NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Unser politischer Gestaltungsanspruch lautet „Jetzt. Zukunft.“
In Krisenzeiten vertrauen die Bürgerinnen und Bürger der Union. Laut Prof. Renate Köcher vom Institut für Demoskopie Allensbach erstreckt sich dieses Vertrauen auch auf die Zukunftskompetenz. Der Union wird – vor allen an-deren Parteien – am ehesten zugetraut, die richtigen Ideen für Deutschlands Zukunft zu entwickeln. Mit unserer Fraktionsklausur am 2. September unter dem Motto „Jetzt. Zukunft.“ haben wir unseren politischen Gestaltungsanspruch für die kommenden Monate bis zur Bundestagwahl und darüber hinaus eindrucksvoll untermauert. 

Deutschlands Zukunftsfähigkeit braucht schnellere Investitionen 
Klare Prioritäten und schnelle Investitionsentscheidungen sind die Grundlage für sichere Arbeitsplätze und einen leistungsfähigen Staat. Wir beraten deshalb in dieser Woche das Investitionsbeschleunigungsgesetz (Beschluss im Koalitionsausschuss am 8.März). Unser Ziel sind einfachere und schnellere Verfahren bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten (u.a. Raumordnung, Planfeststellung und Verwaltungsgerichtsbarkeit). Auf diese Weise sichern wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und stärken langfristig den Investitionsstandort Deutschland. 
 
Wehrhafte Demokratie nach innen und nach außen
Im Namen der Unionsfraktion möchte ich noch einmal allen Polizistinnen und Polizisten danken, die in der vergangenen Woche den Reichstag beschützt haben. Ihr großer persönlicher Einsatz war vorbildlich und verdient unser aller Respekt. Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut, gerade in Pandemie-Zeiten. Gleiches gilt allerdings auch für den Schutz des Parlaments und unsere Unabhängigkeit als Volksvertreter. Solche Angriffe auf unseren Rechtsstaat werden wir nicht dulden – egal ob von rechts oder von links wie aktuell in Leipzig.
 
I.         Die Woche im Parlament
 
Investitionsbeschleunigungsgesetz.
Der in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf knüpft thematisch an drei Gesetze zur Planungsbeschleunigung an, die bereits in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurden. Mit diesen Gesetzen wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver realisieren zu können. Um weitere Beschleunigungspotenziale zu heben sind u.a. Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf werde die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 umgesetzt.
 
Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.
Mit der in erster Lesung zur Beratung anstehenden Regelung soll die pandemiebedingte Aussetzung der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht beim Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Für Fälle, in denen die Unternehmen bereits in Zahlungsunfähigkeit geraten sind, soll die Antragspflicht hingegen am 1. Oktober 2020 wiederaufleben. Diese differenzierte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war Gegenstand der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020.
 
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes.
Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurf soll künftig in Fällen einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt die Benennung von Wahlbewerbern für die Bundestagswahl ohne die Durchführung von Versammlungen ermöglicht werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat soll in diesen Fällen durch Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Ver-sammlungen zulassen dürfen. Voraussetzung ist die vorherige Feststellung des Wahlprüfungsausschusses, dass die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern gänzlich oder teilweise unmöglich ist.
 
Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz werden unter anderem die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Sie sind Bestandteil der vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Maßnahmen. Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefrei-ung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steu-erbefreiung gilt jedoch längstens bis 31. Dezember 2030. Bisher ist die zehn-jährige Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis zum 31.  Dezember 2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
 
Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.
Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurf werden steuerabkommensbezogene Maßnahmen des G20/OECD Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) umgesetzt. Derzeitige Regelungen in den vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen wurden insbesondere durch multinationale Konzerne zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungen ausgenutzt. 
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. In erster Lesung beraten wir ein Gesetz, mit dem es überschuldeten Unter-nehmern und Verbrauchern ermöglicht wird, sich schneller aus der Insolvenz zu befreien. Der Zeitraum, in dem sie ihre Restschulden loswerden können, wird von sechs auf drei Jahre verkürzet. Die Geltung der Regelung für Verbraucher wird – wie im Koalitionsausschuss vom 2. Juni 2020 vereinbart - zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Die Regelung gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Für Insolvenzverfahren, die schon seit dem 17. Dezember 2019 laufen, wird das derzeit sechsjährige Verfahren lediglich monatsweise gekürzt. 
 
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2019. Wir beraten den Bericht des Petitionsausschusses. Seit drei Jahren nimmt die Zahl der Petitionen wieder zu. Über 13.500 Bürgerinnen und Bürger nutzten 2019 die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Wie im vergangenen Jahr wurde mehr als ein Drittel der Petitionen über das Online-Portal eingereicht. 
 
Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeits-schutzkontrollgesetz).
Mit dem Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, soll die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht vor allem in der Fleischwirtschaft gestärkt werden. Um gute Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit in der Fleischwirtschaft zu gewährleisten, wird die Kontrolldichte substanziell gesetzlich erhöht. Vorgesehen ist zudem ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Bereich des Kerngeschäfts Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch. Von diesem Verbot sind Unternehmen der Fleischwirtschaft, die in der Regel nicht mehr als 49 Personen beschäftigen, ausgenommen. Das Gesetz ver-pflichtet zudem zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeitkontrolle. Außerdem werden zu Gemeinschaftsunterkünften mit direktem Bezug zum Arbeitsplatz branchenübergreifend Mindestanforderungen festgeschrieben. 
 
Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird der zweite im Koalitionsvertrag verankerte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien steigt zum 1.Januar 2021 das Kindergeld um 15 Euro und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden die steu-erlichen Kinderfreibeträge erhöht. Zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden der Grundfreibetrag angehoben und Eckwerte verschoben. Ebenfalls wird der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Absatz 1 EStG angehoben. 
 
Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz). Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf werden die Behinderten-Pauschbeträge angepasst. Außerdem sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten. Zudem wird der Pflege-Pauschbetrag von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro bei gleichzeitiger Umstellung der Systematik angehoben. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird zukünftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag gewährt. 
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszu-kunftsgesetz). Mit dem Gesetz soll der Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser 
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. In zweiter und dritter Lesung erhöhen wir bei zu Unrecht erfolgter Freiheitsentziehung den staatlichen Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden von 25 Euro auf 75 Euro pro Hafttag. Die Entschädigungspauschale ist zuletzt im Jahre 2009 erhöht worden. Mit der An-hebung wollen wir dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken ange-messen Rechnung tragen. Die Entschädigungsleistungen sind von den Län-dern zu tragen. 
 
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, mit dem der Praxis missbräuchlicher Abmahnungen entgegengewirkt werden soll. Die geltenden Anforderungen an abmahnbefugte Wettbewerber und Verbände werden nachgeschärft und auf diese Weise der Kreis der Abmahnbefugten insgesamt eingeschränkt. Zugleich wird Abmahnvereinen mehr Transparenz abgefordert. Ein wesentli-cher Ansatz ist zudem, finanzielle Anreize für lauterkeitsrechtliche Abmah-nungen abzubauen. 

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht.
In erster Lesung beraten wir ein Gesetz, mit dem anlässlich des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs insbesondere das Freizügigkeitsrecht angepasst wird. In der EU lebende britische Staatsangehörige und ihre Angehörigen werden danach trotz Verlust des Freizügigkeitsrechts in eingeschränkter Form weiterhin Aufenthaltsrechte genießen. Deutschen Studierenden und anderen BAföG-Berechtigten werden auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können. 
 
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländer-rechtlichen Dokumentenwesen.
In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem Manipulationen in Form des sogenannten „Morphings“ (verschmelzen von Fotos) bei der Passbeantragung entgegengewirkt wird. Zukünftig soll das Passbild ausschließlich entweder digital in der Be-hörde erstellt oder von privaten Dienstleistern digital angefertigt und an die Behörde übermittelt werden. In Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben wird zudem die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt und die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend.

Berufsbildungsbericht 2020. Der Berufsbildungsbericht fasst die Situation vor der Corona-Pandemie zusammen und beschreibt einen sehr robusten Ausbildungsmarkt in Deutschland. Gegen den Trend stieg die Zahl der An-fänger in der Berufsbildung um 0,9%. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbil-dungsverträge ging im vergangenen Jahr um 1,2% zurück. 
 
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Entwurf werden die Apotheken vor Ort gestärkt, damit die Versorgung mit Medikamenten weiterhin zuverlässig gesichert ist. Der Gesetzentwurf schreibt eine Gleichpreisigkeit für inländische Apotheken und den ausländischen Versandhandel fest, indem der einheitliche Apothekenabgabepreis bei der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen des Sachleistungsprinzips gesetzlich verankert wird. Damit wird ausgeschlossen, dass ausländische Versandapotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente Rabatte oder Boni gewähren können. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Für diese werden die Apotheker vergütet.

Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, der mehr Transparenz bei der Interessenvertretung herstellt, ohne gleichzeitig die Interessenvertretung aus dem Wahlkreis heraus zu erschweren. Der Kontakt zu Abgeordneten im Wahlkreis bleibt weiterhin uneingeschränkt und ohne Eintragungspflichten möglich. Für Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, besteht dagegen künftig eine Eintragungspflicht, bevor gegenüber Abgeordneten oder Fraktionen Interessenvertretung betrieben wird.
 
Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz als Erfolgsfaktor für ein starkes und innovatives Europa – Eine Stellungnahme zum Weißbuch KI der EU-Kommission.
Mit dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz hat die Europäische Kommission ein Konzept vorgeschlagen, wie sie einerseits die Vorteile des Einsatzes von KI für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar machen will und andererseits auch den damit einhergehenden, möglichen Risiken begegnen will. Mit dem Antrag nehmen wir Stellung zu dem Weißbuch und unterstützen den innovationsfreundlichen, zukunftsgewandten Ansatz der Europäischen Kommission zum Umgang mit KI. 
 
Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften.
In erster Lesung beraten wir eine Änderung des Versicherungssteuergesetzes, mit der die Rechtsanwendung erleichtert, die Rechtssicherheit gefördert und das Versicherungssteuerrecht in systematischer Hinsicht so weiterentwickelt wird, dass es auch in Zukunft den Anforderungen an ein modernes Versicherungssteuerrecht gerecht wird. Zudem enthält das Gesetz eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes. Mit der Ergänzung wird dem Ziel der Förderung des Spitzensports in der Zollverwaltung Rechnung getragen und weist hierzu einen Anwärtergrundbetrag für die Laufbahnen des einfachen Dienstes aus.
 
Entwurfs eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996
Mit dem in erster Lesung anstehenden Vertragsgesetz ratifizieren wir die vom Europarat 1996 beschlossene Überarbeitung der Europäischen Sozialcharta von 1961, die den arbeits- und sozialpolitischen Entwicklungen der letzten 35 Jahren Rechnung trägt. Mit dem Gesetz wird zudem der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 umgesetzt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, noch nicht umgesetzte Konventionen des Europarates zeitnah zur Ratifizierung vorzulegen.
 
Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Am 10. Oktober 2018 hat die Bundesrepublik Deutschland das Protokoll zur Ände-rung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnet. In erster Lesung beraten wir das Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Ab-satz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, mit dem die Voraussetzungen für die Ratifi-zierung dieses Protokolls geschaffen werden
 
Entwurfs eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen 
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Zugang zu drei zentralen Familienleistungen (Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung) stark zu vereinfachen. Eltern werden von Bürokratie zu entlastet, indem bei zentralen Familienleistungen mit Zustimmung des Antragsstellers behördenübergrei-fende Datenaustausche ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf enthält ferner Anpassungen von querschnittlicher Relevanz für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
 
Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz werden für die Rhein- und Binnenschifffahrt neue Bestimmungen in Hinblick auf Dämpfe aufgenommen. Die Regelungen folgen in ihrer Struktur den vorhandenen Bestimmungen zu den bisher geregelten Fällen (Abfälle, Waschwasser). Gleichzeitig sollen in der neuen Fassung weitere punktuelle Änderungen des bisher geltenden Rechts vorgenommen werden, die sich in der praktischen Umsetzung als notwendig erwiesen haben.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Mit der in erster Lesung anstehenden Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetz sollen 6 Prozent der deutschen EU-Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) für das An-tragsjahr 2021 als Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung (E-LER als 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) umgeschichtet werden. Dies entspricht der Höhe der Umschichtung für das Antragsjahr 2020. Die umgeschichteten Mittel stehen den Ländern unter anderem für Maßnahmen der Agrarumweltförderung, wie dem Anlegen von Blühstreifen, sowie der Förde-rung des Öko-Landbaus zur Verfügung. 
 
Drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen 
In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem notwendige Erweiterungen an EU-Verordnungen im Agrarmarktstrukturgesetz angepasst, um Marktstabilisierungsmaßnahmen in verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren (Verarbeitungskartoffeln, Blumen sowie Milch und Milcherzeugnisse) zu ermöglichen. Zusätzlich wird durch eine punktuelle Änderung des Weingesetzes die Gültigkeit von Genehmigungen für Rebpflanzungen verlängert. Dies ist aufgrund der Einschränkungen durch die Corona- Pandemie notwendig. 
 
Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen 
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) infolge eine EuGH-Urteils angepasst, wonach die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorar-sätze der HOAI ein Verstoß gegen EU-Recht darstellen. Zudem werden vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie einige Klarstellungen in den vergaberechtlichen Rechtsverordnungen vorgenommen.
 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen 
Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetzentwurf werden Vorgaben der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es soll die Einführung transparenter, diskriminierungsfreier und marktgestützter Beschaffungsverfahren für sogenannte nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen im Strombereich ermöglicht werden.
 

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