Erfolgreiche Verständigung beim Kreislaufwirtschaftsgesetz
Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zugestimmt. Der Kompromiss sorgt für einen fairen Ausgleich zwischen privatem Wettbewerb und öffentlicher Daseinsvorsorge und verhindert die „Rosinenpickerei" privater Recyclingunternehmen.
Die von Privatfirmen angebotene Entsorgung muss nun "wesentlich leistungsfähiger" sein als das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Entsorgers. In der vorherigen Fassung des Gesetzes hätte bereits die Gleichwertigkeit der Leistung genügt.
Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger werden auch weiterhin die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten haben. Gewerbliche Sammlungen sind möglich, müssen jedoch den zuständigen Behörden angezeigt werden. Wenn die Funktionsfähigkeit, Planungssicherheit oder Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet ist, kann eine gewerbliche Sammlung untersagt werden. Ressourceneffiziente, haushaltsnahe kommunale Sammlungen, wie etwa blaue Tonnen, und sonstige hochwertige kommunale Entsorgungssysteme, wie etwa effiziente Wertstoffhöfe, werden vor der Konkurrenz der Sammler besonders geschützt.
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