Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregisters beschlossen. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt den Abschluss der Beratungen zur Reform des Verkehrszentralregisters im Verkehrsausschuss. Damit haben wir neue, klare und transparente Regeln, bauen Bürokratie ab und sorgen für allem für eins: Sicherheit auf unseren Straßen.
Wir wissen: Verkehrsunfälle entstehen hauptsächlich durch rücksichtsloses und zu schnelles Fahren. Die Reform setzt daher an der richtigen Stelle an: Sie trifft vor allem diejenigen Fahrer und Fahrerinnen, die wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden. Das neue Punktesystem konzentriert sich auf verkehrssicherheitsrelevante Delikte, betont schwere Verstöße und fordert schon früher Konsequenzen. Bei vier schweren Verstößen soll die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ordnungswidrigkeiten hingegen, zum Beispiel Parkverstöße, die den Verkehr nicht gefährden, sollen nicht mehr gespeichert werden.
Durch klare Tilgungsfristen wird das System gerechter und nachvollziehbarer. Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zweieinhalb Jahren. Neue Fahreignungsseminare ersetzen die bisherigen Aufbauseminare. Der freiwillige Punkteabbau wird auch nach der Reform fortgeführt: Absolviert der Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig ein Fahreignungsseminar, kann er bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten zwei Punkte abbauen. So ein Punkteabzug ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Die neuen Fahreignungsseminare verknüpfen neueste verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente. Ein reines „Absitzen“ in Seminaren wird nicht mehr möglich sein.
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