Auszug aus dem Koalitionsvertrag: Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Infrastruktur Verkehr

Netzorientierte Bundesverkehrswegeplanung
Die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 – 2030 (BVWP) als verkehrsträgerübergreifende Netzplanung werden wir zügig, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorantreiben. Für besonders dringende und schnell umzusetzende überregional bedeutsame Vorhaben wird im neuen BVWP und in den Ausbaugesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße ein „nationales Prioritätenkonzept“ definiert. In diese Projekte sollen künftig als Zielgröße 80 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau fließen. (belastete Knoten, Seehafenhinterlandanbindungen, Hauptachsen, Schließung wichtiger Netzlücken)

Aufstockung der Investitionsmittel

  • Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert.
  • Diese werden wir durch zusätzliche Mittel aus der Nutzerfinanzierung durch LKW ergänzen. Die bestehende LKW-Maut wird auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Die LKW-Maut wird – unter Berücksichtigung der Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens weiter entwickelt. Wir stellen sicher, dass die Netto-Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung ohne Abstriche in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden.
  • Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW (PKW Maut) erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EUrechtskonform erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Verlauf des Jahres 2014 verabschiedet werden.
  • Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowie zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit werden im Bundeshaushalt die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Nicht verbrauchte Investitionsmittel im Verkehrsbereich werden überjährig und ungekürzt zur Verfügung gestellt. Zwischen den Verkehrsträgern wird eine wechselseitige Deckungsfähigkeit mit Ausgleichspflicht ermöglicht. Die Nettoeinnahmen aus der Nutzerfinanzierung werden ohne Abstriche der Verkehrsinfrastruktur zugeführt.
Öffentlich-Private Partnerschaften
  • Die Fortentwicklung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Wir wollen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Geldgebern oder Infrastrukturgesellschaften als zusätzliche Beschaffungsvariante nutzen, wenn dadurch Kosten gespart und Projekte wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dies muss ebenso wie bei Betriebsvergaben in jedem Einzelfall transparent und unabhängig nachgewiesen werden.
  • Wir gestalten ÖPP mittelstandsfreundlicher aus.
  • Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden wir evaluieren und standardisieren.
Verhältnis von Erhalt und Ausbau
  • Unsere oberste Priorität lautet deshalb: Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau.
  • Die Strategie zur Ertüchtigung von Brücken, Tunneln und Schleusen werden wir fortschreiben und verstärken.

