Berlin/Kreis Warendorf. Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) informiert, haben sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundessozialminister Hubertus Heil darauf verständigt, Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, jeweils zehn FFP2-Schutzmasken oder vergleichbare Masken zur Verfügung zu stellen. Die Betroffenen werden zeitnah durch ihre Krankenkasse bzw. –versicherung per Schreiben über ihren Anspruch informiert. Bei Vorlage des Schreibens und eines Lichtbildausweises erhalten die Betroffenen dann ihre Masken in einer Apotheke. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Bild von Antonio Cansino auf Pixabay
Das Verfahren wird durch eine Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung-SchutzV ermöglicht, auf deren Grundlage bereits Menschen ab dem Alter von 60 Jahren und vulnerable Gruppen mit Masken über Apotheken versorgt werden. Die Verordnung soll bis Ende der ersten Februarwoche im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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