Mit der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz in der Fassung der Maßgabe des Bundesrates vom Januar ist der Weg dafür freigeworden, dass Aramäer mit deutscher Staatsbürgerschaft ihre christlichen Vor- sowie Familiennamen wieder annehmen können, die sie in der Türkei zwangsweise aufgeben mussten. Die Änderung der Vorschrift ist heute im Bundesanzeiger erscheinen. „Die geänderte Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums bedeutet nun eine bundeseinheitliche Regelung, auf die sich die Aramäer mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie andere in ihrem Heimatland verfolgte Gruppen, die ihren Namen zwangsweise haben ablegen müssen, bei ihrem Antrag auf Namensänderung berufen können“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen), der sich seit Jahren dafür eingesetzt hat, eine Lösung für die Problematik zu finden.
Denn auf Grund von für die Aramäer negativen Urteilen einiger  Verwaltungsgerichte hatten die Standesämter oft den „wichtigen Grund“ nicht anerkannt, der nach dem Namensänderungsgesetz für die Änderung nötig ist. „Nun ist eine eindeutige Grundlage für die Annahme der Anträge durch die Standesämter gegeben“, zeigt sich der Abgeordnete zufrieden. Sendker hatte im letzten Jahr gemeinsam mit dem Bundesverband der Aramäer in Deutschland sowie seinem Bundestagskollegen Helmut Brandt aus dem Innenausschuss bei Treffen mit Vertretern des Bundesinnenministeriums auf eine gangbare und schnelle Lösung hingewirkt. „Ich möchte besonders Unterabteilungsleiter Michael Scheuring aus dem Bundesinnenministerium danken, der sich der Problematik tatkräftig angenommen hat“, so Sendker abschließend.

 

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