Die Sicherheitsanalyse des Bundesministers der Verteidigung vom August 2010 hat gezeigt, dass eine sicherheitspolitische Notwendigkeit für die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland nicht mehr gegeben ist. Wir müssen die Bundeswehr an den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Aufgaben ausrichten.

Dies betrifft Personal, Ausrüstung und Struktur gleichermaßen -  einschließlich des Verzichts zur Einberufung zum Grundwehrdienst unter den gegebenen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Trotzdem bleiben natürlich auch künftig die Ver-teidigungsfähigkeit Deutschlands und die Beistandsfähigkeit im Bündnis wesentliche Bestandteile der Aufgabenbeschreibungen (Sicherheitsauftrag für Deutschland, Bündnis-beitrag, friedensschaffende Einsätze) der Bundeswehr.

Zur Zeit werden rund 8000 Zeit- und Berufssoldaten jährlich aus den Reihen der rund 50.000 bis 60.000 Wehrpflichtigen rekrutiert. Für die Ausbildung dieser Wehrpflichtigen werden aber 10.000 Berufs- und Zeitsoldaten benötigt. Von 250.000 Soldaten sind zur Zeit nur 7.000 einsatzbereit.
Eine grundlegende Strukturreform der Bundeswehr soll in den nächsten fünf bis acht Jahren verwirklicht werden.

Eine Konsequenz werden Standortschließungen sein. Die Präsenz der Bundeswehr in der Fläche hat sich bewährt. Bei der künftigen Stationierung der Bundeswehr, bei den Standortfragen, werden regionale Strukturfragen mitbedacht. Hierbei wir-ken Bund, Länder und Kommunen zusammen an einer Lösung.

Das Bundeskabinett hat am 15. Dezember den Entwurf des sogenannten Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 beschlossen. Er sieht vor, dass die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt wird und ein neuer freiwilliger Wehrdienst geschaffen wird. Gleichzeitig soll die Bundeswehr auf maximal 185.000 Soldaten verringert werden. Davon sollen bis zu 170.000 Zeit- und Berufssoldaten sein. Als nächstes wird sich jetzt das Parlament mit dem Gesetzentwurf befassen.

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