"Ehe für alle"

Meine Position war, ist und bleibt eindeutig. Es gibt zahlreiche Formen der Partnerschaft, die ich respektiere. Die Partnerschaft von Mann und Frau ist jedoch generativ ausgerichtet und deshalb diejenige, die vom Staat in besonderem Maße gefördert werden sollte. Ebenso hat es der ehemalige Kölner Kardinal Joachim Meißner formuliert und davon geht auch das Grundgesetz in Artikel 6 aus. Es ist daher zu prüfen, ob die Neuregelung überhaupt grundrechtskonform ist. Zudem glaube ich nicht, dass eingetragene Lebenspartner grundsätzlich benachteiligt sind, ist es doch so, dass – bis auf das volle Adoptionsrecht – beide Partnerschaftsformen, die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft, die gleichen Rechte und Pflichten haben. 

Ich habe daher bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 30. Juni 2017 gegen die sogenannte „Ehe für alle“ gestimmt. Mein negatives Votum ist aber wie anfangs dargestellt und ich möchte das nochmals betonen, kein Votum gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

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