Öffentlich-Private Partnerschaften

Bei Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) im Bundesfernstraßenbereich übernimmt ein privater Partner den Ausbau von Autobahnabschnitten, deren bauliche und betriebliche Erhaltung sowie die anteilige Finanzierung über einen Zeitraum von in der Regel 25 bis 30 Jahren. Nach Ablauf der Vertragszeit gehen die Aufgabenverantwortung und der Streckenabschnitt in einem vereinbarten Zustand wieder auf Bund und Land über.
 
Wenn wir in Deutschland in der Verkehrsinfrastruktur aktuell mehr und schneller Vorhaben realisieren wollen, so ist ÖPP die entscheidende Option, um  wichtige Neu- und Ausbaumaßnahmen zu beginnen. Mit Öffentlich-Privaten-Partnerschaften schaffen wir hohe Qualität, schnelle Durchführung der Projekte, Effizienz und Nutzerzufriedenheit. Wir entlasten die Verwaltung durch Konzentration der Aufgaben auf Koordination und Kontrolle und können wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der konventionellen und privaten Beschaffungsvarianten sammeln. Die ersten ÖPP-Fernstraßenprojekte waren bisher allesamt erfolgreich.

Die Öffentlich-Private-Partnerschaft ist eine alternative Beschaffungsvariante zur konventionellen Projektrealisierung. Sie bietet eine Chance, notwendige Projekte besser, zeitnah und wirtschaftlicher umzusetzen. Bei jedem potentiellen ÖPP-Projekt muss und wird vorher genau bewertet, ob ÖPP überhaupt in Betracht kommt oder ob eine konventionelle Beschaffung vorteilhafter ist. Es ist auch wichtig festzustellen, dass ÖPP keine Finanzierungsalternative, sondern eine Beschaffungsalternative darstellt. Der Effizienzaspekt ist entscheidend!
 
Der Mittelstand ist der Wachstumsmotor in Deutschland. Es ist daher erklärtes Ziel, den Mittelstand zu stärken und ihm auch die Möglichkeiten zu geben, an ÖPP in der ersten Reihe zu partizipieren. Die volkswirtschaftliche Betrachtung der Beschaffungsvarianten ist zudem entscheidend. Denn es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob beispielsweise die Autobahn 7 zwischen Hamburg und Bordesholm mit ÖPP in vier Jahren Bauzeit Erweiterung findet oder nach konventioneller Beschaffungsvariante erst nach zwölf oder dreizehn Jahren. Bei letzterem stehen die Menschen fast zehn Jahre länger im Stau, von den Kostennachteilen ganz zu schweigen. 
 
 
Die Kritik um die Öffentlich-Privaten-Partnerschaften fokussiert sich im Wesentlichen auf drei Punkte:
 
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat zum einen vermeintliche Mehrkosten bei fünf vergebenen ÖPP Verkehrsprojekten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. Euro festgestellt. Leider erläutert der Rechnungshof nur teilweise, wie er zu der Zahl von 1,9 Mrd. Euro kommt. Seine Berechnungen legt er nicht offen. Ein Blick in den Bundeshaushalt zeigt aber, dass das Ministerium mit seinen Ausgabeprognosen für ÖPP sehr gut dasteht. So sind bis Ende 2013 667 Millionen Euro verausgabt worden, vorausberechnet worden waren 665 Millionen Euro. Der Vorwurf der vermeintlichen Mehrkosten ist damit haltlos.
 
Die Einhaltung der Schuldenregel ist ein weiterer Punkt in der Diskussion. Zu Thema Schuldenregel sagen uns alle  Experten, ebenso auch die Vertreter des Bundesrechnungshofes, einhellig, dass ÖPP keine Umgehung der Schuldenbremse darstellt und keinen Schattenhaushalt schafft.
 
Der Forderung nach vollständiger Transparenz ist klar nachvollziehbar. Klar ist aber auch, dass schützenswerte Daten einzelner Bieter in einem Bieterverfahren berücksichtigt werden müssen.

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