Neues aus der Parlamentswoche

Mit Bedauern, aber auch Verständnis haben wir die Entscheidung unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck zur Kenntnis genommen, nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Seine Erklärung ist von großem Verantwortungsgefühl, aber auch von Menschlichkeit getragen. Wir sind dankbar für den Dienst, den der Bundespräsident bislang für unser Land geleistet hat. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich sicher, dass Joachim Gauck auch den Rest seiner Amtszeit so gestalten wird wie die ersten vier Jahre. Joachim Gauck ist ein Staatsmann, der das Land immer wieder zusammenführt, aber auch unserer Nation eine Richtung weist. Ihm liegt das Wohl der Menschen und die Zukunft Deutschlands am Herzen.

Der Respekt vor dem Amt, aber auch gegenüber der Person Joachim Gaucks gebietet es, sich zu diesem Zeitpunkt nicht an öffentlichen Spekulationen über die Nachfolge zu beteiligen. Es geht schließlich um das höchste deutsche Staatsamt, das Joachim Gauck gegenwärtig in so hervorragender Art und Weise ausfüllt.
 
Keinen Schlussstrich unter DDR-Unrecht.
Der Name Joachim Gaucks bleibt auch mit der Stasi-Unterlagenbehörde verbunden, die ihre Arbeit am 3. Oktober 1990 aufnahm und im Volksmund bald seinen Namen trug. In dieser Woche beraten wir einen Antrag zu ihrer Zukunft. Wir wissen dabei um die besondere Verantwortung, die gerade die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Anliegen, für die Nöte und Sorgen der Opfer der SED-Diktatur trägt. Wie keine andere politische Kraft steht die Union für die Aufklärung des SED-Unrechts und für eine Entschädigung der Opfer dieses Regimes.
 
Für uns steht fest: Es kann keinen Schlussstrich unter den Unrechtsstaat der DDR geben. Dies stellen wir auch mit der Wiederwahl Roland Jahns zum Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sicher.
 
Europaweite Zusammenarbeit gegen den Terror.
Ganz Europa und damit auch Deutschland steht im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus. Die jüngste Festnahme dreier potentieller Attentäter, die in Düsseldorf einen Selbstmordanschlag geplant haben sollen, ist nach den Anschlägen in Brüssel, Paris und Istanbul ein weiterer Beleg dafür, dass wir potentielle Gefährder genau im Blick haben müssen. Die Festnahme zeigt, wie wichtig eine europaweite Zusammenarbeit gegen den Terror ist. Sie muss nun weiter verbessert und ausgebaut werden. Denn auch die Zahl der Personen in unserem Lande, denen ein terroristischer Anschlag zugetraut wird, ist deutlich gewachsen und liegt mittlerweile bei fast 500 Personen.
 
Um gefährliche internationale Netzwerke aufdecken zu können, ist ein enger Austausch mit ausländischen Nachrichtendiensten unabdingbar. Wenn Terrororganisationen sich international vernetzen, dann müssen sich auch Sicherheitsbehörden besser vernetzen. Mit dem Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gehen wir einen wichtigen Schritt, um den Austausch von Informationen entscheidend zu verbessern.
 
Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann zukünftig mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien betreiben, etwa um Reisebewegungen von Dschihadisten zu erkennen und gewalttätige Bestrebungen nach der Rückkehr aus Kampfgebieten besser erfassen zu können. Zugleich treten wir der anonymen Nutzung von Pre-Paid-Karten entgegen, die bei der Kommunikation in kriminellen und terroristischen Strukturen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Die Anbieter solcher Karten müssen künftig die Identität ihrer Kunden, zu deren Erhebung sie bereits jetzt verpflichtet sind, anhand von Identitätsdokumenten überprüfen. Zur Verbesserung des Kampfes gegen die Schleuserkriminalität erhält die Bundespolizei zur Gefahrenabwehr die Möglichkeit, verdeckte Ermittler einzusetzen. Diese sollen einen besseren Zugang in die oftmals sehr abgeschotteten Strukturen der hoch konspirativ arbeitenden Schleuserorganisationen ermöglichen. Außerdem werden die Möglichkeiten der Überwachung gefährlicher Straftäter nach der Haftentlassung erweitert.
 
