Neues aus der Parlamentswoche

Das erste Gespräch zwischen den Spitzen von Union und SPD steht in dieser Woche an. Wir als Union sind zur Bildung einer stabilen Bundesregierung bereit. Dass die SPD ihre Position überdacht hat und nun Gespräche mit uns führen wird, ist ein wichtiger Schritt, damit wir endlich vorankommen. Klar ist: In einer Koalition kann man nicht alles umsetzen, was in einem Wahlprogramm steht. Es braucht Kompromissfähigkeit, es braucht Verantwortungsbewusstsein für unser Land. Klar ist aber auch, dass die Bürgerversicherung kein Problem löst und dass wir unser Regelwerk zur Migration umsetzen wollen. Deutschland braucht eine stabile Regierung mit einer parlamentarischen Mehrheit, keine Experimente. Eine große Koalition kann die notwendige Modernisierung unseres Landes intensivieren und den Bürgern Sicherheit geben.

Gleichzeitig darf sie keine Lähmung in wichtigen Fragen erzeugen. Für die Modernisierung ist zentral, dass öffentliche Investitionen in Straßen und Schienen schneller umgesetzt werden und wir bei der Digitalisierung den Turbo anwerfen. Die Situation an unseren Schulen müssen wir verbessern, den Ländern werden wir als Bund dabei helfen. Wir wollen die Sicherheit für unsere Bürger im umfassenden Sinne verbessern: vor allem die innere Sicherheit, aber auch die soziale. Wir werden darauf achten, dass unser Land nicht überfordert wird bei der Migration, deshalb ist die Umsetzung des Regelwerks zur Migration von CDU und CSU vom 8. Oktober 2017 so zentral. Für diese Vorhaben brauchen wir einen leistungsfähigen Staat mit guter Verwaltung und guter Justiz, das ist eine große Aufgabe für Bund und Länder. Schließlich wollen wir Europa stärken und besser ins nächste Jahrzehnt führen.

Opferschutz verbessern.
Wir wollen mit einem fraktionsübergreifenden Antrag aus der demokratischen Mitte heraus den Schutz von Opfern von Gewalttaten verbessern. Insbesondere liegt uns ein besseres Opferentschädigungsgesetz am Herzen. Opfer von Gewalttaten leiden oft lange physisch und psychisch unter den Folgen der Tat.
 
Wir beschränken uns bei unserer Initiative nicht auf die Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz, sondern beziehen bewusst auch Opfer von anderen Gewalttaten ein. Es gilt nun, eine Erhöhung und Ausweitung von Entschädigungen bei terroristischen Anschlägen und sonstigen Gewalttaten zu prüfen. Wir brauchen zentrale Anlaufstellen, die im Falle eines Anschlags schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen. Wir sichern schließlich den über 60 zum Teil schwer Verletzten und den Hinterbliebenen der zwölf Getöteten vom Breitscheidplatz weiterhin unsere Solidarität und Unterstützung zu.
 
Zudem streben wir als Union einen Untersuchungsausschuss an, um das Attentat auf den Weihnachtsmarkt vor der Berliner Gedächtniskirche lückenlos aufzuklären. Die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen über einen gemeinsamen Einsetzungsantrag sind noch nicht abgeschlossen, wir werden sie fortsetzen. Anlässlich fortdauernder neuer Informationen über die Umstände des Anschlags wollen wir noch besser aufklären, wie es trotz Warnungen, trotz zahlreicher Hinweise und trotz der Polizeibekanntheit des Täters zu dem Anschlag kommen konnte. Wir werden alles daransetzen, die Umstände des Attentats weiter aufzuklären, um daraus weitere Schlüsse insbesondere für unsere Sicherheitsarchitektur und das Aufenthaltsrecht zu ziehen.
 
Die Woche im Parlament
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Auf Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des Hauptausschusses beraten und beschließen wir die Fortsetzung dieses Mandats bis zum 31. März 2018 bei einer unveränderten Obergrenze von 650 Soldaten. Die im Juli 2016 beschlossene Operation leistet einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zur Bekämpfung des Terrorismus und zum Kapazitätsaufbau im Mittelmeerraum. Darüber hinaus soll SEA Guardian EUNAVFOR MED Sophia unterstützen sowie bei der Durchsetzung des Waffenembargos gegenüber Libyen mitwirken. Anders als die Vorgängermission beruht SEA GUARDIAN nicht mehr zentral auf der „Beistandsklausel“ des Nordatlantikvertrages, sondern auf NATO-Beschlüssen, Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie auf den Regeln des Völkerrechts.
 
