Deutsche Bundestag beschließt heute Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes zum automatisierten Fahren
Mit den Änderungen werden die Rechte des Fahrers und die Pflichten der Automobilhersteller nachgeschärft. Der Fahrer muss sich auf die automatisierten Fahrsysteme verlassen können und darf sich vom Verkehrsgeschehen abwenden, wenn das automatisierte System fährt. Außerdem muss dem Fahrer für die Rückübernahme der Steuerung des Autos ausreichend Zeit bleiben. Wenn die automatisierte Fahrfunktion vom Fahrer nicht so benutzt wird, wie es in der Bedienungsanleitung vom Hersteller beschrieben ist, muss die Technik den Fahrer darauf hinweisen. Die Änderungen erhöhen nochmals die Rechtssicherheit für die Verbraucher und geben den Herstellern Klarheit bei der laufende Entwicklungsarbeit. Das stützt auch die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts.
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