Nachdem wir national und europäisch bereits verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen haben, werden wir auch dieses Anti-Terror-Gesetz im parlamentarischen Verfahren zügig behandeln. Maßnahmen, die unsere Bürger besser schützen, haben höchste Priorität.

Die Woche im Parlament
 
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, verbessern wir - wie oben dargestellt -  die Möglichkeiten des Datenaustauschs zur Terrorismusbekämpfung.
 
Versöhnung, Partnerschaft, Zusammenarbeit – 25 Jahre deutsch-polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Wir würdigen den 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen vom 17. Juni 1991. Der Vertrag markiert den Beginn einer neuen Ära in der Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen. Er  stellte die bereits in den Jahrzehnten zuvor begonnene Aussöhnung und Normalisierung zwischen der Bundesrepublik und Polen auf eine feste Grundlage. Bis heute bildet er ein solides Fundament für die deutsch-polnische Partnerschaft in einem geeinten Europa.
 
Berufsbildungsbericht 2016. Wir beraten den Bericht der Bundesregierung, der gut nachvollziehen lässt, dass sich die Lage am Ausbildungsmarkt für Ausbildungsplatzbewerber im Jahr 2015 positiv entwickelt hat. 100 ausbildungsplatzsuchenden Schulabgängern standen 103,7 Ausbildungsangebote gegenüber – so viele wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Für viele Betriebe ist es hingegen erneut schwieriger geworden, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist mit 522.094 im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze mit 503.200 hingegen leicht gestiegen. Zugleich erreichte die Zahl der gemeldeten unbesetzten betrieblichen Ausbildungsstellen mit einem Plus von 10 Prozent auf 41.000 einen neuen Höchststand. Die Zahl der unversorgten Bewerber ging gegenüber dem Vorjahr auf rund 20.700 (minus 0,8 Prozent) zurück.
 
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2015. Der Jahresbericht des Petitionsausschusses belegt auch für das vergangene Jahr die vielschichtige und erfolgreiche Arbeit des Ausschusses und dessen erhebliches Arbeitspensum: 2015 wurden insgesamt 13.137 Petitionen eingereicht, davon 31 Prozent auf elektronischem Weg. 14.765 Petitionen wurden im Jahr 2015 abschließend behandelt und 780 Einzelberatungen   davon sechs öffentlich   durchgeführt. Für uns besitzt jede Petition dabei den gleichen hohen Stellenwert, egal ob sie von einer Einzelperson oder von tausenden Unterstützern eingereicht wird. Im Gegensatz zu privaten Petitionsplattformen im Internet garantiert das Petitionswesen nach Artikel 17 Grundgesetz außerdem, dass jede Eingabe entgegengenommen, geprüft und beantwortet wird.
 
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Wir passen das Bauvertragsrecht in erster Lesung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an. Bauunternehmer werden künftig auf Mindestanforderungen für Baubeschreibungen sowie die Angabe verbindlicher Fertigstellungstermine verpflichtet, um Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote zu verbessern und den Bauherren Planungssicherheit zu geben. Neben einem Widerrufsrecht für Bauverträge von 14 Tagen ändern wir darüber hinaus auch die kaufrechtliche Mängelhaftung: Verkäufer werden dadurch verpflichtet, selbst für den Aus- und Wiedereinbau zu sorgen oder dem Käufer die Aufwendungen zu ersetzen, wenn dieser eine mangelhafte Sache gemäß ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut hat. Der Verkäufer kann die Kosten jedoch grundsätzlich entlang der Lieferkette an den für den Mangel Verantwortlichen weitergeben.

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