Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sendker informiert

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
In diesen Tagen erreichen mich zahlreiche E-Mails und Anrufe zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welchen wir am kommenden Mittwoch, 18. November 2020, im Deutschen Bundestag debattieren werden. Ich konnte feststellen, dass zahlreiche Desinformationen zu diesem Thema im Umlauf sind, die zum Teil auch Ängste schüren, die jedoch unbegründet sind. Daher möchte ich einige sachliche Informationen zusammenfassen: 
 

Mit dem Gesetzentwurf wird das Infektionsschutzgesetz um Regelbeispiele speziell für die Corona-Pandemie erweitert. Damit werden die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung und der Landesregierungen nicht weiter ausgeweitet, sondern die Vorschriften präzisiert, um so eine eindeutige Rechtgrundlage zu schaffen. Die Anordnung notwendiger Schutzmaßnahmen soll weiterhin an die Feststellung einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag gebunden sein.
Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es weiterhin, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitssystem zu ergreifen. Dazu werden einige der bereits bisher vorhandenen Verordnungsermächtigungen des Bundesgesundheitsministeriums weiterentwickelt. Dies betrifft vor allem die Bestimmungen zur Feststellung von Krankheiten. Hierzu gehören auch Anpassungen der Vorschriften zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundeswehr und die Ausweitung der vorhandenen Testkapazitäten.
 

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