Teilhabestärkungsgesetz auf den Weg gebracht

Bundestag stärkt Menschen mit Behinderung

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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"Ich freue mich, dass wir auf den letzten Metern dieser Wahlperiode noch ein großes Gesetzespaket für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen", so der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen), und meint damit das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Teilhabestärkungsgesetz.
"In den hinter uns liegenden Verhandlungen konnten wir viele Verbesserungen in den Gesetzentwurf einbringen, die die Handschrift der Union tragen", äußert sich Sendker zufrieden und hebt die folgenden Punkte hervor:

1. Erstmals schaffen wir im Behindertengleichstellungsgesetz einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen auf Begleitung durch einen Assistenzhund und Zutritt zu Einrichtungen und der Öffentlichkeit zugänglichen Anlagen wie Supermärkten, Restaurants und Arztpraxen. Und wir regeln die dazu gehörige Ausbildung und Zertifizierung. Dabei stellen wir eine einheitliche Verwendung der Bezeichnung Assistenzhund auch für Blindenführhunde sicher.

2. Wir verbessern den Schutz vor Gewalt vor allem von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, indem wir die Träger von Reha- und Teilhabeleistungen insbesondere dazu verpflichten, Gewaltschutzkonzepte mit konkreten Maßnahmen wie z.B. Aufklärungs- und Präventionsangeboten und Beschwerdestellen zu entwickeln.
3. Digitale Gesundheitsanwendungen werden in den Leistungskatalog der medizinischen Rehabilitation des SGB IX aufgenommen. Denn gerade in Zeiten wie diesen dürfen Gesundheitsschutz und digitaler Fortschritt Menschen mit Behinderungen nicht außen vorlassen.
4. Wir machen das Budget für Ausbildung attraktiver: Künftig sollen auch Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderem Leistungsanbieter über das Budget für Ausbildung im Sinne eines „lebenslangen Lernens“ gefördert werden können. Dabei kann die an die Betriebe erstattungsfähige Ausbildung auch über die Mindestausbildungsvergütung hinausgehen.
5. Angesichts der harten wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für viele Werkstätten fordern wir als Koalitionsfraktionen zudem in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, dass der Bund auch in diesem Jahr zugunsten der Integrationsämter auf einen Teil der Ausgleichsabgabe verzichtet, damit Rückgänge bei den Werkstattentgelten auch im Jahr 2021 angemessen kompensiert werden können; die Werkstattentgelte können so kurzfristig gesichert werden.
6. Wir verbessern die Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern, indem spezifische Förderleistungen von den Jobcentern auch neben einem Rehabilitationsverfahren erbracht werden können und die Koordinierung von Leistungen zwischen den Rehabilitationsträgern und den Jobcentern optimiert wird. Dabei stärken wir die Verbindlichkeit der Teilhabeplankonferenz für die Träger und die Entwicklung von Qualifizierungs- und Schulungsangeboten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern.
7. Besonders freut es mich, dass wir es geschafft haben, eine Ansprechstelle für Arbeitgeber im Gesetz zu verankern. Diese soll als trägerunabhängiger Lotse Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, sensibilisieren, über die große und auch komplexe Palette an Fördermöglichkeiten informieren und bei der Antragstellung unterstützen. Angesiedelt werden soll sie bei Integrationsfachdiensten oder anderen geeigneten Trägern wie den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Beratungsnetzwerken mit Wirtschaftsnähe. Damit helfen wir vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen – und wir helfen Menschen mit Behinderungen, den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Wir erwarten von diesem neuen Anreizinstrument einen kräftigen Schub zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt.
 

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