im letzten Jahr noch Zehntausende von Flüchtlingen aus Staaten des Westbalkans nach Deutschland kamen, wurde dies durch ihre Anerkennung als sichere Herkunftsländer korrigiert. Jetzt geht es darum, mit Marokko, Tunesien und Algerien weitere sichere Herkunftsländer zu definieren und so den Zuzug wiederum zu reduzieren.
 
Durch den Grundsatz Sachleistungen vor Geldleistungen sollen Anreize reduziert werden. Dass einige Bundesländer dies nicht umsetzen, muss scharf kritisiert werden. Und so richtig es ist, dass die Zahl der Abschiebungen zugenommen hat, müssen hier die Länder noch besser werden.
 
Es ist also so, dass neben den wirklich notwendigen Bemühungen der Bundeskanzlerin für eine europäische Lösung nationale Maßnahmen bereits erfolgreich auf den Weg gebracht wurden. Umso ärgerlicher ist es, dass das Asylpaket II noch immer nicht verabschiedet werden konnte.
 
In dieser schwierigen Zeit trägt diese große Koalition eine enorme Verantwortung für den Zusammenhalt in unserem Land aber auch in Europa.
 
Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.
Das Kabinett beschließt in dieser Woche den Jahreswirtschaftsbericht 2016, mit dem es die Schätzungen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht und seine wirtschaftspolitischen Vorhaben umreißt. Es zeichnet sich ab, dass das Bruttoinlandsprodukt trotz des schwierigen internationalen Umfelds auf dem Niveau der beiden vergangenen Jahre weiter wächst. Diese robuste Wirtschaftsdynamik wird binnenwirtschaftlich von den Konsumausgaben und den Wohnungsbauinvestitionen getragen. Den positiven Impulsen von Ölpreisentwicklung, Niedrigzins und relativ niedrigem Wechselkurs steht ein Wachstumsrückgang in vielen Schwellenländern gegenüber.
 
Die gute Wirtschaftslage ist Grundvoraussetzung, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Wir dürfen wirtschaftlich nicht zurückfallen und müssen in der Koalition konsequent daran weiterarbeiten, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes zu stärken. Auf der Grundlage unserer bewährten Finanzpolitik müssen wir die Digitalisierung vorantreiben, die private und öffentliche Investitionstätigkeit stärken, die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen und älteren Erwerbspersonen weiter ausbauen, TTIP und der Energiewende zum Erfolg verhelfen. Diese Ansatzpunkte liegen auf der Hand und wir werden darauf achten, dass es mit konkreten Maßnahmen vorangeht.
 
Intelligente Mobilität – eine Chance für den Standort Deutschland.
Mit dem Internet der Dinge werden Maschinen zunehmend miteinander kommunizieren, können Autos selbstständig fahren und der Kühlschrank weiß, wann er wieder neue Lebensmittel im Online-Supermarkt bestellen muss.
 
Der Antrag „Intelligente Mobilität fördern“ greift die großen Chancen der Digitalisierung auf, die sich für Deutschland etwa als Standort der Automobilindustrie ergeben. Neue Standards für die Mobilität werden nun festgelegt, darin liegen gerade für unser Land große Möglichkeiten. Als wichtiges Durchgangsland für europäischen Verkehr kann eine bessere Steuerung und Abstimmung Verkehrsimmissionen verringern. Die Vernetzung der Verkehrsmittel schafft ebenfalls mehr Ressourceneffizienz – Staus und Parkplatzsuche können sich so reduzieren. Nach dem Antrag soll die Bundesregierung die unterschiedlichen Bereiche der intelligenten Mobilität noch stärker vernetzen und steuern. Großen Wert legen wir auf die Einrichtung von Modellregionen, in denen neue Technologien erprobt werden können.
 
Die Woche im Parlament
 
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“. Wir beginnen den Donnerstag mit einer Regierungserklärung durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der mit seinen Ausführungen zu Digitalisierung und Investitionen das Kernthema des diesjährigen Jahreswirtschaftsberichts in den Fokus nehmen wird.

Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung. Der Jahreswirtschaftsbericht 2016 bewertet – wie bereits oben ausgeführt – die aktuelle Wirtschaftslage positiv und geht von einer Fortsetzung des Wachstums in der Größenordnung der letzten beiden Jahre aus.
 
Jahresgutachten 2015/2016 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In seinem Jahresgutachten 2015/16 beschäftigt sich der Sachverständigenrat unter anderem mit den Schwerpunktthemen Flüchtlingsmigration und Europa. Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen rechnet der Sachverständigenrat in 2016 mit zusätzlichen jährlichen öffentlichen Bruttoausgaben von 9 bis 14,3 Milliarden Euro, weist aber auch auf einige unbekannte Größen wie die Länge der Asylverfahren und die Arbeitsmarktintegration hin. Als Gefahr für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sieht der Sachverständigenrat unter anderem die drohenden Regulierungen von flexiblen Beschäftigungsmöglichkeiten wie Zeitarbeit und Werkverträgen. Das Gutachten geht darüber hinaus unter anderem auf die Bedeutung von Digitalisierung, Handelserleichterungen, Steuerreformen, Bildung, Umbau der Energieversorgung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ein.
 
Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration. In erster Lesung beraten wir die rechtliche Umsetzung der Vorschläge der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“. Dadurch sollen die Rechte des Bundestages vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Bündnisintegration in NATO und EU gestärkt und gleichzeitig die Bündnisfähigkeit Deutschlands erhöht werden. Zu den Maßnahmen gehören neben verschiedenen Berichts- und Unterrichtungspflichten etwa auch eine Klärung des Einsatzbegriffs sowie eine praxisnähere Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens. Darüber hinaus greifen wir gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit einer nachträglichen Parlamentsunterrichtung im Rahmen des Evakuierungseinsatzes in Libyen 2011 ergeben hat.
 
Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner begrüßen wir die bisherigen Ansätze der Bundesregierung und fordern diese gleichzeitig auf, die verkehrsträgerübergreifende Förderung der intelligenten Mobilität weiter voranzutreiben.
 
Vereinbarte Debatte zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2016. Im Rahmen einer vereinbarten Debatte diskutieren wir das am 27. Oktober 2015 angenommene Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das Jahr 2016. Besondere Schwerpunkte setzt diese dabei unter anderem auf die Immigration, den besseren Schutz der Außengrenzen, den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) aber auch auf den digitalen Binnenmarkt. Weitere Themen sind ein Aktionsplan für gerechte Besteuerung, die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, die Mobilität von Arbeitskräften und eine Agenda für soziale Rechte. Entscheidend wird dabei sein, wie die Rechtssetzungsvorschläge konkret ausgestaltet werden und ob es darüber hinaus gelingt, unnötige Bürokratie abzubauen. Auch die übergeordneten Fragen gemeinsamer Werte und Rechtsstaatlichkeit, die aktuelle Flüchtlingskrise sowie das britische EU-Referendum werden Thema sein.
 
Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014) und 2227 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014 und 29. Juni 2015. Die Stabilisierung Malis bleibt auch weiterhin im deutschen Interesse. Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, dass Deutschland die bisher von den Niederlanden gestellten Fähigkeiten nunmehr ersetzt bzw. ergänzt. Die Fähigkeiten umfassen Führung, Führungsunterstützung, Sicherung und Schutz, Aufklärung, sanitätsdienstliche Versorgung, Lufttransport sowie Luftbetankung. Statt bisher 150 Soldaten sollen nun 650, also zusätzlich 500 Soldaten in der Krisenregion zur Überwachung der Einhaltung der Vereinbarung zur Waffenruhe und zur Vertrauensbildung eingesetzt werden dürfen. Insbesondere gilt es, den Norden Malis zu stabilisieren. Mit unseren europäischen Partnern wie Frankreich und den Niederlanden verstärken wir auf diesem Wege den deutschen Beitrag zu den Friedensbemühungen der Vereinten Nationen zur Befriedung der Region und zur Förderung des politischen Aussöhnungsprozesses. Die Beschlussempfehlung wird in namentlicher Abstimmung beschlossen.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte. Mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildung kurdischer und irakischer Streitkräfte reagieren wir auf die anhaltend instabile Sicherheitslage im Irak durch militärische Gefechtshandlungen, Terroranschläge und Fluchtbewegungen. Seit Februar 2015 wurden im Rahmen der multinationalen Ausbildungsmission 4.800 Sicherheitskräfte im Raum Erbil ausgebildet. Die Mission hat dazu beigetragen, einen weiteren Landgewinn durch den IS, der von den Vereinten Nationen als eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit eingeschätzt wird, zu verhindern. Im Norden konnten kurdische Peschmerga den IS in die militärische Defensive bringen. Ferner erweitern wir auf Grund der qualitativen und quantitativen Ausweitung der Ausbildungsunterstützung die Personalobergrenze von 100 auf 150 Soldaten. Wir folgen damit der Aufforderung nach militärischer Unterstützung der irakischen Regierung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des IS auf verfassungs- und völkerrechtlich konformer Grundlage. Die Beschlussempfehlung liegt zur namentlichen Abstimmung vor.
 
Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze. Trotz der hohen gesetzlichen Standards des Lärm- und Umweltschutzes in Deutschland stoßen insbesondere Planungen für den Ausbau des schienengebundenen Güterverkehrs auf Widerstände der Anwohner. Die Sorge vor einer unverhältnismäßigen Zunahme der Lärmbelastung gilt umso mehr, wenn es bei europäischen Transitverkehren nicht zur Wertschöpfung in der Region kommt. Unser Antrag greift diesen Zusammenhang am Beispiel des Antrags Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren auf. In Fällen besonderer regionaler Betroffenheit, die in der Realisierung von Schienengütertrassen des europäischen Transitverkehrs (TEN) entstehen, wollen wir auch künftig die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter Lösungen berücksichtigen. Ergebnis dabei kann sein, dass der Bund gemeinsam mit dem betroffenen Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über das gesetzliche Maß hinaus zum Schutz von Anwohnern und Umwelt beiträgt.

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