Sendker nennt Fracking-Gesetz „bemerkenswerten Teilerfolg“, hat aber weiter Vorbehalte

Pressemitteilung

Kreis Warendorf / Berlin. Das unbefristete Verbot unkonventionellen Frackings sei ein bemerkenswerter Teilerfolg der Großen Koalition, so der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen). Damit sei unkonventionelles Fracking in NRW faktisch ausgeschlossen und es bestehe nun ein verbindlicher Rechtsrahmen. Dies bewertet Reinhold Sendker auch als Erfolg seiner konsequenten Fracking-Verweigerungshaltung und der seiner CDU-Kollegen aus dem Münsterland sowie der CDU-Landtagsfraktion NRW, die über Jahre stets konsequent gegen unkonventionelles Fracking Front gemacht hatte. Sendker führt am vorliegenden Gesetzentwurf aber auch Kritik, weil „das neue Gesetz vier Probebohrungen bei fortbestehenden Risiken dieser Technologie ermöglicht“.

Das rot-grün regierte Nachbarland Niedersachsen habe seine Position bereits deutlich gemacht: es beabsichtige, Probebohrungen zuzulassen. Der Westkirchener Abgeordnete hatte sich bislang vehement in seiner Fraktion für ein bundesweites Totalverbot von unkonventionellem Fracking eingesetzt, solange damit Risiken für Mensch und Natur verbunden seien. Diese klare Position wolle er weiter verfolgen.
 
 
Zum Hintergrund:
  1. Der neue Gesetzentwurf enthält ein klares Verbot des unkonventionellen Frackings.
  2. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzesentwurf dürfen die bundesweit insgesamt vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf die Umwelt nicht ohne die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung durchgeführt werden. Für Nordrhein-Westfalen lehnt die CDU solche Probebohrungen ab.
  3. Sollten in einem anderen Bundesland solche Probebohrungen stattfinden, wird – auch das wurde ergänzt – der Deutsche Bundestag im Jahre 2021 erneut über das Fracking-Verbot entscheiden.
 

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