Zukunft der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene
  • Vor Auslaufen der geltenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (LuFV) werden wir mit der DB AG eine neue Vereinbarung schließen.
Verkehrsinfrastrukturbericht
  • Als Grundlage für die künftige Priorisierung von Investitionen in Erhalt und Sanierung werden wir alle zwei Jahre einen Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen.
Gemeindeverkehrsfinanzierung
  • Wir streben eine verlässliche Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.
  • Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV-Infrastruktur und kommunaler Straßenbau).
Lärmschutz
  • Wir werden den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen.
  • Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken wird ausgebaut und rechtlich abgesichert.
  • Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren. Ab diesem Zeitpunkt sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Die Bezuschussung für die Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen setzen wir fort. Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren.
  • Wir ergreifen zudem auf europäischer Ebene die Initiative für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen sowie für ein EUProgramm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen.
  • Das lärmabhängige Trassenpreissystem werden wir durch eine stärkere Spreizung der Trassenpreise wirksamer gestalten.
  • Wir werden rechtlich klarstellen, dass die in der vergangenen Legislaturperiode für Schienenneubaustrecken um 5 dB(A) verschärften Lärmgrenzwerte auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Bestandsnetz, die neue Planfeststellungsverfahren erforderlich machen, gelten.
  • Die Mittel für die Lärmschutzprogramme im Bereich Straße und Schiene werden erhöht.
  • Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperiode überprüfen.
  • Generelle Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot lehnen wir ab.
Schiene, Straße, Wasserstraße verzahnen
  • Wir wollen die Verkehrsträger besser verzahnen und mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verlagern.
System Schiene
  • Den Verkehrsträger Schiene wollen wir weiter stärken und ausbauen.
  • Die Planung der Schienenwege werden wir am Ziel eines Deutschland-Takts mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen ausrichten.
  • Wir bringen zeitnah Planungen auf den Weg, um durch gezielte Engpassbeseitigung die Kapazität des Schienengüterverkehrs deutlich zu erhöhen.
  • Wir werden sicherstellen, dass alle Gewinne der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes in die Infrastruktur zurückfließen.
  • Die Chancen privater Bahnen (NE-Bahnen) im Wettbewerb wollen wir weiter stärken, z. B. durch Fortsetzung der Förderung der für das Schienengüterverkehrsnetz relevanten Infrastruktur nichtbundeseigener Bahnen.
  • Neben einem erhöhten Investitionsniveau werden wir für einen sachgerechten Planungsvorrat sorgen, der einen Aus- und Neubau wichtiger Schienenverkehrsverbindungen sichert.
  • Mit Effizienzsteigerungen wollen wir die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Schieneninfrastrukturprojekte beschleunigen.
  • Bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 streben wir eine zügige Einigung mit den Ländern an. Um die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs langfristig zu sichern, werden wir die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in der Bund-Länder-Finanzkommission auf eine neue Grundlage stellen.
  • Die eingeleiteten Schritte zur Beschleunigung und effizienteren Gestaltung der Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge werden wir fortsetzen und die hierzu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem drängen wir auf eine EU-weit einheitliche Zugzulassung.
Straße – Innovationen für mehr Effizienz nutzen
  • Mit dem Konzept „Straße des 21.Jahrhunderts“ setzen wir auf eine intelligente Verkehrsinfrastruktur sowie den verstärkten Einsatz von Verkehrstelematik und modernsten Informations- und Kommunikationssystemen.
  • Zur Vermeidung baustellenbedingter Staus werden wir die Bauzeiten durch Fortschreibung eines mit den Ländern verbindlich festgelegten effizienten Baustellenmanagements weiter verkürzen.
  • Zudem werden wir gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße erarbeiten und umsetzen.
Bundeswasserstraßen
  • Auf Grundlage des neuen BVWP und der Verkehrsinfrastrukturberichte werden wir in regelmäßigen Abständen einen nach Dringlichkeitsstufen geordneten Maßnahmenplan für den Erhalt der Bundeswasserstraßen erarbeiten.
  • Den angestoßenen Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden wir unter Einbindung der Beschäftigten so entwickeln, dass die notwendigen regionalen Kompetenzen gesichert werden.
Konventionelle und alternative Antriebe und Kraftstoffe
  • Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie entwickeln wir weiter. Die Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen müssen sich an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausrichten. Hierfür wollen wir eine an realistischen Mengenpotenzialen orientierte Biokraftstoffstrategie entwickeln.
  • Die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas wollen wir verlängern.
Elektromobilität
  • Am Ziel, eine Mio. Elektroautos in allen unterschiedlichen Varianten für Deutschlands Straßen bis zum Jahr 2020, wollen wir festhalten.
  • Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) wird ab 2016 ihre Arbeit auf die Implementierung und den Markthochlauf der Brennstoffzellentechnologie im stationären und mobilen Bereich konzentrieren.
Neue Mobilitätskultur und Vernetzung
  • Unser Ziel ist eine nachhaltige Mobilitätskultur und eine nutzerfreundliche Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel. Mit der Vernetzung von Verkehrsinformationen und Ticketsystemen können den Menschen innovative digitale Mobilitätsdienste zur Verfügung gestellt werden.
ÖPNV in Stadt und Land
  • Wir unterstützen die bundesweite Einführung des Elektronischen Tickets und ein verbessertes bundesweites Fahrgastinformationssystem.
  • Mit Blick auf den ländlichen Raum wollen wir die Rahmenbedingungen für alternative Bedienformen wie Ruf- und Bürgerbusse verbessern und die Entwicklung innovativer Mobilitätsansätze vor Ort unterstützen.
  • Im Straßenverkehrsrecht schaffen wir die Möglichkeit, dass Kommunen Parkplätze rechtssicher für Carsharing-Autos und Elektroautos ausweisen können.
Fernlinienbusse
  • Die Entwicklung auf dem Fernbusmarkt beobachten wir aufmerksam auch mit Blick auf die Auswirkungen auf den Schienenverkehr, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards und die Sicherheit.
Fahrradverkehr
  • Wir wollen den Anteil des Fahrradverkehrs als umweltfreundliche Mobilitätsalternative weiter steigern.
  • Das Radwegenetz an Bundesverkehrswegen werden wir weiter ausbauen und die gesetzliche Grundlage für den Radwegebau an Betriebswegen unserer Bundeswasserstraßen schaffen.
  • Wir wollen darauf hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen.
Verkehrssicherheit - Mobilität für alle
  • Die Verkehrssicherheit werden wir verbessern, um die Zahl der Verkehrsopfer weiter deutlich zu senken.
  • Die Winterreifenpflicht werden wir weiter präzisieren.
  • Das begleitete Fahren wollen wir optimieren und in der Fahranfängerausbildung ein Mehr-Phasen-Modell auch unter Einbeziehung von Fahrsicherheitstrainings entwickeln.
  • Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird überarbeitet.
Luftverkehr
  • Wir werden den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken und setzen uns für den Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Nutzen-Kosten-Verhältnis achten.
  • Der Bund bekennt sich zum Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg BER.
  • Wir wollen eine zügige wettbewerbsneutrale Umsetzung des europäischen Emissionshandels im Luftverkehr und unterstützen seine Überführung in ein internationales Emissionshandelssystem.
  • Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraumes (Single European Sky) ein.
Güterverkehr und Logistik
  • Den Aktionsplan „Güterverkehr und Logistik“ entwickeln wir weiter, u. a. mit einer Strategie zum sauberen, energieeffizienten Gütertransport.
  • Wir unterstützen die Branche bei der Aufwertung der Güterverkehrs- und Logistikberufe und setzen uns gegen Lohndumping und für bessere Arbeitsbedingungen in der Transport- und Logistikbranche ein.
  • Wir werden die Parkleitsysteme für LKW an Autobahnen ausbauen und zusätzlich 6.000 LKWStellplätze in dieser Legislaturperiode einrichten und dabei den Einsatz von Telematiksystemen und die Einbindung privater Investoren forcieren.
  • Für umweltfreundliche Euro VI-Fahrzeuge schaffen wir eine eigene günstigste Mautklasse.
Leistungsfähige Schifffahrt, Häfen und maritime Wirtschaft
  • Wir wollen den Schadstoffausstoß der Schifffahrt in Nord- und Ostsee wirksam begrenzen.
  • Das Maritime Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung entwickeln wir weiter. Die Schifffahrtsförderung für Ausbildung und Beschäftigungssicherung führen wir bedarfsgerecht fort.
  • Für den Erhalt der Traditionsschifffahrt werden wir dauerhafte Regelungen erarbeiten.
  • Die Flaggenstaatsverwaltung wollen wir grundlegend modernisieren und vereinheitlichen.
  • Das Schifffahrtsrecht werden wir modernisieren.
  • Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen zu stärken, entwickeln wir das Nationale Hafenkonzept unter Berücksichtigung des Bundesverkehrswegeplans 2015 weiter und beseitigen Engpässe bei der land- und seeseitigen Anbindung deutscher See- und Binnenhäfen mit internationaler Bedeutung.

