Heute hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Eckpunkte für eine Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems vorgestellt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgestellten Reformplan für das Verkehrszentralregister. Das neue Punktesystem soll vor allem eins erreichen: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Erst kürzlich haben wir durch das Statistische Bundesamt erfahren, dass die Zahl der Verkehrstoten 2011 gestiegen ist. Der hauptsächliche Grund war rücksichtsloses und zu schnelles Fahren. Wir müssen alles uns Mögliche tun, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Das neue Acht-Punkte-System ist dabei ein Vorstoß in die richtige Richtung: Es erfasst vor allem diejenigen Fahrer und Fahrerinnen, die wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden. Durch eine klare, vierstufige Regelung schafft die Bundesregierung ein transparentes System, das für jeden nachvollziehbar ist. Erst wer alle Stufen – Ermahnungen, Verwarnungen, Seminare – durchlaufen hat, verliert seine Fahrerlaubnis. Die schlechte Nachricht für notorische Verkehrssünder: Eine Reduzierung der Punktezahl in Flensburg durch reines Absitzen von Seminaren wird nicht mehr möglich sein.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Reform. Wir freuen uns auf eine breite gesellschaftliche Debatte und ein gutes Ergebnis: ein vereinfachtes und wirksames Instrument, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Hintergrund:
Die Neuregelung der Punkte erfolgt in vier Stufen: In Stufe eins (ein bis drei Punkte) gibt es eine Vormerkung, ohne weitere Konsequenzen. In der zweiten Stufe (vier bis fünf Punkte) gibt es eine Ermahnung, in der dritten (sechs bis sieben Punkte) eine Verwarnung und bei acht Punkten (Stufe vier) wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Vergeben werden entweder ein (schweres Vergehen) oder zwei Punkte (besonders schweres Vergehen). Es gibt klare und feste Tilgungsregeln: Schwere Verstöße verjähren demnach nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf bzw. zehn Jahren.

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