Die Länderkammer hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Kürzung der Solarförderung in zwei Schritten zugestimmt. Nachdem der Bundestag schon am Tag den Vorschlag verabschiedet hatte, kann das Gesetz nun in Kraft treten.
Die EEG-Novelle sieht vor, dass die Einspeisetarife rückwirkend zum 1. Juli für Photovoltaik-Dachanlagen um 13 Prozent, für Freiflächen allgemein um zwölf Prozent und auf Konversionsflächen um acht Prozent gekürzt werden. Am 1. Oktober wird es dann einen weiteren Kürzungsschritt geben: Dann werden die restlichen drei Prozent folgen, die zu den ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Kürzungen noch fehlen.
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