Erfolgreiche Verkehrspolitik der Union: Weniger Alkoholverstöße bei Fahranfängern
Berlin. Das 2007 eingeführte gesetzliche „Alkoholverbot für Fahranfänger“ ist ein großer Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Seit der Gesetzesänderung ist die Zahl der Alkoholverstöße junger Fahrer unter 21 Jahren um insgesamt 17 Prozent gesunken.
Die Union wird durch die Ergebnisse der Studie in ihrer Verkehrssicherheitspolitik bestätigt. Keine Altersgruppe kommt im Verkehr so oft zu Schaden wie die jungen Fahrer unter 24 Jahren. Das Alkoholverbot für Fahranfänger war eine richtige Maßnahme, um hier gegenzusteuern. Mit der Überführung des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ in das Dauerrecht zum 1. Januar 2011 hat die unionsgeführte Koalition bereits eine weitere wichtige Maßnahme zur Verkehrssicherheit junger Fahrer durchgesetzt. Auch zukünftig werden wir im Bedarfsfall maßvolle und zielgerichtete Regelungen vorantreiben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Außerdem zeigt sich eine deutliche Verhaltensanpassung der Fahranfänger: 41 Prozent der befragten Personen gaben an, regelmäßig auf den öffentlichen Personennahverkehr auszuweichen, um bei abendlichen Unternehmungen dennoch Alkohol trinken zu können.
Es zeigt sich immer wieder, dass diejenigen Verkehrsregeln am meisten beachtet werden, die für die Verkehrsteilnehmer besonders nachvollziehbar sind. Im Falle des Alkoholverbots für Fahranfänger hat die Verkehrserziehung exzellente Arbeit geleistet. Jeder Fahranfänger weiß, dass Alkohol am Steuer das Unfallrisiko stark erhöht.
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