Das transeuropäische Verkehrsnetz gemeinsam aufbauen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten beachten

Am gestrigen Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes.

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, das transeuropäische Verkehrsnetz weiter auszubauen. Wir brauchen innerhalb von Europa möglichst gute Verknüpfungen zentraler Verkehrsknotenpunkte und Wirtschaftszentren in einem leistungsfähigen zusammenhängenden Verkehrsnetz. Der schnelle und ungehinderte Transport von Wirtschaftsgütern ist insbesondere für eine Exportnation wie Deutschland von großer Bedeutung.

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission sieht ein zweilagiges System mit einem Gesamt- und einem Kernnetz sowie die Festlegung von europäischen Verkehrskorridoren vor. Die Europäische Kommission beabsichtigt allerdings über das Instrumentarium der Korridore die Durchführungsbefugnisse von den Mitgliedsstaaten auf die europäische Ebene zu verlagern. Damit wird erheblich in die Planungs- und Finanzierungshoheit der Mitgliedstaaten eingegriffen. Das europäische Subsidiaritätsprinzip sowie die Verhältnismäßigkeit sind nach unserer Auffassung nicht gewahrt. Es würde ein nicht vertretbarer Präzedenzfall geschaffen.

Wir möchten daher, dass die Mängel des Kommissionsvorschlages im weiteren Rechtssetzungsverfahren auf dem Verhandlungswege in Brüssel beseitigt werden und haben der Bundesregierung das Mandat dazu erteilt.“

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