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation. Zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch den „IS“ in Teilen Iraks und Syriens beteiligt sich Deutschland an der internationalen Allianz zum Kampf gegen die Terrororganisation. Die Verlängerung dieses Mandats beschließen wir bei einer Obergrenze von 1.200 Soldaten bis zum 31. März 2018. Unser Beitrag umfasst insbesondere die Bereitstellung von Luftbetankung, seegehendem Schutz und Stabspersonal. Das aktuelle Mandat des Bundestags beinhaltet ferner den Einsatz von AWACS-Flugzeuge der NATO. Nach dem Abzug des deutschen Einsatzkontingents aus Incirlik im Juni dieses Jahres und dessen Verlegung nach Jordanien ist am neuen Standort in Al-Asrak die volle Einsatzbereitschaft erreicht.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte. Wir beraten und beschließen auch die Fortsetzung dieses Mandats, welches eine Obergrenze von 150 Soldaten vorsieht und bis 30. April 2018 verlängert werden soll. Insgesamt wurden im Nordirak bislang mit internationalen Partnern über 16.000 Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak ausgebildet, mehr als 5.000 davon durch Deutschland. Schwerpunktmäßig findet die Ausbildung in den Bereichen Sanitätswesen, infanteristische Grundlagen und Kampfmittelabwehr statt. Nach dem kurdischen Unabhängigkeitsreferendum im September hat die kurdische Regionalregierung am 14. November 2017 erklärt, die Entscheidung des Obersten Bundesgerichts des Iraks zu respektieren, nach der die Verfassung keine Unabhängigkeit irakischer Regionen vorsieht.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan. Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheits- und Verteidigungskräfte stehen im Vordergrund des deutschen Beitrags an der Mission „Resolute Support“. Deutschland hat insbesondere in Nordafghanistan Verantwortung übernommen. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind heute grundsätzlich in der Lage, Sicherheitsverantwortung zu übernehmen. Sie dabei zu unterstützen, ist Ziel der Mission. Neben einer volatilen Sicherheitslage und einem weiterhin großen Ausbildungsbedarf steht mit den Parlamentswahlen im Juli 2018 eine wichtige politische Wegmarke bevor. Mit der Verlängerung des Mandats, die wir mit einer Obergrenze von 980 Soldaten bis zum 31. März 2018 beschließen, bekennen wir uns nicht nur zum gemeinsamen Ziel der Allianz, Afghanistan in dieser schwierigen Übergangsphase nicht im Stich zu lassen. Wir senden zugleich ein wichtiges bündnispolitisches Signal der Kontinuität und der Führungsverantwortung Deutschlands.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). Das westafrikanische Land Mali ist eines der Schwerpunkte deutschen Engagements auf dem Kontinent. Hauptaufgabe der Stabilisierungsmission MINUSMA ist es, die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen sowie insbesondere die staatliche Autorität zu stärken, mit Fokus auf den Norden und das Zentrum des Landes. Die Soldaten haben dabei ein robustes Mandat, das auch den Einsatz von Waffen erlaubt. Auf Empfehlung des Hauptausschusses beraten und beschließen wir die Fortsetzung der deutschen Beteiligung mit einer Obergrenze von 1.000 Soldaten bis zum 30. April 2018. 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU-/VN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID). Wir beraten und beschließen die Verlängerung dieses Mandats mit einer Obergrenze von 50 Soldaten bis zum 31. März 2018. Kernauftrag der von den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union gestützten Mission UNAMID ist die Unterstützung des Darfur-Friedensabkommens vom 5. Mai 2006 sowie der Friedensverhandlungen. Der deutsche Beitrag sieht vor, hierfür Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission, zum Beispiel in den Bereichen Logistik, IT und medizinische Unterstützung, sowie Hilfe bei technischer Ausrüstung durch Experten zu stellen.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS). Im Dezember 2013 brach im Südsudan der Bürgerkrieg aus. Die Bundeswehr unterstützt die Friedensmission der Vereinten Nationen mit Blauhelmen, die als Stabspersonal im UNMISS-Hauptquartier Dschuba sowie als Militärbeobachter in der Fläche des Landes eingesetzt sind. Das Mandat, das eine Obergrenze von 50 Soldaten hat, wollen wir bis zum 31. März 2018 verlängern.
 
Opferentschädigung verbessern. Mit diesem fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen fordern wir die Bundesregierung wie oben dargestellt auf, die Situation von Opfern von Gewalttaten und ihrer Angehöriger zu verbessern. Wir nehmen Bezug auf den Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, der am Mittwoch vorgestellt wird.
 
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018). In erster Lesung beraten wir die Bereitstellung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen für das kommende Jahr. Dieses stammt aus Mitteln des Marshallplans und fördert insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für das Jahr 2018 sind Gelder in Höhe von 790 Mio. Euro vorgesehen, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 6,75 Mrd. Euro zu ermöglichen. Diese kommen in erster Linie Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, Innovationsförderung, Exportfinanzierungen sowie dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen zugute.

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