Neues aus der Parlamentswoche

Deutschland und Europa spüren die Auswirkungen der Globalisierung. Die wirtschaftliche Entwicklung von China bis in die USA wirken sich auf unser Land aus, die Krisen um Europa beeinflussen den Zustand unseres Kontinentes. Niemand kann mehr sagen, dass Krieg und Not in fernen Ländern uns nicht betreffen – die Folgen erreichen uns schnell. Deutschland handelt solidarisch mit den Geflüchteten und setzt sich für die Notleidenden in ihrer Heimat ein. Am sinnvollsten ist es, den Menschen vor Ort zu helfen, so dass sie sich gar nicht erst auf den langen Weg nach Europa machen. Hier sind die Ergebnisse der Syrien-Geberkonferenz vom 4. Februar in London mit Zusagen von insgesamt etwa 9 Milliarden Euro für die Flüchtlingshilfe wegweisend. Allein Deutschland beteiligt sich daran bis 2018 mit insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Bereits in 2016 werden wir 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dies ist ein wichtiges Signal für die Menschen in Syrien und der Region. Es ist enorm schwierig, den syrischen Bürgerkrieg zu beenden, aber daran arbeiten wir mit unseren Verbündeten und Partnern. Die Haltung Russlands und das russische Bombardement syrischer Städte und Dörfer führen jedoch leider nur dazu, dass sich weitere Flüchtlinge auf den Weg nach Europa machen.

Die Friedensbemühungen für Syrien sind ein mühsamer, aber lohnender Prozess; dies haben die Verhandlungen am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz gezeigt. Nun gilt es, die vier Münchner Verpflichtungen in die Tat umzusetzen.
 
Wie rasch Einigkeit zu guten Resultaten führen kann, zeigt der durch die Bundesregierung herbeigeführte Einsatz der NATO gegen Schleuserkriminalität in der Ägäis. Mit unseren Bündnispartnern konnte vereinbart werden, dass die NATO durch Aufklärung und Seelagebilder die türkische und griechische Küstenwache sowie Frontex unterstützt.
 
In dieser Woche geht es beim Europäischen Rat am 18. und 19. Februar um die Handlungsfähigkeit von Europa. In Brüssel stehen der bessere Schutz der EU-Außengrenzen und die Zukunft Großbritanniens in der EU auf der Tagesordnung.
 
Nach einem mühsamen Prozess bringen wir in dieser Woche das Asylpaket II auf den Weg, wir wollen es in der nächsten Sitzungswoche beschließen. Es trägt die klare Handschrift der Union. Damit erfolgt eine Beschleunigung der Asylverfahren, die für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern wie etwa Personen aus sicheren Herkunftsstaaten eingeführt wird. Eine Rückführung von ausreisepflichtigen Personen kann unmittelbar aus besonderen Aufnahmeeinrichtungen heraus erfolgen. Weiterhin umfasst das Asylpaket II die Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, den Abbau von Rückführungshindernissen aus gesundheitlichen Gründen sowie die Möglichkeit, die Flüchtlinge an Integrationskosten zu beteiligen.
 
Das Gesetz zu den drei weiteren sicheren Herkunftsstaaten Marokko, Algerien und Tunesien werden wir auf Wunsch der SPD im normalen Gesetzgebungsverfahren behandeln; es steht diese Woche nicht zur Beratung an.
 
Richtige Lehren aus Köln

Nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln und anderen Städten ziehen wir in zweierlei Hinsicht die richtigen Lehren: Zum einen können straffällige Ausländer künftig leichter abgeschoben werden, zum anderen werden wir straffällige Asylbewerber schneller die Flüchtlingsanerkennung verweigern. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr statt bisher von drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu verwehren. Für alle in Deutschland lebenden Ausländer gelten künftig schärfere Ausweisungsregeln. Seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue Ausweisungsrecht, bei dem das Abschiebeinteresse gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird.

Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Ausweisungsinteresse ist dann bereits besonders schwerwiegend, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist.
 
Damit stellen wir sicher, dass nur diejenigen Personen Schutz und Unterstützung in Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen und die sich dieser würdig erweisen.
 
Die Woche im Parlament
 
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel. Kernthema werden die vom Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, vorgelegten Vorschläge aus Anlass der Debatte um einen Verbleib Großbritanniens in der EU sein. Das Land strebt ein Referendum über seine EU-Mitgliedschaft an, der Zeitpunkt ist noch offen. Es liegt im Interesse Deutschlands, dass Großbritanniens Mitglied der EU bleibt. Als zweitgrößte Volkswirtschaft in der EU und strategischer Partner Deutschlands auf zentralen Politikfeldern, wie dem EU-Haushalt, Binnenmarkt, innere Sicherheit und den Freihandel, wäre ein Ausscheiden Großbritanniens ein herber Rückschlag. Unser Ziel ist deshalb klar: Deutschland muss bei dem europäischen Rat die Mittel der Diplomatie nutzen und die Einigungsbemühen unterstützen. Neben den Beratungen zu Großbritannien widmen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten der Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise in Europa. Hierbei wird es insbesondere um den besseren Schutz der EU-Außengrenzen gehen.
 
Erstes Gesetz zur Novellierung der Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 
1. FimanoG). In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur verbesserten Transparenz sowie Integrität der Märkte und eines effektiven Anlegerschutzes. Diese Vorgaben waren nach der Finanzkrise des Jahres 2008 erstellt worden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der Marktmissbrauchsregulierung vor, die durch neuartige Handelsplattformen und technologische Neuerungen wie dem Hochfrequenzhandel erforderlich werden. Unter anderem wird die Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkte und bei Benchmarks verbessert. Außerdem werden die Meldepflichten von Emittenten ausgeweitet und die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt. Gleichzeitig vereinheitlichen und verschärfen wir die Möglichkeiten der Sanktionierung im Falle des Insiderhandels und der Marktmanipulation. 

Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung als Konsequenz aus den Ereignissen in Köln in der Silvesternacht beraten, wird – wie bereits oben dargestellt – die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtern und Regelungen enthalten, mit denen straffälligen Asylbewerbern leichter die Flüchtlingseigenschaft verwehrt werden kann. 

Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“). In erster Lesung werden Änderungen im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz beraten. Sie umfassen neben beschleunigten Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommende Asylbewerber auch die entsprechenden zur Durchführung dieser Maßnahme eingerichteten Aufnahmeeinrichtungen. Zudem werden wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzen. Flüchtlinge können an den Kosten für Integrationsmaßnahmen beteiligt werden.
 
25 Jahre wissenschaftliche Politikberatung – Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag. In einer vereinbarten Debatte würdigen wir das 25-jährige Jubiläum des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). Als selbstständige wissenschaftliche Einrichtung berät es den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels. Als feste Größe der wissenschaftlichen Politikberatung hat das TAB bis heute mit nahezu 200 Studien dazu beigetragen, wahlperiodenübergreifend komplexe und langfristige Fragestellungen zu analysieren und Handlungsoptionen für die Gestaltung wissenschaftlich-technischer Rahmenbedingungen zu empfehlen.

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