Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der LKW-Maut mit Änderungen beschlossen. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut treiben wir die Nutzerfinanzierung unserer Straßen konsequent voran. Damit gewährleisten wir auch zukünftig eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur. Durch die Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen wird mit bis zu 2 Milliarden Euro jährlichen Mehreinnahmen gerechnet. Konkrete Zahlen wird erst das neue Wegkostengutachten 2018 bis 2022 liefern. Die Mehreinnahmen sollen ausschließlich in den Verkehrshaushalt fließen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen haben wir Änderungen am Entwurf vorgenommen und in einem zusätzlichen Antrag weitere Eckpunkte für die Umsetzung des Gesetzes gesetzt. Dabei ist es uns unter anderem gelungen, für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterverkehr eine angemessene Ausnahmeregelung aufzunehmen. Für den Fall, dass es zu feststellbaren Mautausweichverkehren kommt, haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Maut auch auf Straßen nach Landesrecht auszudehnen. Zudem haben wir die Bundesregierung aufgefordert, unterschiedliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen zu vermeiden und die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Mautharmonisierung für das Straßengüterkraftverkehrsgewerbe weiter zu verbessern. Außerdem soll der Bund sicherstellen, dass die Mauteinnahmen im Fall der Bundesstraßen mit kommunaler Baulast auch bei den Kommunen ankommen.

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