Die durch das Konjunkturpaket II eingeführten befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld (Bezugsverlängerung auf bis zu 18 Monate) wurden im Sommer mit dem Beschäftigungschancengesetz fast vollständig nochmal bis 31. März 2012 verlängert, so auch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
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