„Bundeshaushalt ist kommunalfreundlich“

MdB Sendker in Wadersloh bei Bürgermeister Christian Thegelkamp zu Gast

v.l. Bürgermeister Thegelkamp, CDU-Landtagskandidat Henning Rehbaum, Reinhold Sendker MdB und Uli Bösl
v.l. Bürgermeister Thegelkamp, CDU-Landtagskandidat Henning Rehbaum, Reinhold Sendker MdB und Uli Bösl
Wadersloh. Dass die Kommunen in NRW nicht weiter belastet werden dürften, darüber herrschte in der Diskussionsrunde im Wadersloher Rathaus Einvernehmen. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) besuchte im Rahmen eines Meinungsaustausches Bürgermeister Christian Thegelkamp. Ebenfalls anwesend waren der Wadersloher CDU-Fraktionschef Ulrich Bösl und der CDU-Landtagskandidat für den Südkreis Henning Rehbaum.

Dabei diskutierten die Politiker im neu eingerichteten Saal des Standesamtes neben aktuellen Themen aus Bundes- und Kommunalpolitik auch über die anstehende Landtagswahl am 13. Mai und die dadurch möglichen Konsequenzen für die Kommunen im Kreis bzw. für die Gemeinde Wadersloh. Die mögliche Reaktivierung der WLE, der Vertrauensschutz bei der Vergütung von Photovoltaikanlagen, die derzeitige Entwicklung der U3-Betreuung und vor allem die von der NRW-CDU kritisierte Neuverschuldung des Landes sowie das Gemeindefinanzierungsgesetz standen im Blickpunkt.

Einig war man sich auch darüber, dass der Bund die Kommunen grundsätzlich entlaste, diese Entlastungen durch das Land jedoch nicht weitergegeben würden. Den aktuellen Bundeshaushalt hingegen bezeichnete Sendker als „sehr kommunalfreundlich“.

Und auch zum Thema Vertrauensschutz beim Bau von Photovoltaikanlagen konnte Sendker einiges berichten. „Die CDU ist die Partei des Vertrauensschutzes für Investoren“, so der Westkirchener Bundespolitiker. In diesem Zusammenhang erklärte Sendker, dass die CDU bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfs den Vertrauensschutz für Investoren gestärkt habe und das ursprünglich zum 9. März 2012 vorgesehene Inkrafttreten der Vergütungsabsenkung für Dachanlagen auf den 1. April 2012 verschoben wurde.

Zusätzlich sei jetzt geregelt, dass Vorhaben, deren Standorte Gegenstand eines Planfeststellungsverfahren wären, den gleichen Vertrauensschutz bekommen würden wie Anlagen, die bereits einen Aufstellungsbeschluss haben.

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