Mittel für Literatur und Kultur im ländlichen Raum

Bund fördert Bücherei St. Bonifatius mit 6.825 Euro

Reinhold Sendker MdB und die Büchereileiterin der KÖB St. Bonifatius, Sabine Termeer.
Reinhold Sendker MdB und die Büchereileiterin der KÖB St. Bonifatius, Sabine Termeer.
Berlin/Freckenhorst. Der Bund fördert die KÖB St. Bonifatius in Freckenhorst mit 6.825 Euro. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) ließ es sich nicht nehmen, diese gute Nachricht der KÖB-Leitung Sabine Termeer höchstpersönlich zu überbringen. Nachdem im vergangenen Monat bereits die Stadtbücherei Telgte von dem Soforthilfeprogramm des Bundes für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen „Vor Ort für Alle“ hat profitieren können, freut Sendker sich, dass nun auch eine kirchliche öffentliche Bücherei im Kreis Warendorf in den Genuss von Fördermitteln kommt. „Die KÖB’s werden zu 98 Prozent von Ehrenamtlichen geführt. Schön, dass dieses großartige Engagement mit diesem Zuschuss auch finanziell gewürdigt wird!“. Mit dem Förderprogramm erkenne der Bund die wichtige Rolle an, die Büchereien insbesondere im ländlichen Raum spielen. „Das ist richtig und wichtig, denn Büchereien sind Orte der Begegnung und ermöglichen Jung und Alt den Zugang zu Literatur und Kultur.“ Sie insbesondere im ländlichen Raum zu fördern, befürworte er ausdrücklich, so der Bundespolitiker. Büchereileitung Sabine Termeer freute sich sichtlich und dankte dem Abgeordneten, der es sich nicht hatte nehmen lassen, zur persönlichen Überbringung der guten Nachricht nach Freckenhorst zu kommen. Mit der Finanzspritze sollen Anschaffungen im digitalen Bereich für Kinder und Jugendliche getätigt werden, die ohne die Bundesmittel nicht möglich gewesen wären.

Hintergrund:

Mit dem Bundesprogramm werden Maßnahmen gefördert, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. 
Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen. Es können einmalig bis zu 25.000 € beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
 

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