Gutes und bezahlbares Wohnen

Bündnis für Wohnen
  • Wir setzen auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung. Alle Maßnahmen werden wir in einem Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung zusammenfassen.
Wohnungsbau stärken
  • Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage bleiben erhalten.
  • Die Initiative zur Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums setzen wir fort.
Sozialer Wohnungsbau / Wohngeld
  • Wir setzen auf eine Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus. Wir unterstützen die hierfür zuständigen Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. Euro.
  • Um Menschen mit geringeren Einkommen direkt zu helfen und gutes Wohnen zu ermöglichen, wollen wir die Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen.
Bezahlbare Mieten
  • Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken.
  • Künftig sollen nur noch höchstens 10 Prozent - längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten - einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden dürfen.
  • Wir halten wirksame Instrumente gegen grobe Vernachlässigung von Wohnraum durch den Eigentümer für notwendig. Wir werden entsprechende Regelungen prüfen.
  • Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt.
Generationen- und altersgerechter Wohnraum
  • Zur Förderung des generationengerechten Umbaus werden wir ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ auflegen, mit Investitionszuschüssen ausstatten und damit das bestehende KfW-Darlehensprogramm ergänzen. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbauen ein Förderbonus verankert werden.
Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Das KfW-Programm zur energetischen Stadtsanierung schreiben wir fort und werben bei den Ländern für zusätzliche Finanzierungsbeiträge.
Städtebauförderung weiterentwickeln
  • Das Erfolgsmodell Städtebauförderung werden wir in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden fortführen und im Dialog mit allen an der Stadtentwicklung beteiligten Akteuren weiterentwickeln.
  • Wir werten das Programm Soziale Stadt auf und sichern dort analog zu den anderen Städtebauförderprogrammen den flexiblen Mitteleinsatz.
Stadtumbauprogramme Ost und West vereinheitlichen
  • Die bewährten Stadtumbauprogramme führen wir perspektivisch (unter Berücksichtigung des Solidarpakts, Korb II) zu einem einheitlichen, inhaltlich aufgewerteten und integrierten Stadtumbauprogramm zusammen.
Soziale Stadt: Integration und Teilhabe sichern
  • Das Programm „Soziale Stadt“ werden wir im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterführen.

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